Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 1998 vom 16. Juni 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesrats vom 3./17. Februar 1999 1 , des Bundesgerichts vom 11. Februar 19991 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 19981, beschliesst:
Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 1998 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 7. Juni 1999
Nationalrat, 16. Juni 1999
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
10424
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Im BBl nicht veröffentlicht.
5176
1999-4484