Verfügung im Widerspruchsverfahren 2475 Widersprechende/r Chocolaterie du Coteau, Société anonyme, 5, Place Pincourt, FR-42120 Le Coteau, Internationale Marke Nr. 667 273 (MADEMOISELLE DE MARGAUX), Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Stollwerck-Budapest Kft., 20, Vágóhid u., HU-1097 Budapest, Internationale Marke Nr. 676`521 (MADEMOISELLE) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. November 1999 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2475 wird abgewiesen.

3. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

30. November 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-5952

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