Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der Kontingente aus heutiger Sicht nicht angezeigt ist, weshalb er die unveränderte Fortführung aller Höchstzahlen vorschlägt.

Vernehmlassungsfrist: 15. August 1999 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Ausländerfragen, Arbeitskräfte und Einwanderung, Quellenweg 9, 3003 Bern-Wabern

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Arbeitsgesetz, Revision der Verordnungen 1 und 2 Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im Wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.

Vernehmlassungsfrist: 17. September 1999 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeit: Recht und Gesundheit, 3003 Bern, Tel. 031 322 27 47, Fax 031 322 78 31

29. Juni 1999

1999-4521

Bundeskanzlei

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