Bundesbeschluss über die Finanzierung der Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung (Lehrstellenbeschluss II) vom 8. Juni 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 18. Juni 1999 1 über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 22. Januar 19992, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 19993, beschliesst:
Art. 1 1
Für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen in der Berufsbildung wird ein Gesamtkredit von 100 Millionen Franken bewilligt.
2
Die einzelnen Verpflichtungen können bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) eingegangen werden.
Art. 2
1
Der Kredit wird wie folgt aufgeteilt:
Bereiche
a.
b.
c.
d.
anspruchsvolle Bereiche (High-Tech und Dienstleistungen) Bereiche mit überwiegend praktischen Tätigkeiten Sensibilisierungsprojekte zu Gunsten von Frauen Weitere Massnahmen
in Prozent
Millionen Franken
40 40 10 10
40 40 10 10
2
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie kann zwischen den einzelnen Positionen des Gesamtkredits Verschiebungen vornehmen.
1 2 3
SR 412.100.4; AS 1999 ...
BBl 1999 3087 BBl 1999 3111
9780
1999-5521
Lehrstellenbeschluss II
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 18. März 1999
Ständerat, 8. Juni 1999
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
10307
9781