Fernmeldegesetz
Veröffentlichung der zugeteilten Kurznummern Gemäss Artikel 27 der Verordnung vom 6. Oktober 19971 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zugeteilten Kurznummern wie folgt: Kurznummer
Inhaberin (Kategorie)
163
Touring Club Schweiz, Vernier
Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der WEB-Seite: http://www.bakom.ch (Telecomdienste, Nummerierung/ Adressierung: allgemeine Informationen) abgerufen werden.
Gemäss dem oben erwähnten Artikel müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die der Konzessions- oder Meldepflicht unterstellt sind, ihren Kundinnen und Kunden die Kurznummern spätestens 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung durch das Bundesamt zur Verfügung stellen.
Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Beat Hofmann Tel. 032 327 55 71
1
SR 784.104
1999-5859
9251