Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung SVEB hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Überprüfung der Modulabschlüsse zur Erteilung des eidgenössischen Fachausweises als Ausbilder/ Ausbilderin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

22. Juni 1999

1999-4412

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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