Verfügung in den Widerspruchsverfahren 2343/1997 und 2392/1997 Widersprechende/r Red Bull GmbH, Münchener Strasse 67, D-83395 Freilassing, Internationale Marke Nummer 641 378 (RED BULL) und Schweizer Marke Nummer 434 036 (RED BULL VERLEIHT FLÜÜÜGEL.), Vertreter/in Dr. Renata Kündig, Hallenstrasse 15, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Wolfgang Zmugg, 453, Triesterstrasse, A-8055 Graz, Internationale Marke Nummer 674 518 (FLIEGER BULL) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Oktober 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nummer 2343/97 und Nummer 2392/97 werden gutgeheissen. Die provisorische totale Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nummer 674 518 FLIEGER BULL wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

3.

Die Widerspruchsgebühren verbleiben dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 3'100 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühren von 1'600 Franken) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

8. Oktober 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

8584

1999-5334