Verfügung in den Widerspruchsverfahren 2913 und 2914/1998 Widersprechende/r Tommy Hilfiger Licensing Inc., 913 N. Market Street, Wilmington DE 19801, Schweizer Marke Nr. 384808 (fig.) und Nr. 430951 (fig.), Vertreter/in Braun & Partner, Reussstrasse 22, 4054 Basel.

gegen Widerspruchsgegner/in TTS The T-Shirt Department GmbH, 12, JohannesBöse-Weg, D-22419 Hamburg, Internationale Marke Nr. 690 139 (HENRY BRUBAKER fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. Juni 1999 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Die Widersprüche Nr. 2913 und 2914/98 werden in einem Verfahren vereinigt.

3. Die Widersprüche Nr. 2913 und 2914/98 werden infolge ausseramtlichen Vergleichs der Parteien abgeschrieben.

4. Die Widerspruchsgebühren verbleiben dem Institut.

5. Die internationale Marke Nr. 690 139 (HENRY BRUBAKER fig.) wird definitiv zum Markenschutz in der Schweiz zugelassen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

24. Juni 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-4554

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