Verfügung im Widerspruchsverfahren 3269/1999 Widersprechende/r Wollmer Creationen in Wachs GmbH, 38 Mieler Strasse, D-5308 Rheinbach-Oberdrees, Internationale Marke Nummer 582 907 (YUL), Vertreter/in RA Dr. M. Hitz, Troller Hitz Troller & Partner, Schweizerhofquai 2, 6002 Luzern gegen Widerspruchsgegner/in Uwe-Jens Lorentzen, 18, Am Reesberg, D-32120 Hiddenhausen, Internationale Marke Nr. 698 669 (JUL) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. September 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nummer 3269/99 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

30. September 1999

1999-5300

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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