Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Genehmigung des Rahmenübereinkommens über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft Das Übereinkommen definiert das Kulturerbe als wichtige Ressource für die Förderung der kulturellen Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Es fordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Kulturerbe in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit rücken und den Zugang zum Kulturerbe sowie die Teilhabe einer breiten Bevölkerung daran stärken.

Das Übereinkommen respektiert die bestehenden staatlichen Strukturen und Verfahren.

Datum der Eröffnung: 8. November 2017 Vernehmlassungsfrist: 14. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 463 54 72, www.bak.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

21. November 2017

2017-3103

Bundeskanzlei

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