Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 2603/98 Widersprechende/r The Procter & Gamble Company, Cincinnati (OH), USA, Schweizer Marke Nr. P 275970 Dash, Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Daso Chimie-Cosmetiques Compagnie S.a.r.l., Province Song Be, Vietnam, Internationale Marke Nr. 680300 Daso Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Juli 1999 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 680300 Daso der Schutz in der Schweiz definitiv vollumfänglich verweigert.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2000 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ ) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-4767

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