Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2960/98 Widersprechende/r Red Bull GmbH, D-83395 Freilassing, Internationale Marke Nr.

641378 Red Bull, Vertreter/in Frau Dr. Renata Kündig, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Herrn Paul Meier, Penrose (Auckland), Neuseeland, und Herrn Armin Karl Steingruber, D-83404 Hammerau, Schweizer Marke Nr.

451999 Absolut Bull Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. August 1999 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegner werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen und die Eintragung der Schweizer Marke Nr. 451999 ABSOLUT BULL widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgegner haben der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 2300.-- (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr von Fr. 800.--) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (den Widerspruchsgegnern durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

5. August 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5922

1999-4868