Verfügung im Widerspruchsverfahren 2280/1997 Widersprechende/r Sanofi, société anonyme, 32/34 Rue Marbeuf, F-75008 Paris, Internationale Marke Nr. 661 063 ,,ADROXAN,,, Vertreter/in Isler & Pedrazzini AG, Postfach 6940, 8023 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Arzneimittelwerk Dresden GmbH, Meissner Strasse 35, D-01445 Radebeul (Deutschland), Internationale Marke Nr. 671 859 ,,DREOXAN,, Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Juni 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2280 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 7. November 1997 wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

18. Juni 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-4475

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