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99.400

Parlamentarische Initiative Lehrstellenbeschluss II (LSBII) Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 22. Januar 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21«uattr Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Die Kömmission beantragt einstimmig (18:0 Stimmen), ihrem Beschlussesentwurf zuzustimmen. · Gleichzeitig beantragt die Kommission, folgende Initiative als erfüllt abzuschreiben: 96.432 Parlamentarische Initiative (Strahm), Anreizsystem für Lehrstellen.

22. Januar 1999

Im Namen der Kommission Die Präsidentin: Brigitta M. Gadient

10307

1999-51

··

·

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Übersicht Auf dem Hintergrund teilweise alarmierender Meldungen über den Rückgang des Lehrstellenangebotes, bei gleichzeitig steigender Zahl von Schulabgängern, setzte sich das Anliegen durch, im Rahmen des Investitionsprogrammes des Bundes zur Belebung der Wirtschaft auch in die Nachwuchsförderung zu investieren.

Die entsprechende, von der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) überarbeitete Vorlage wurde vom Parlament mit grosser Mehrheit gutgeheissen.

Mit dem Bundesbeschluss vom 30, April 1997, dem sogenannten Lehrstellenbeschluss (LSB), stellte der Bund für Sofortmassnahmen zur Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes in der Schweiz 60 Millionen Franken für die Schuljahre 1997/98,1998/99 und 1999/2000 zur Verfügung.

An der Sitzung vom 25. Februar 1998 hat die Sttbkommission der WBK, ausgehend unter anderem von der Pa. Iv. Strahm, welche Massnahmen zur Förderung von Lehrstellen verlangt (96.432), entschieden, eine Nachfolgeaktion (LSB II) vorzubereiten und das Anliegen der Initiative in dieser Form umzusetzen. Dieser Schritt ist anschliessend vom Plenum der WBK des Nationalrates gutgeheissen worden.

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 14. September 1998 der WBK-Subkommission einen ersten Vorschlag präsentiert. Der überarbeitete Entwurf wurde von der Subkommission am 18. Dezember 1998, am 22. Januar 1999 vom Plenum der WBK einstimmig genehmigt.

3088

·5

Bericht I

Allgemeiner Teil

l

Einleitung/Ausgangstage

Das Thema Lehrstellen und Berufsbildung rückte in den vergangenen drei Jahren immer stärker in den Vordergrund und beschäftigte nicht nur die direkt betroffenen Kreise und die Medien, sondern auch die Politik. Verschiedene Faktoren spielten eine Rolle: Ein Lehrstellenmangel - besonders in den Städten - zeichnete sich ab.

Viele Jugendliche im Alter zwischen 16 und 19 Jahren waren arbeitslos.

Immer deutlicher zeigte sich die Notwendigkeit, das Berufsbildungsgesetz (BBG) einer grundlegenden Revision zu unterziehen, die Berufsbildung inr gewandelten Umfeld neu zu orientieren.

11

Vorarbeiten der Kommission

Seit Januar 1997 hat sich die WBK eingehend mit dem Themenkreis Berufsbildung und Lehrstellenproblematik beschäftigt. Im Rahmen der Beratung des Berufsbildungsberichtes (96.075) und einer Standesinitiative des Kantons Bern (96.325), hat sie mehrere Vorstösse eingereicht, die vom Parlament verabschiedet und inzwischen zum Teil bereits umgesetzt worden sind. Gefordert wurden u. a. die Revision des Berufsbildungsgesetzes, die einheitliche Regelung'der BIGA- und Nicht-BIGABerufe und ein Bundesamt für Bildung.

Einen weiteren Stein ins Rollen brachte Nationalrat Rudolf Strahm mit seiner Initiative «Anreizsysteme für Lehrstellen» (96.432), welche in der WBK ebenfalls im 1. Quartal 1997 behandelt wurde. Ziel der Initiative war, zur «Förderung der Lehrstellen ein Anreizsystem oder einen Lastenausgleich zu Gunsten von Lehrbetrieben einzuführen». Von Anfang an waren sich Kommission und Verwaltung einig, dass dieses dringende Problem rasch anzupacken sei. Am 10. Januar 1997 wurde eine Subkommission mit der Prüfung verschiedener Modelle eines Anreizsystems für Lehrstellen beauftragt.

Zusammen mit dem damaligen BIGA wurden verschiedene mögliche Modelle erarbeitet, in einem Hearing die Meinung der betroffenen Kreise eingeholt (u. a. Berufsbildungsämter, Arbeitgeberverband, Gewerkschaftsbund, Schweiz. Gewerbeverband) und ein Forschungsinsitut beauftragt, die Akzeptanz der verschiedenen Anreizsysteme bei verschiedenen Unternehmen verschiedener Branchen in verschiedenen Landesteilen zu eruieren; denn, dass ein Konsens unter den betroffenen Kreisen Voraussetzung des Gelingens war, stand ausser Zweifel.

Schon zu Beginn des zweiten Quartals 1997 wurden Etappenziele erreicht. In der Sondersession April wurde der Lehrstellenbeschluss I verabschiedet; im Mai erliess der damalige Vorsteher des EVD, Bundesrat Delamuraz, auf eine Anregung aus der WBK hin einen Appell ap Berufs verbände und Unternehmen, «ihre Verantwortung für die Förderung unseres Nachwuchses wahrzunehmen und sich aktiv an der Lehr-

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lingsausbildung zu beteiligen» und im gleichen Monat beschloss die Kommission, der Initiative Strahm Folge zu geben. -

12

Lehrstellenbeschluss I

Ein erstes wichtiges Ziel wurde mit dem Lehrstellenbeschluss I (LSB I) erreicht.

Unter dem Eindruck der alarmierenden Lage auf dem Lehrstellenmarkt, ergriff die WBK die Möglichkeit, gezielt erste dringende Massnahmen im Rahmen des bundesrätlichen Investitionsprogrammes zu verwirklichen. Der von ihr erarbeitete «Lehrstellenbeschluss» wurde von der WAK übernommen und vom Parlament mît überzeugender Mehrheit verabschiedet. Der bewilligte Rahmenkredit von 60 Millionen Franken ermöglichte es, Sofortmassnahmen zur Vergrösserung und Verbesserung des Lehrstellenangebotes zu treffen (Massnahmen wie Einführungskurse, Schaffung von Ausbildungsverbünden, Lehrstellenmarketing und Motivationskampagnen, Massnahmen für Jugendliche in schwierigen Situationen, Verbesserung der Berufsinformation z. B. via Internet).

13

Der Weg zum Lehrstellenbeschluss II

In der Sommersession 1997 hat der Nationalrat der Initiative Strahm oppositionslos zugestimmt. Die mit der Umsetzung beauftragte WBK, d. h. ihre Subkommission1, sah sich vor der folgenden Situation; Auf Bundesebene waren inzwischen die Vorarbeiten zur Revision des Berufsbildungsgesetzes eingeleitet worden.

Dem Lehrstellenbeschluss I war Erfolg beschieden, wie die Berichte des eingesetzten unabhängigen Evaluationsteams aufzeigten.

Der LSB I wird im August 2000 auslaufen, das revidierte Berufsbildungsgesetz kaum vor dem Jahre 2003 in Kraft treten. Eine Lücke droht, darf aber nicht entstehen. Aus diesen Gründen wählte die WBK den Weg, via Kommissionsinitiative einen Lehrstellenbeschluss II vorzuschlagen. Erkenntnisse aus der Evaluation des LBS I und aus der bisherigen Arbeit der mit der Gesetzesrevision beauftragten Expertengruppe sollen in diesen einfliessen, Massnahmen, die sich inzwischen bewährt haben, übernommen werden. Aufgabe und Zweck des LBS II sind, die Brückenfunktion zwischen dem LBS I und dem revidierten Gesetz zu übernehmen und die laufenden strukturellen Mängel und Probleme im Lehrstellenbereich anzugehen.

2

Der Lehrstellenbeschluss I

Im Rahmen des geltenden LSB leistet der Bund «Beiträge, die der Verbesserung des Lehrstellenangebotes in den 1997, 1998 und 1999 beginnenden Ausbildungsjahren» dienen.2

1 2

Grossenbacher, Kofmel, Langenberger, Müller-Hemmi, Roth-Bemasconi, Rychen, Weber Agnes Bundcsbcschluss über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes vom 30. April 1997, Art. l

3090

*

· Dabei werden folgende Vorhaben unterstützt: ' a. die Rückerstattung der den Lehrbetrieben entstehenden Kosten für obligatorische Einführungskurse b. die Schaffung neuer Einführungskurse c. die Schaffung von Ausbildungsverbünden d. Lehrstellenmarketing und Motivationskampagnen, insbesondere auch für Frauen e. Vorlehren und Integrationskurse, einschliesslich Betriebspraktika f. Die Verbesserung der Berufsinformation.3'4 Berechtigte Beitragsempfänger sind die Kantone, anerkannte Lehrwerkstätten und Berufsbildungsinstitutionen sowie Berufs- und Branchenverbände. Neben den Bundesbeiträgen haben die Projektträger Eigenleistungen in festgelegter Höhe zu erbringen. Die Beitragssätze sind in der entsprechenden Verordnung geregelt.5

H)

Umsetzung

-^

·

Mit dem Vollzug des LSB wurde, das BBT beauftragt. Die von ihm zusammen mit interessierten Kreisen erarbeiteten Richtlinien traten am 31. Mai 1997 in Kraft.

Von den 60 Millionen aus dem LSB wurden den Kantonen 40 Millionen zur Verwendung vor Ort zugesprochen. Die Höhe des jeweiligen Kantonsanteils berechnet sich nach Einwohnerzahl, Finanzkraft, Jugendarbeitslosigkeit und Anzahl Lehrverhältnissen. Damit verfügen die Kantone über eine verbindliche Planungsgrundlage.

Mit den meisten Kantonen wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die restlichen 20 Millionen Franken werden durch das BBT bewirtschaftet und für die Bildung thematischer Schwerpunkte, gesamtschweizerische Projekte und Pilotversuche eingesetzt.6 Erste Evaluationsergebnisse Im ersten Evaluationsbericht Ende 19977 wurde festgehalten, 'dass das BBT rasch klare Vollzugsbedingungen geschaffen habe und der LSB bei den Zielgruppen auf fruchtbaren Boden gefallen sei. Der LSB diene als starker Katalysator für Berufsbildungsprojekte und werde von einer grossen Zahl unterschiedlichster Institutionen und Organisationen mitgetragen. Im Juli 1998 befanden sich bereits rund 210 Projekte in der Umsetzung. Die bis zu diesem Zeitpunkt investierten Gelder lösten Aufwendungen Dritter in etwa derselben Grössenordnung auf.

Laut einer Studie vom August 1998 konnten 1997 5000 neue Lehrstellen geschaffen werden. Die Autoren halten fest; dass der LSB bisher ein Erfolg war. Die eingeleiteten Massnahmen scheinen geeignet, kurzfristig neue Lehrbetriebe zu akquirieren und/oder Lehrbetriebe zur Verstärkung ihrer Ausbildungsleis,tungen zu bewegen.

Diese Ergebnisse werden im zweiten Zwischenbericht vom 27. Januar 1999 bestä-

3 4 5 6 7

Bundesbeschluss, Art. 2 Die Verteilung der Gelder auf die einzelnen Bereiche wird im Evaluationsbericht 1998 ersichtlich sein, pieser erscheint im Januar 1999 · Verordnung über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebots für die Ausbildungsjahre 1997,1998 und 1999 (Lehrstellenverordnung} Siehe Anhang III Der Lehrstellenbeschluss, Evaluation, 1. Zwischenbericht. Universität Bern, Koordinationsstelle für Weiterbildung, Dezember 1997 3091

tigt8. Der LSB ist als «Krisenintervention» bisher ein eindeutiger Erfolg. Die mittelund langfristige Wirkung der beschriebenen Erfolge wird sich erst erweisen müssen: Erstens bleibt zu sehen, wie nachhaltig die momentane Verbesserung der Lehrstellensituation ist, d. h. ob sich diese nach dem erfolgten «Anschub» durch den LSB weiterentwickelt, oder ob sie nur durch weitere Appelle und stützende Interventionen - und Subventionen - zu gewährleisten ist.

Zweitens muss nun für jede Massnahme genauer betrachtet werden, ob sie mittelfristig zur Bewältigung anstehender Probleme beiträgt, oder sich in der Symptombekämpfung erschöpft.

3

Entwicklung der Lehrstellensituation

Seit 1995 steigen die Eintritte in mehrjährige Berufsausbildungen wieder langsam an.9 Auf Grund der Ergebnisse des Lehrstellenbarometers10 kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Aufwärtstrend auch 1998 fortgesetzt hat. Ende August 1998 übertraf die Gesamtheit der abgeschlossenen Lehrverhältnisse die Zahl der im Vorjahr abgeschlossenen Lehrverträge bereits um 6% (+ 4000 Lehrverträge)11. Die definitiven Zahlen für 1998 werden vom Bundesamt für Statistik (BfS) jedoch erst im April 1999 publiziert.

Die Zahlen von 1998 sind nach folgenden Richtungen zu relativieren: 1. Der Zuwachs hat nicht in den Bereichen mit der grössten Nachfrage nach Lehrstellen stattgefunden 2'. In attraktiven und zukunftsträchtigen Berufsfeldern, (High-Tech, anspruchsvolle Dienstleistungen) stehen zu wenig neue Lehrstellen zur Verfügung 3. Für schwächere Schüler sind nach wie vor zuwenig Ausbildungsplätze verfügbar 4. Junge Frauen wählen weiterhin aus einem sehr engen Berufsspektrum aus12.

5. 17% der Jugendlichen werden eine Zwischenlösung ergreifen (1997: 12%) 6. Auf Grund der Zunahme der Schulabgänger tendiert der Nettozuwachs an Lehrstellen gegen Null 7. Rund 6 Prozent der angebotenen Lehrstellen können 1998 nicht besetzt werden (1997: 8%).

8 9 10 11

12

Der Lehrstellenbeschluss, Evaluation, 2. Zwischenbericht. Universität Bern, Koordinationsstelle für Weiterbildung, 22. Januar 1999 Bundesamt für Statistik. Berufsausbildung in Zahlen. Neuenburg 23.11.1998 (s. Anhang I) Mît dem Lehrstellenbarometer erhebt das BBT seit 1997 die Situation auf dem Lehrstellenmarkt drei Mal jährlich Jugendliche ohne Anschlussmöglichkeiten, die sich bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV zum Bezug von Arbeitslosentaggeldem melden, erhalten nach 120 Wartetagen ein Taggeld von ca. Fr. 400.-/Monat bis zum Ablauf der Rahmenfrist von 2 Jahren. Wer während den Wartetagen ein Motivationssemester besucht, erhält ein Taggeld in der oben genannten Höhe. (Art. 6 und Art. 41 AVIV) Bundesamt für Statistik. Berufsbildung in Zahlen. Neuenburg 23.11.1998 (s. Anhang II)

3092



· ,

4

'

Chancengleichheit und Gleichstellung

Im geltenden Lehrstellenbeschluss wird der Schaffung neuer Lehrstellen-für junge Frauen aus folgenden Gründen eine hohe Priorität beigemess,en: 70 Prozent der jungen Frauen machen eine Berufslehre in den Bereichen Büro, Gastgewerbe, Hauswirtschaft und Gesundheitswesen. Nur gerade 10 Prozent entscheiden sich für einen Beruf in zutunftsorientierten Branchen wie beispielsweise Elektronik und Informatik; Von den Jugendlichen, die sich für eine Lehre entscheiden, tritt fast die Hälfte der jungen Männer, aber nur knapp ein Zehntel der jungen Frauen eine vierjährige Ausbildung an.

Der Anteil an Frauen, die keine postobligatorische Ausbildung gemacht haben, ist fast doppelt so hoch wie derjenige der Männer (14% gegenüber 8%).

Die Arbeitslosenquote bei den 15- bis 19-jährigen Frauen beträgt 3,5 Prozent gegenüber 2,5 Prozent bei den Männern.13 Im Evaluationsbericht vom August 1998 wird festgehalten, dass die bisherige Umsetzung des Postulates der Gleichstellung auf Schwierigkeiten gestossen ist. Die meisten Kantone haben das Thema Frauenförderung bisher zu diskret angepackt.14 Diese Tatsache kann u. a. aus gesellschaftspolitischen sowie gesamtwirtschaftlichen Gründen so nicht hingenommen werden und braucht eine Korrektur. Ein Folgebeschluss hat diesem Umstand gebührend Rechnung zu tragen.

Im Rahmen des LSB II müssen deshalb Gleichstellungsfragen in allen Anwendungsbereichen als Querschnittaufgabe einen wichtigen Platz einnehmen. Über einen speziellen Beitragsbereich sollen entsprechende thematische Schwergewichte gebildet, spezielle Projekte initiiert sowie Neuerungen ausgetestet werden.

II

Besonderer Teil

5

Lehrstellenbeschluss II

Einleitung: Auf Grund der oben geschilderten Verhältnisse am Lehrstellenmarkt, der Tatsache, dass die Zahl der Schulabgänger bis ins Jahr 2005 weiter ansteigt und das neue Berufsbildungsgesetz nicht vor dem l. Januar 2003 in Kraft treten wird, ist der laufende Lehrstellenbeschluss zu verlängern.

An einen Lehrstellenbeschluss II sind deshalb folgende Anforderungen zu stellen: 1. Er nimmt in erster Priorität sowohl die quantitativen'wie vor allem auch die strukturellen Probleme auf dem Lehrstellenmarkt ins Visier.

2. Er fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann15.

13

14

15

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Lehrstellenbeschluss. Ein Leitfaden zur Umsetzung. BBT und Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, November 1998

Der Lehrstellenbeschluss. Evaluation. 1. Zwischenbericht. S. 23 S. Kapitel 3

3093 '

3.

Er unterstützt subsidiär Projekte, die eine Brücke zu den erweiterten Möglichkeiten des neuen Berufsbildungsgesetzes zu schlagen vermögen.

Auf Grund der Tatsache, dass das neue Berufsbildungsgesetz nicht vor dem l. Januar 2003 in Kraft treten wird und verschiedene Reformprojekte, die .sich am künftigen BBG orientieren, bereits angelaufen sind, hat ein LSB II auch solche Vorhaben zu fördern.

Es lassen sich vier inhaltliche Stossrichtungen ableiten.

6 61

Inhaltliche Stossrichtungen Erste Stossrichtung:

Erschliessung von Ausbildungsmöglichkeiten in anspruchsvollen Bereichen, in denen ein Fachkräftebedarf bereits besteht oder sich abzeichnet, insbesondere im High-Tech-Bereich sowie in anspruchsvollen Bereichen des Dienstleistungssektors Hier geht es um die Schaffung bzw. Erschliessung zusätzlicher Lehrstellen im HighTech-Bereich sowie in den wachstumsträchtigen Segmenten des Dienstleistungssektors, die zumeist von hochspezialiserten Klein- und Kleinstbetrieben dominiert werden.

Im Vordergrund stehen Bereiche wie z. B.

Informatik, Telematik, Multimedia Biotechnologie Medizintechnik Umweif - , Dienstleistungen wie Finanzdienstleistungen Beratungs-, Ingenieur- und Planungsbüros Sozial und Gesundheitswesen.

Über ein abgestimmtes Massnahmebündel sollen der administrative Aufwand, bzw.

die Ausbildungskosten gesenkt und damit die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht werden; Erteilung von Mandaten zur Erarbeitung von Berufsbildern bzw. Tätigkeitsfeldern Durchführung zielgruppenorientierter Informations- und Motivationskampagnen Unterstützung der Bildung von möglichst repräsentativen Interessengemeinschaften, schul- und wirtschaftsseitig Ausbau der schulischen Anteile an der Grundbildung, wo dies einem nachgewiesenen Bedarf der Unternehmen entspricht Anschubfinanzierung von professionell gecoachten Ausbildungsverbünde,

62

Zweite Stossrichtung:

Erschliessung von Ausbildungsmöglichkeiten in Bereichen mit übenviegend praktischen Tätigkeiten, insbesondere durch die Schaffung von Brückenmassnahmen und die Förderung neuer entsprechender Berufe mit Anschlussmöglichkeiten 3094

·*

^B

Hier geht es darum, Jugendliche mit schulischen und anderen Schwierigkeiten in die Berufs- und Arbeitswelt zu integrieren.

Dies geschieht auf zwei Ebenen: 1. Über Brückenmassnahmen (z. B. Vorle"hren) d. h. u. a. Umbau des neunten bzw. zehnten Schuljahres von einem sog. Auslauf- bzw. Wartejahr in ein klar konzipiertes Einstiegsjahr in die Berufswelt, dies vorzugsweise über die Herstellung enger Kontakte mit der Wirtschaft. Zu diesem Zweck definieren Bund, Kantone und Sozialpartner Qualitätsstandards an entsprechende Angebote. Eine Basis dazu bilden die Evaluationsergebnisse von Brückenangeboten im Rahmen des geltenden LSB. Erste Ergebnisse werden auf Anfang 1999 erwartet.

2. Über die Entwicklung neuer Berufsfelder/Berufe mit vorwiegend berufspraktischer Tätigkeit, die eine spätere Weiterentwicklung ermöglichen, über Massnahmen analog Pkt. 6. l. · 63

Dritte Stossrichtung:

Chancengleichheit und Gleichstellung: besondere Ausbildungsangebote und das Lehrstellenmarketing sowie Sensibilisierungsprojekte Berufswahl zu. Gunsten von Flauen

631

Abbau'von Hindernissen für junge Frauen bei der Berufswahl

Junge Frauen sind zu motivieren, vermehrt in geschlechtsuntypische innovative und zukunftsgerichtete Berufe einzusteigen z. B. über die Bereitstellung von Angeboten, die Mädchen besonders ansprechen.

Im. Vordergrund stehen folgende Massnahmen: Weiterführung von Motivationskampagnen zur Förderung einer offenen Berufswahl Einführung reiner Mädchenklassen in naturwissenschaftlich/technischen Bereichen (teilweise unter Aufhebung der Koedukation in Fächern wie beispielsweise der Informatik) Sensibilisierungsprojekte mit konkreten Aktionen (z. B. Technik-Wochen/Tage für Mädchen in Abschlussklassen) Sensibilisierung für Ausbildende (z. B. Lehrmeister/innen; Berufsschullehrer'/

innen) Betreuung von Mädchen in atypischen Berufen (Berufe mit vorwiegender Männerdomihation, z. B. Informatik usw. (s; Anhang II)).

632

Ausbau des Ausbildungsangebotes für junge Frauen

Für Mädchen kommt erschwerend hinzu, das's das Spektrum der Berufe, aus welchen sie traditionellerweise ihre Wahl treffen, kleiner ist. Entsprechend eingeschränkter sind die Ausweichmöglichkeiten.

3095

Im Vordergrund stehen folgende Lösungsansätze: Schaffen von Lehrstellenangeboten in qualifizierten und zukunftsträchtigen Berufen mit geringem Frauenanteil (z. B. Informatik) Entwicklung neuer Ausbildungsformen in Berufen mit verwandten oder sich überschneidenden Inhalten Entwicklungspotentiale in ein- und zweijährigen Lehren und Anlehren eruieren und umsetzen Ausbau von Ausbildungsangeboten für Frauen in ländlichen Gebieten Entwicklung und Ausbau von Brückenangeboten.

633

Gezieltes Lehrstellenmarketing

Es geht darum, Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Kader in den Betrieben für eine vermehrte Einstellung von jungen Frauen zu sensibilisieren.

Zusätzlich sollen Berufsfrauen mittels Informationskampagnen bei Frauennetzwerken und Frauenorganisationen zur Schaffung von Lehrstellen für junge Frauen an ihren Arbeitsorten sensibilisiert werden. Mit der Schaffung von Ausbildungsverbünden unter Frauenbetrieben können zusätzliche Lehrstellen generiert werden.

Ein entsprechendes Massnahmebündel wird vom BBT zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten und den Sozialpartnern erarbeitet.

64

Vierte Stossrichtung:

Weitere Massnahmen für die Verbesserung des Lehrslellenmarktes und zur Erleichterung des Übergangs im Hinblick auf die Reform der Berufsbildung Das neue BBG wird voraussichtlich nicht vor dem l. Januar 2003 in Kraft treten können. Verschiedene bedeutsame Reformvorhaben sind bereits angelaufen (KV) oder stehen unmittelbar vor der Lancierung (z. B. Informatik, Berufsberatung der Zukunft). Diese Reformprojekte orientieren sich an den inhaltlichen Stossrichtungen des neuen BBG und leiten im Vorgriff auf das neue Gesetz zukunftsgerichtete Entwicklungen ein.

641

Analysen, Studien

Mittels einer konsistenten Aufbereitung des vorhandenen Datenmaterials über die Berufsbildung, aber auch zur Schliessung bestehender gravierender Lücken sollen die empirischen Grundlagen verbessert werden. Dazu gehören dieSystematisierung der Datenlagen sowie Wirkungs-Analysen laufender Pilotprojekte von strategischer Bedeutung des LSB I mit Blick auf periodische Berichterstattungen (z, B. Abklärungen von Finanzströmen und zu der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe) Erfassung neuer Entwicklungen in der Berufsbildung, insbesondere im Bereich der Entstehung neuer Berufe, Berufs- bzw. Tätigkeitsfelder sowie prospektive Analysen des Arbeitsmarktes.

3096

·£

Interessengemeinschaften und Kooperationen

642

Die Erschliessung von Lehrstellen in Bereichen, in welchen weder verbandliche Organisationen noch sonst geeignete Strukturen bestehen, setzt die Schaffung entsprechender Einrichtungen voraus und ruft nach neuen Formen von Kooperationen zwischen den massgebenden Akteuren.

Im Rahmen des LSB I wurde deutlich, dass kaum Projekte von gemischten Trägerschaften (z. B. Arbeitgeber/Arbeitnehmer usw.) realisiert wurden. Vorhaben, die beispielsweise von sprachregional unterschiedlichen Trägern initiert' werden, .sind ebenfalls nicht auszumachen.

643

Verbreitung zielgerichteter Informationen

Die Informations- und Motivationskampagnen sind auf Stufe Bund und Kantone weiterzuführen und zwar mit dem Fokus auf speziell definierte Zielgnippen. Dazu gehören primär die Abnehmer von Lehrstellen (Jugendliche) sowie die Eltern und Lehrer (wichtige Mittler bei der Berufswahl). Dem Image-Problem der Berufslehre ist dabei besondere Beachtung zu schenken.

644

Lehrstellenmarketing

Im Rahmen des LSB ist es in allen Kantonen gelungen, neue Lehrstellen zu schaffen; persönliche Ansprache potentieller Lehrbetriebe, Kampagneelemente wie gezielte Aufrufe, personalisierte Broschüren usw. haben sich als besonders geeignet erwiesen, Betriebe neu oder erneut für die Lehrlingsausbildung zu gewinnen.

7

.

Interventionsebenen

Zum Erzielen einer optimalen Wirkung werden Schwergewichte gebildet, die sich auf die verschiedenen Stossrichtungen und Massnahmen (s. 6. Stossrichtungen) wie auch bei der Zuteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Beitragsbereiche (s. 8. Finanzen) manifestieren.

Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Massnahmenpakete sind wie folgt aufzuteilen: BB Art. Ziffer

Massnahmen

Bund

Kantone

Wirtschaft

Bemerkungen

*

***

****

****

Erschliessung neuer Berufe bzw. Berufsfelder; dies geschieht in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Wirtschaft Bei den Brückenängeboten definiert der Bund zusammen mit der Wirtschaft die Minimalanfbrderungen; Ausführung durch die Kantone

Bericht

2a

61

-

2b

62

Ausbildungs**** möglichkeiten im High-Techbereich und in anspruchsvollen Dienstleistungen Ausbildungsmög- **** lichkeiten mit ausgesprochen praktischen Tätigkeiten

3097

BB Art.

Ziffer Bericht

Massnahmencn

Bund

2c

63

Chancengleichheit und Gleichstellung

****

2d

64.1

2d

64.3

2d

64.4

2d 2a

64 61

.

Analysen und **** Studien Zielgerichtete **** Information und Kommunikation Allgemeines Lehrstellenmarketing Reformprojekte **** Ausbildungs* verbünde Projektleitung ****

**** = Gewichtung der Verantwortung

3098

Kantone

Wirtschaft Bemerkungen

Definition der Massnahmen: BBT und Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG; Ausführung SKG Optimierung der Datenlage Bund: Dachkampagnen Kantone: regionale Vertiefungen

Regionale Lehrstellenmärkte ** **

Leistungs Vereinbarungen mit Dritten möglich; Einzelgesuchsbeurteilungen

8

Finanzen

(Die Zahlen fussen auf Erfahrungswerten, stellen aber auch Schätzwerte dar) BB An.

Stossrichtung

2a

6.1

2b

6.2

2c

6.3

2d

16 17 18 19

6.4 .

Interventi o nsebenen / Massnahmen

High-Tech und Dienstleistungen Abklärungen (neue Berufsbilder) Kampagnen, zielgruppenspezifisch Ausbildungs verbünde Basislehrjahre; 15, 20, 25, und 30 Klassen = 90 Berufspraktische Ausrichtung Brückenmassnahmen; 15, 20, 25, und 30 Klassen = 90 Abklärung/Entwicklung Brückenangebote Kampagnen, zielgruppenspezifisch (z. B. Ausländer/innen) Abklärung/Entwicklung niederschwellige Angebote Pilotprojekte Chancengleichheit/Gleichstellung Kampagnen Projekte für Jugendliche Frauenklassen (Basislehrjahre) Projekte für Ausbildende Begleitung/Coaching Begleitmassnahmen Impact- Analysen: Finanzströme, neue Finanzierungsformen Ausbildungsbereitschaft Unternehmer

Vollkosten Klasse p.a.: 360 000 Vollkosten Klasse p.a.: 225 000 gerundet Vollkosten Klasse p.a.: 360 000

3099

Klasse

Stück

Jahre

4

15

6 4 3 85

.4 1

90 10

1 1

20 250 000 500 000

200 000 50 000 300 000

10 9 .9

4 1 4

8 000 000 450 000 10800000

243 000 20000 24000 150 000 50000

1 35 2 3 7

44 4 4 1

970 000 2 800 000 2 880 000 1 800 000 350 000

2 I

1 1

400 000 200 000

Kosten pro Einheit

100000 250 000 250 000 24000 15000 50000

200 000 200 000

15

15-

4 .

pro Aktivital

Zwischen total

2 400 000 4 000 000 3 000 000 30 600 000 40 000 000 16 17

40 000 000 IS 19

10 000 000

BB Art.

Stossrichtung

Interventi on sebenen / Massnahmen

Analysen/Studien neue Berufsbilder Informations- und Motivationskampagnen (gesamte Schweiz) Projekte im Übergang zum neuen BBG (z. B. Methodisch-didaktische Innovationen, Modulzentrale, Qualitätsmanagement usw.)

Total

3100

Kosten pro Einheit

Klasse

Stück

Jahre

pro Aktivität

150 000

4

4

2 400 000

l 000 000

l

4

4 000 000

500 000

6

l

3000000

Zwischentotal

10000000

100 000 000

Eintritte in mehrjährige Berufsausbildungen 1980-1997 Berufsart

Landwirtschaft Landwirt. Spezialberufe Gartenbau Tierzucht, Tierhaltung Forstwirtschaft Nahrungsmittel, Getränke Texti Herstellung Textil Verarbeitung Holz, Kork Papierindustrie Grafisches Gewerbe Gerberei, Lederwaren Chemische Industrie Kunststoff- und Kautschukind.

Erde, Steine, Glas Metall- und Maschinenindustrie Uhrenindustrie Bijouterie Baugewerbe Malerei Übrige Produktionsberufe Zeichner/innen, techn.-Berufe Organisation, Verwaltung, Büro Verkauf Verkehr Nachrichtenverkehr Gastgewerbe, Hauswirtschaft Reinigung

3101

80/81

·

2453 79 1429 54 253 2292 77 1 001 3056 42 9.45 125 107 23 218 15371 86 .

151 1 903 1 493 248 4649 17878 8008 1 522 166 2657 114

85/S6

90/91

91/92

1 982 61 1 599 51 307 2372 80 804 3071

1 209 18 1 306

I 020 27 1 214 49 327 1 098 20 542 2281

53 963

115 104 33 223 13899 114 114 2540 I 598 186 4328 19480 8706 824 198 3741 129

Anhang * I

· 92/93 .

914 26 1 254 56 45 307 " 333 I 271 1 256 38 25' 600 525 2241 2145 34 21 25 1 079 I 115 886 53 41 45 143 148 161 41 37 .

40 141 -157 132 12355 11 971 11 703 139 156 . 160 120 102 99 . 1 516 1 215 I 249 997 985 971 152 182 ' 197 4803 4533 4039 19264 18006 17091 5587 5298 5332 854 783 713 277 255 214 I 921 1 769 1 813 66 75 106

93/94

94195

95/96

96/97

97/98

863 29

905 33

1 341

1 362 66 290 I 543

862 34 1465 61 296 1 536 30 553 2448

821 26 I 520 60 252 1 611 17 541 2625

859 49 1 526 72 332 1 882 32 . 549 2554 30 750 47 137 60 174 12991 180 76 1 652 1 442 159 2826 16097 6818 372 0 3241 123

64 286 1 582 23

567 2240 36

36' 575 2302 37 713 43 113 57

21

24.

791 697 40 40 144 138 53 51 157 147 151 11 930 12430 11 983 205 ' 190 197 93 87 98 1 722 1431.

1 819 1 235 1 334 1 142 194 168' 190 3573 3387 3301 13937 14951 15087 5930 5882 5769 367 382 496 114 115 85 2710 2703 2217 124 112 127

764 60 134 56 177 12706 188 96 1 711 I 422 193 2972 ' 15 641 6306 340 51 2779 111

Berufsart

Körperpflege Heilbehandlung Kunst und verwandte Bereiche Seelsorge, Fürsorge Übrige Berufe

Total

3102

80/31

85/86

90/91

91/92

92/93

93/94

94/95

2300 6150 526 189

1 594 5852 224 539

I 472 5569 525 191 548

1 642 6 186 457

233 889

1 784 6270 472 250 842

1 698 6042 437 237

55

2292 6 112 541 210 , 470

699

. 75620

77300

65360

61732

60906

60214

59277

563

95/96

96191

97/98

1 621

187 737

1586 6751 455 216 662

6839 483 223

60.827

62874

64819

5930 474

1 638

606

Anhang II

Die 20 häufigsten Lehrberufe - Mähner Beruf

Neueintritte 1997/98 Absolut

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1-2 13 14 15 16

Kaufm. Angestellter Elektromonteur Schreiner · Automechaniker Handelsdiplomand Koch Verkäufer Automonteur Maurer Zimmermann Elektroniker Landwirt Mechaniker Maler Sanitärmonteur Maschinenmechaniker

17

Informatiker

18 19 20

Bäcker-Konditor Metallbauschlosser Elektromechaniker

3944 2 175 1519 1 309 1 297 1296 1 175 902 857 840 836 814 763 691 687 651 596 532 524 519

Lehrlinge in diesen 20 Berufen

21927

Lehrlinge insgesamt (262 Berufe)

35722

Prozent

11,0 6,1.

4,3 3,7 3,6 3,6

-

3;3 2,5 2,4 2,4 2,3 2,3 2,1

1,9 1,9 1,8

1,7 1,5 1,5 1,5 61,4

100

3103

Die 20 häufigsten Lehrberufe - Frauen Beruf

Neueintritte 1997/98 Absolut

1 2 3 4 5

Kaufm. Angestellte Verkäuferin Handelsdiplomandin (3a) Damencoiffeuse Büroangestellte

6

Krankenschwester AKP

7 8 9' 10 11 12

Med. Praxisassistentin Pharma-Assistentin · Detailhandelsangestellte Pflegeassistentin Krankenpflegerin Niveau I Köchin

13

Zahnarztgehilfin

14 15

Krankenpflegerin Niveau 11 Servicefachangestellte

16

Handelsdiplomandin (2a)

17 18 19

Hotelfachassistentin Floristin Drogistin

20 · Bäckerin-Konditorin Lehrlinge in diesen 20 Berufen

Lehrlinge insgesamt (262 Berufe)

3104

6700 2985 1855 1 143' 978 917 852 836 817 736 686 589 540 522 489 460 451 430 379 366 . 21556 29097

Prozent

23,0 10,3 6,4 3,9

3,4 3,2 ;

2,9

2,9 2,8 2,5 2,4 2,0

1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,5 1,3

13 74,1

100

Anhang IH Lehrstellenbeschluss - Verwendung der Bundestranche Stand: 22. Dezember 1998 Projekt-Typ

In vesti lion (in SFr.)

Projektzusicherungen Kampagne Berufsbildung Evaluation Fach-Tagungen und Konferenzen Studien, Berichte Lernfestival 1999 Netdays 1997 Lehrstellenbarometer 1997 Personelle Verstärkung Internet Reserve

13 701 200.3 500 000.700 000.-

Total

20 000 000.-

250 000.25 000.200 000.150000.500 000.600000.50 000.323 800.-

Bemerkungen

detaillierte Projektliste vorhanden 3 Phasen; Start 3. Phase: Juli 1999 Universität Bern Organisator: BBT Thema; Laufbahn, Karriere Pilot Pilot Basis: BB Art. 5 für Projekte

10307

3105

Bundesbeschluss über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung

Entwurf

(Lehrstellenbeschluss II) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 31wuies und Artikel 34lcr der Bundesverfassung, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 22. Januar 19991, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 19992, beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. l 1

Grundsatz

Der Bund leistet Beiträge an Massnahmen, welche: a. das Lehrstellenangebot erhöhen und strukturelle Probleme auf dem Lehrstellenmarkt lindern; b.

die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann fördern;

c.

neue Formen der Zusammenarbeit in der Berufsbildung erproben;

d.

Reformen im Übergang zum revidierten Berufsbildungsgesetz vorbereiten,

2

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) kann Kantone, Berufsverbände, andere geeignete Institutionen und Private mit der Durchführung von Massnahmen im Sinne von Artikel 2 beauftragen.

Art. 2

Unterstützte Vorhaben

Die Beiträge können ausgerichtet werden für: a. die Erschliessung von Ausbildungsmöglichkeiten in anspruchsvollen Bereichen, in denen ein Fachkräftebedarf bereits besteht oder sich abzeichnet, insbesondere im High-Tech-Bereich sowie in anspruchsvollen Segmenten des Dienstleistungssektors; b.

1 2

die Erschliessung von Ausbildungsmöglichkeiten in Bereichen mit überwiegend praktischen Tätigkeiten, insbesondere durch die Schaffung von

BB11999 3087 BB119993111

3106

Lehrstellenbeschluss II

c.

d.

Brückenmassnahmen und die Förderung neuer entsprechender Berufe mit Anschlussmöglichkeiten; besondere Ausbildungsangebote und das Lehrstellenmarketing sowie Sensifa Jlisierungsprojekte für die Berufswahl zu Gunsten von Frauen; weitere Massnahmen für die Verbesserung des Lehrstellenmarktes und zur Erleichterung des Übergangs im Hinblick auf die Reform der Berufsbildung (z. B. Analysen und Studien zur Optimierung der Datenlage in der Berufsbildung, gezielte Informationskampagnen sowie Projekte mit Experimentiercharakter),

Art. 3 Beitragsempfänger 1 Beiträge können ausgerichtet werden an Kantone, Berufs verbände, andere geeignete Institutionen und an Beauftrage des Bundesamtes.

2 Wo der Bund Aufträge im Sinne von Artikel l Absatz 2 erteilt, kann er die Gesamtheit der Kosten übernehmen.

3 Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) kann für die Durchführung von Massnahmen Leistungsvereinbarungen abschliessen.

Art 4 Voraussetzungen 1 Die mit Beiträgen unterstützten Bildungsveranstaltungen müssen allen Personen offenstehen, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Vorbildung erfüllen.

2 Massnahmen, die durch Beiträge unterstützt werden, sind zu evaluieren.

3 Die Projekte haben den Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann von der Planung bis zur Durchführung zu berücksichtigen.

Art. S ' Finanzierung ' Die Bundesversammlung bewilligt mit einfachem Bundésbeschluss für die Finanzierung der Beiträge einen befristeten Verpflichtungskredit. ' 2. Abschnitt: Verfahren und Rechtspflege Art. 6

Einreichung von Beitragsgesuchen

1

Beitragsgesuche sind mit den notwendigen Unterlagen der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese leitet sie mit ihrem Antrag an das BBT weiter.

2

Beitragsgesuche von nationalem oder überregionalen Interesse sowie wichtige Pilotprojekte werden direkt'beim BBT eingereicht.

Art. 7 Auszahlung Beiträge werden bis spätestens 31. Dezember 2004 ausbezahlt.

3107

Lehrstellenbeschluss II

Art. 8 Rechtspflege Verfügungen des BBT unterliegen der Beschwerde an die Rekurskommission EVD; diese entscheidet endgültig.

3. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 9

Vollzug

1

Der Bundesrat vollzieht diesen Beschluss, soweit nicht die Kantone dafür zuständig sind.

2 Er erlässt die Vollzugsvorschriften.

3 Er legt die Höhe der Beiträge nach Artikel 2 fest. Dabei kann er von den Beitragssätzen nach Artikel 64 Berufsbildungsgesetz (BBG)3 abweichen.

4 Die Massnahmen des Bundes gehen vollständig zulasten des Bundesbeschlusses.

Art. 10 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer 1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum.

2 Er gilt ab dem 1. Januar 2000 und tritt ein Jahr nach. Inkrafttreten des neuen BBG ausser Kraft.

10307

3

3108

SR 412.10

Bundesbeschluss · über die Finanzierung der Massnahmen zur Verbesserung dès Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung

Entwurf

(Lehrstellenbeschluss II)

vom.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 22. Januar 19992, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 19993, beschliesst:

Art. l 1 Für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen in der Berufsbildung wird ein Gesamtkredit von 100 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen, können bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) eingegangen werden.

Art. 2 1

Der Kredit wird wie folgt aufgeteilt:

Bereiche

a.

b.

c.

d.

anspruchsvolle Bereiche (High-Tech und Dienstleistungen) Bereiche mit überwiegend praktischen Tätigkeiten Sensibilisierungsprojekte zu Gunsten von Frauen Weitere Massnahmen

in Prozent

Millionen Franken

40 40

40 40

10

10

10

10

2

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie kann zwischen den einzelnen Positionen des Gesamtkredits Verschiebungen vornehmen.

1 2

3

SR...; AS ...(BBl1999 3106) BBl1999 3087

BBl 1999 3111

3109

Lehrstellenbeschluss II

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

10307

3110

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative Lehrstellenbeschluss II (LSB II) Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 22. Januar 1999

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1999

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

99.400

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.05.1999

Date Data Seite

3087-3110

Page Pagina Ref. No

10 055 060

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