Zusicherung von Bundesbeiträgen an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten

Verfügungen des Bundesamtes für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen -= Gemeinde Schangnau BE, Güterwege Schattsiten, 6. Etappe, Projekt-Nr. BE3451-6 -= Gemeinde Kaufdorf BE, Ökonomiegebäude Weidstrasse, Projekt-Nr. BE8308 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügungen kann nach Massgabe von Artikel 166 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1), Artikel 44ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021), Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) und Artikel 14 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 über Fuss- und Wanderwege (SR 704) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission EVD, 3202 Frauenkappelen, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 322 26 55) Einsicht in die Verfügungen und die Projektunterlagen nehmen.

9. November 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Abteilung Strukturverbesserungen

8990

1999-5563