Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung Mit der Inkraftsetzung der Änderung der Verordnung wird die revisionsbedürftige Tarifstruktur für ärztliche Leistungen nach gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern erneut angepasst. Da es per 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt, wird die durch den Bundesrat angepasste Tarifstruktur gleichzeitig als gesamt-schweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ärztliche Leistungen festgelegt. Zudem wird die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt, um einen tarifstrukturlosen Zustand in diesem Bereich per 1. Januar 2018 zu verhindern.

Datum der Eröffnung: 22. März 2017 Vernehmlassungsfrist: 21. Juni 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, 3003 Bern, Telefon 058 462 37 23, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. April 2017

2017-0774

Bundeskanzlei

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