Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Treuhand-Kammer Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferinnen eingereicht. Das vorgesehene Reglement soll das bisherige vom 30. März 1995 ablösen.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
6. Juli 1999
5220
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
1999-4572