Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2842/98 Widersprechende/r Democal AG, 3027 Bern, Schweizer Marke Nr. 423373 SERACALM, Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Solvay Pharmaceuticals GmbH, D-30173 Hannover, Internationale Marke Nr. 687731 SEROCALM Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. August 1999 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen. Der IR-Marke Nr. 687731 SEROCALM wird der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides definitiv vollumfänglich verweigert.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (Widerspruchsgebühr von Fr. 800.-- und Vertreterkosten von Fr. 600.--) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

19. August 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

7120

1999-4963