Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2572/98 Widersprechende/r ari beach-wear + dessous GmbH, D-74731 Walldürn, IR-Marke Nr. 462901 ARI, Vertreter/in Hepp, Wenger & Ryffel AG, 9500 Wil/SG gegen Widerspruchsgegner/in Ana Cayuelas Serrano, Andres Granados Bernard, Elche (Alicante), Spanien, IR-Marke Nr. 679653 ANI (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. Juli 1999 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegner werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 679653 ANI (fig.)

der Schutz in der Schweiz definitiv für die Waren der Klasse 25 (,,Vêtements pour dames, messieurs et enfants, chaussures (à l'exception des chaussures orthopédiques) et chapellerie") verweigert.

3. Die Widerspruchsgegner haben der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr von Fr. 800.-- ) zu bezahlen.

4. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (den Widerspruchsgegnern durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5440

1999-4710