Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Ahmad Nadeem Bhatti, PK-54920 Baghbanpura/Lahore, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 28. Mai 1999 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 11. Dezember 1998 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

III. Dem Beschwerdeführer wird für die Bezahlung des von der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen verlangten Kostenvorschusses von Fr. 400.­ eine 14-tägige Frist ab Empfang dieses Urteils eingeräumt.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

22. Juni 1999

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts Die Gerichtskanzlei

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1999-4414