Bekanntmachungen der Gerichte

Einstellungsverfügung vom 6. Juli 1999 Der Auditor Div Ger 6 hat in Anwendung der Artikel 116 - 118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Boos Dominik Martin, geb. 6. August 1971 in Wetzikon, von Amden, des Boos Georg Martin und der Heidi geb. Luginbühl, ledig, Netzwerkinformatiker, zuletzt wohnhaft gewesen in 8004 Zürich, Dienerstrasse 8, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, eingeteilt Sch Mw Kp 26, Mw Kan, betreffend - Nichteinrücken zum ADF 97 (Einrücken: 11. Aug 1997, Entlassung: 29. Aug. 1997) - Nachschiesskurs 1996 - Nachschiesskurs 1997 - Missachtung der Meldevorschriften seit 7.10.96 wird - ohne Straffolgen - eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden auf die Bundeskasse genommen. Eine Entschädigung wird nicht zugesprochen.

3.

Mitteilung an: - den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) - den Oberauditor

4.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

5.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

6. Juli 1999

Der Auditor Divisionsgericht 6: Major Geiger

1999-4865

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