Flugplatz Speck-Fehraltorf Gesuch um Erteilung einer Baubewilligung für Hangar-Neubau als Ersatzbau

Anhörung vom 31. August 1999

Gesuchstellerin: Flugsportgruppe Zürcher-Oberland (FGZO), Flugplatz SpeckFehraltorf, 8320 Fehraltorf.

Gegenstand:

Hangar-Neubau mit Vorplatz (Hartplatz) als Ersatzbau für zwei bestehende Hangarbauten, welche abgebrochen werden sollen.

Baugesuch vom 17. Mai 1999 mit Ergänzungen vom 16. Juli 1999.

Ort:

Flugplatz Speck-Fehraltorf, Parzellen Nr. 4271 + 4272

Aussteckung:

Aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 VIL hat der Gesuchsteller Bauvorhaben, welche im ordentlichen Verfahren bewilligt werden, von Beginn der Auflage an in ortsüblicher Weise im Gelände auszustecken und durch Profile kenntlich zu machen, bis das Bundesamt deren Entfernung verfügt.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 37b des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an. Die Anhörung beginnt mit dieser Publikation und dauert drei Monate.

Die Anhörung der Gemeinde und der übrigen Betroffenen ist Sache des Kantons (Art. 37b Abs. 3 LFG).

Öffentliche Auflage:

Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Publikation im kantonalen Amtsblatt und den lokalen Anzeigern.

31. August 1999

1999-4951

Bundesamt für Zivilluftfahrt

7131