Verfügung in den Widerspruchsverfahren 1822 und 1823/1997 Widersprechende/r The Polo/Lauren Company, 1107 Fifth Avenue, New York (NY 10028), Schweizer Marken Nr. 373747 (POLO fig.) und Nr. 408779 (POLO), Vertreter/in A. Braun Braun Héritier Eschmann AG, Holbeinstrasse 36-38, 4003 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Oroleone S.R.L., Zona Industriale Santa Fiora, 3/B, I52037 Sansepolcro (Arezzo), Internationale Marke Nr. 662 042 (POLO POLO) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Juni 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nr. 1822 und 1823/97 gegen die internationale Marke Nr. 662 042 (POLO POLO) werden gutgeheissen.

3.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der internationalen Marke Nr. 662 042 (POLO POLO) der Markenschutz in der Schweiz verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2600 Franken zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

22. Juni 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

4970

1999-4402