Bundesbeschluss III über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 1998 vom 15. Juni 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 1998 1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19992, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 1998 wie folgt genehmigt: a.

die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 593 028 665 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 232 558 347 Franken, die durch Vorschüsse gedeckt wird;

b.

die Bilanz verzeichnet kumulierte Vorschüsse in der Höhe von 232 558 347 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 1. Juni 1999

Nationalrat, 15. Juni 1999

Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz

Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker

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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.

1999-4496

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