Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte
Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Saanen BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Bleikiwald, Projekt-Nr. 411.3-BE-4016/0001
Gemeinde Saxeten BE, Waldbau Ankerewald, Projekt-Nr. 411.3-BE-4022/0001
Gemeinde Frutigen BE, Schutzbauten und -anlagen Stutz-Hübi, Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0005
Gemeinde Lauterbrunnen BE, Schutzbauten und -anlagen Schlossers Ritt, Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0006
Gemeinde Rueun GR, Erschliessungsanlagen Gesamtmelioration Rueun forstlicher Teil, Projekt-Nr. 421.1-GR-0151/0001
bei
besonderer
Schutzfunktion
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
13. Juli 1999
5326
Eidgenössische Forstdirektion
1999-4582