Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Moldova

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 19991, beschliesst:

Art. 1 1

Das am 13. Januar 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldova zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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BBl 1999 5941

1999-4277

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