Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHVVerbandsausgleichskassen Verbände, die eine neue Ausgleichskasse errichten oder an der Verwaltung einer bestehenden Ausgleichskasse mitwirken wollen, sowie Arbeitnehmerverbände, die die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse verlangen, haben dem Bundesamt für Sozialversicherung bis zum 1. April 2000 ein den Vorschriften des Gesetzes über die AHV (SR 831.10) und der diesbezüglichen Verordnung (SR 831.101) entsprechendes Gesuch einzureichen.

21. September 1999

7626

Bundesamt für Sozialversicherung

1999-5089