Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Kreditkartenunternehmen Europay (Switzerland) AG, Bank Finalba AG, Swisscard AECS AG, Diners Club AG und Cornèr Banca SA betreffend die Händlerverträge eröffnet.

Diese Kreditkartenunternehmen verbieten dem Handel, von Kreditkartenzahlern und Barzahlern unterschiedliche Preise zu verlangen. Diese Pflicht zur Gleichbehandlung verunmöglicht es dem Handel, die bei Kreditkartenzahlungen anfallenden Kommissionen ausschliesslich auf die Kreditkartenzahler zu überwälzen.

Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob diese Gleichbehandlungspflicht von Kreditkartenzahlung und Barzahlung eine unzulässige Verhaltensweise eines oder mehrerer marktbeherrschender Unternehmen gemäss Artikel 7 KG darstellt.

Innert 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a. «Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind; b. Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können; c. Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.» Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern. Telefon: 031 / 322 20 40, Telefax: 031 / 322 20 53.

20. September 1999

8006

Sekretariat der Wettbewerbskommission

1999-5164