Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge für Poliere und Werkmeister (Poliervertrag und Polier-Kadervertrag)1 Verlängerung vom 25. November 1999

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 15. Mai 1997, vom 25. Juni 1998 und vom 23. September 19982 über die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge für Poliere und Werkmeister (Poliervertrag und Polier-Kadervertrag) wird verlängert3: II Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2000 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2001.

25. November 1999

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

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Die beiden Gesamtarbeitsverträge sind identisch.

BBl 1997 III 320, 1998 3609 4818 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können bei der EDMZ, 3003 Bern, bezogen werden.

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1999-5986