Bekanntmachungen der Gerichte

Einstellungsverfügung vom 6. Mai 1999 Der Auditor ai Div Ger 8 hat in Anwendung der Art. 116 - 118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Horlacher Danh Marius, geb. 28. November 1970 in Phu-Hoà/Südvietnam, von Umiken, des Beat Heinrich und der Ruth Lina geb. Zollinger, ledig, Serviceangestellter, unbekannten Aufenthalts, früher Füs Kp I/53, Füs, seit 22. März 1999 dienstuntauglich, betreffend Nichteinrücken in den ADF 1998 vom 28.September bis 16. Oktober 1998 mit seiner Einteilungseinheit und Versäumnis Schiesspflicht 1997 und 1998 wird - ohne Straffolgen - eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an: - den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) - den Oberauditor

5.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

20. Juli 1999

Der Auditor ai Divisionsgericht 8: Hptm Gabriel

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1999-4657