Vollzug des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen Mit Wirkung ab 7. November 2017 werden der Name, das Sigel und die Zeichen des «Europäischen Rechnungshofs», wie nachstehend veröffentlicht, gemäss dem obgenannten Gesetz (SR 232.23) geschützt: a.

b.

der Name in Deutsch:

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF

in Französisch:

COUR DES COMPTES EUROPÉENNE

in Italienisch:

CORTE DEI CONTI EUROPEA

in Englisch:

EUROPEAN COURT OF AUDITORS

das Sigel in Englisch:

c.

die Zeichen

7. November 2017

2017-2976

ECA

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

6899