Vollzug des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen Mit Wirkung ab 7. November 2017 werden der Name, das Sigel und die Zeichen des «Europäischen Rechnungshofs», wie nachstehend veröffentlicht, gemäss dem obgenannten Gesetz (SR 232.23) geschützt: a.
b.
der Name in Deutsch:
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
in Französisch:
COUR DES COMPTES EUROPÉENNE
in Italienisch:
CORTE DEI CONTI EUROPEA
in Englisch:
EUROPEAN COURT OF AUDITORS
das Sigel in Englisch:
c.
die Zeichen
7. November 2017
2017-2976
ECA
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
6899