Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum Die 2016 vom Parlament angenommene Motion Comte (15.3792) «Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU» verlangt eine Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Sie verlangt eine Anpassung der Regelung bezüglich der Bürgschaftslimite. Die Gesetzesrevision wird zum Anlass genommen, um weitere Anpassungen vorzunehmen.

Aufgrund ihrer inhaltlichen Berührungspunkte sowie aus Effizienzgründen wird neben der Teilrevision in der gleichen Botschaft die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum (SR 901.2) vorgeschlagen. Infolge der selber beschlossenen Liquidation des Vollzugsorgans «Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen der Schweiz» (GBZ) und des starken Rückgangs des Bürgschaftsvolumens, soll das Instrument abgeschafft werden.

Datum der Eröffnung: 5. April 2017 Vernehmlassungsfrist: 12. Juli 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, KMU-Politik, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 462 20 87, Fax 058 463 12 11, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. April 2017

2017-0900

Bundeskanzlei

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