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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

[Vom 2. März 1880.)

Veranlaßt durch Entschädigungsgesuche von Militärs, welche im Dienste vorübergehend beschädigt wurden, erließ der Bundesrath an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben: Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Bei Erledigung mehrerer in lezter- Zeit an unser Militärdepartement gelangten Entschädigungsgesuche von Militärs, welche im Dienste vorübergehend beschädigt worden sind, wurde dio Beobachtung gemacht, daß die Aerzte bezüglich der Behandlung solcher Patienten nicht gemäß den Bestimmungen: verfahren, welche durch das Bundesgesez über Militärpensionen und Entschädigungen, vom 13. Wintermonat 1874, vorgeschrieben sind.

,,Bezüglich der Kategorie vorübergehend beschädigter Militärs «enthält Artikel 7 des genannten Gesezes nachstehende Vorschrift: ,,In der Regel sollen die vorübergehend Beschädigten bis ,,zu ihrer vollständigen Heilung auf Rechnung des Bundes ,,im Spitale behandelt werden. Wo dieses aus Gründen, ,,welche die B e h ö r d e zu würdigen hat, und mit E r l a u b n i ß ,,derselben nicht geschieht, wird den Beschädigten eine ,,Entschädigung ausbezahlt etc."

,,Diese Vorschrift findet auch auf alle Diejenigen Anwendung, welche eine Entschädigung beanspruchen, so lange sie nicht zu den bleibend Beschädigten gehören, somit auch auf diejenigen Militärs, welche innerhalb der ersten drei Wochen nach dem Dienstaustritt erkranken. (Artikel 4, Lemma 3 des Pensionsgesezes.)

,,Trozdem werden immer wieder Entschädigungsgesuche für solche Militärs eingereicht, welche monatelang nach dem Dienste mitunter an schweren anstekenden Krankheiten, unter Entbehrung .geeigneter Pflege, in ihren Wohnungen behandelt worden waren, zuweilen erst, nachdem weitere Familienangehörige der gleichen Krankheit erlegen sind, welche durch rechtzeitige Isolirung des Militärs, welcher den Krankheitskeim aus dem Dienste nach Hause gebracht, von Anstekung verschont geblieben wären.

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,,Die Schuld muß hauptsächlich den behandelnden Aerzten zur Last gelegt werden, indem dieselben gar oft die angeführten Vorschriften des Pensionsgesezes nicht kennen oder nicht beachten.

,,Der Oberfeldarzt hat zu bestimmen, ob ein kranker Militär ·anderswo als im Spital verpflegt werden dürfe, und wir ersuchen Sie daher, allen praktizirenden Aerzten Ihres Kantons die bestimmte Weisung zugehen zu lassen, über alle Erkrankungen von Militärs innerhalb drei Wochen nach dem Dienstaustritt, bei welchen ihre Hilfe verlangt wird, unverzüglich dem Oberfeldarzte Mittheilung zu machen, sofern 1) dieselben als mit dem Dienst in ursächlichem Zusammenhang stehend zu betrachten sind ; :2) vorauszusezen ist, daß der Geschädigte von seinem eventuellen Anspruch auf Entschädigung Gebrauch machen werde.

,,Wir machen hiebei ganz besonders darauf aufmerksam, daß wir künftighin Entschädigungsgesuche für Militärs, welche ohne die ausdrükliche Erlaubniß des Oberfeldarztes zu Hause behandelt ·werden, nicht mehr berüksichtigen werden.

,,Eine weitere Nichtbeachtung der angeführten Gesezesstelle, ·welche öfters zu Reklamationen führt, ist die Entlassung kranker Militärs aus den Civilspitälern vor vollständig erfolgter Heilung.

,,Wir stellen keineswegs in Abrede, daß solche Entlassungen von Leuten, bei welchen z. B. eine Fraktur zwar konsolidirt, aber die Funktion des Gliedes und überhaupt die Arbeitsfähigkeit noch nicht hergestellt und mithin noch keine vollständige Heilung im Sinne des Gesezes erreicht ist, gar oft im Interesse der betreffenden Spitalabtheilungen als geboten erscheinen mögen. In solchen Fällen wird der Oberfeldarzt auch stets den Verhältnissen des Spitals Rechnung tragen. Damit aber gegenüber den Interessen einer Spitalabtheilung diejenigen eines kranken Militärs nicht Schaden leiden, muß hierseits verlangt werden, daß rechtzeitig und zum voraus die Einwilligung für die Entlassung noch nicht arbeitsfähiger Patienten nachgesucht werde, damit für die weitere Besorgung desselben die nöthigen Anordnungen getroflen werden können.

,,Gestüzt auf das Gesagte, ersuchen wir Sie, alle Verwaltungen von größern oder kleinern Spitälern Ihres Kantons, auch wenn dieselben mit der eidgenössischen Militärverwaltung in keinem Vertragsverhältniß stehen, zuhanden ihrer Aerzte auf dieses Verfaältniß aufmerksam zu machen und dieselben anzuweisen, * sich Bnndesblatt. 32. Jahrg. Bd. I.

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vor der Entlassung noch nicht arbeitsfähiger Oberfeldarzte in Verbindung zu sezen."1

Militärs mit dem

Der Bundesrath beschloß, sämmtlichen eidgenössischen Ständen den erfolgten Durchbruch des Golthardtunnels durch ein Kreisschreiben anzuzeigen, welches also lautet: ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Sonntag den 29. Februar dieses Jahres, Morgens 11 Uhr 10 Minuten, hat der Durchschlag des Richtstollens im St. Gotthard stattgefunden. Ein weltgeschichtliches Werk, das in den Monaten September und Oktober 1872 begonnen ward, steht nun In seinem ersten Stadium vollendet da, und die drei Völker, welche mit vereinter Kraft das große Unternehmen wagten und dasselbe auch bis dahin hinauszuführen vermochten, beglückwünschen sich mit Recht zu dem erzielten großen Erfolge.

,,Nur ein Schatten überfliegt das lichte Bild, ein Tropfen verbittert den Kelch der Freude: daß der kühne Unternehmer der Gotthardbaute, L o u i s F a v r e von Genf, diesen seinen Glanztag nicht mehr erleben durfte; daß der geniale Urheber einer genialen Schöpfung in der Vollkraft seines Lebens am 19. Juli 1879, also wenige Monate nur vor Erreichung des Zieles, mitten in seiner Thätigkeit auf dem Felde seiner Ehre vom plözlichen Tode ereilt werden sollte. Diese wehmuthsvolle und schmerzliche Erinnerung wird nur durch das Bewußtsein gelindert, daß L o u i s F a v r e sich selbst ein Denkmal geschaffen hat, das ihn auf alle Zeiten überdauern und fester stehen wird, als wenn es von Künstlerhand in Erz oder Stein gegraben würde. Der Name F a v r e ist fortan mit Riesenzügen in den Granit der ewigen Felsenburg Europas eingeschrieben, und die Geschichte wird ihm unter den Heroen der Baukunst aller Zeiten eine Stelle anweisen, die des Frühvollendeten würdig und seinem Werke ebenbürtig ist.

,,Zum Gedächtniß an die Vollendung des großen Gotthardtunnels ist eine Denkmünze ausgeprägt und an die Arbeiter vertheilt worden, von welcher wir hier ein Exemplar anzufügen die Ehre haben, überzeugt, daß Sie diesem Erinnerungszeichen an eine erhebende und großartige Schöpfung eine freundliche Aufnahme gerne gewähren werden.*

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Die Gesandtschaft der Republik U r u g u a y in Paris hat mit · Schreiben vom 27. Februar d. J. dem Schweiz. Bundesrathe die Erklärung abgegeben, daß die gedachte Republik dem am 1. Juni 1878 in Paris abgeschlossenen Weltpostvertrag auf den 1. Juli 1880 beigetreten sei. Der Bundesrath hat deßhalb eine entsprechende Notifikation an die Regierungen der Postvereinsstaaten erlassen.

Der Bundesrath hat eine neue Verordnung über die Erstellung der Werthzeichen der Post- und Telegraphen Verwaltung erlassen.

Mit Schreiben vom 27. Juli vorigen Jahres hat Herr Nationalrath Andreas Rudolf v. P l a n t a , von und in Samaden (Graubünden), seit 1854 Ersazmann des Schweiz. Schulrathes, um Entlassung von dieser Stelle nachgesucht, in Folge dessen der Bundesrath dem Entlassungsgesuche entsprochen, unter bester Verdankung der vom Demissionär während 25 Jahren geleisteten Dienste.

In Ersezung des Herrn Planta wählte dann der Bundesrath Herrn J. M e y e r , Oberingenieur, in Lausanne.

(Vom 5. März 1880.)

Zur Ergänzung bestehender Luken im Instruktionskorps der Infanterie wählte der Bundesrath für den Rest der laufenden Amtsdauer : als Instruktor I. Klasse des III. Divisionskreises: Hrn. Hauptmann Alfred R o t t, in Bern, bish. Instruktor u. Klasse; ,, Instruktor II. Klasse des I. Divisionskreises-.

,, Hauptmann Franz de W e r r a , in Sitten ; ,, II. Gehilfen des Schießinstruktors (prov.): ,, Hauptmann Alphons v. Wattenw y l , in Bern.

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Der Bundesrath hat gewählt : (am 2. März 1879) als Postverwalter in Uster (Zürich) : Hrn. Robert Reithaar, von Herrliberg am Zürichsee, bisher Postkommis in Zürich (in Ersezung des daselbst verstorbenen Hrn. Fluck) ; (am 5. März 1880) als Postverwalter und Telegraphist in Saignelégier : Hrn. Jules Zélim Droz, v. Locle,, derzeit Postkommis in Pruntrut ; ,, Posthalter und Telegraphist in Magadino: ,, Alessandro Tognola, Telegraphenaspirant , von Roveredo (Graubünden), iu Mendrisio (Tessin); ,, Posthalterin in Cortébert : Frau Marie Constance Gauthier,.

in Cortébert (Bern) ; ,, Postkommis in Bulle: Jgfi'- Léonie Weitzel, Postaspirantin, von und in Bulle (Freiburg).

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