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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom

25. Mai 1880.)

Der Bundesrath hat für die am 7. Juni nächstkünftig beginnende ordentliche Sommersession der Bundesversammlung die nachstehenden Verhandlungsgegenstände festgesezt : 1. Prüfung der Wahlakten neuer Mitglieder des Nationalrathes und des Ständerathes.

2. Neubestellung der Bureaux für den Nationalrath und den Ständerath.

3. Wahl der Kommissionen für das Budget von 1881.

4. Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1879, sowie der Staatsrechnung vom gleichen Jahre.

5. Botschaft zum Konsularvertrag mit Rumänien, d. d. Wien, 14. Februar 1880.

6. Botschaft und Gesezentwurf vom 12. November 1879 (Bundesblatt III, 668), betreffend Ankündigung und Verkauf von sogenannten Geheimmitteln 7. Botschaft und Gesezentwurf vom 18. Dezember 1879 (Bundesblatt 1880, I, S. 53--120), betreffend Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien.

8. Botschaft vom 21. Mai 1880 zum Reglement über die eidgenössischen Medizinalprüfungen.

9. Zweite Botschaft und Beschlußentwurf betreffend Erstellung eines neuen eidg. Verwaltungsgebäudes (Ankauf des Inselspitals oder Neubau) ; in Ergänzung der Botschaft vom 9. Dezember 1879 (Bundesblatt III, 1174).

10. Botschaft betreffend Ausführung vom Art. 27 der Bundesverfassung über das Unterrichtswesen.

11. Botschaft and Beschlußentwurf vom 16. April 1880 (Bundesblatt II, 730), betreffend den regelmäßigen Betrieb der eid-

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genössischen Anstalt zur Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien (Festigkeitsprüfungsmaschme).

Botschaft und Gesezentwurf betreffend Errichtung einer Ingenieurstelle für Wasserbau.

Botschaft vom 27. November 1879 (Bundesblatt 1880, I, S. 149--232) und Gesezentwurf über das schweizerische Obligationen- und Handelsrecht.

Botschaft und Gesezentwurf vom 7: November 1879 (Bundesblatt III, 764, Berichtigung 889), betreffend die persönliche Handlungsfähigkeit.

Botschaft vom 4. November 1879 (Bundesblatt III, 655), in Ergänzung derjenigen vom 7. März 1879 (Bundesblatt I, 398), betreffend das revidirte Bundesgesez über die Kosten der Bundesrechtspflege.

Botschaft betreffend die nachgesuchte eidgenössische Gewährleistung eines Verfassungsdekrets des Kantons Teesin vom 8./2S. Januar 1880.

17. Botschaft und Beschlußentwurf vom 25. Mai 1880, betreffend eidgenössische Gewährleistung einer Verfassungsabänderung des Kantons Appenzell A. Rh. vom 25. April 1880.

18. Botschaft vom 25. Mai 1880 über die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1881 zu leistende Entschädigung.

19. Botschaft betreffend Kredite für Kriegsmaterialbeschaffung für das Jahr 1881.

20. Botschaft betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für 1880.

21. Botschaft mit neuem Gesezentwurf über Ausgabe und Einlösung von Banknoten.

22. Botschaft und Gesezentwurf vom 28. November 1879 (Bundesblatt III, 986), betreffend die Kontrolirung des Feingehalts von Gold- und Silberwaaren.

23. Botschaft und Gesezentwurf vom 25. November 1879 (Bundesblatt III, 929), betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen.

24. Botschaft vom 2. April 1880 (Bundesblatt II, 721), betreffend die Frage der Tragung der Kosten der Triangulation IV. Ordnung im eidg. Forstgebiete.

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-25. Botschaft und Gesezentwurf betreffend Reduktion der Portofreiheit auf den Verkehr der Behörden unter sich, mit Ausschluß desjenigen zwischen Behörden uud Privaten.

26. Bericht des Bundesrathe vom 18. Dezember 1879 (Bundesblatt III, 1251) über Petitionen von Briefträgern um Gehaltserhöhung.

27. Bericht des Bundesraths vom 5. März 1880 (Bundesblatt I,, S. 465), betreffend die Stellung der Telegraphenausläufer (Besoldungserhöhung für 1880).

28. Botschaft und Beschlußentwurf vom 25. März 1880 (Bundesblatt u, 679), betreffend Konzessionsabänderung (Tariferhöhung) für die Bahn Wald-Rüti.

29. Botschaft und Beschlußentwurf vom 13. April 1880 (Bundesblatt II, 727), betreffend Fristverlängerung für die Straßeneisenbahn von der Schweizergrenze bei St. Julien über Genf bis an die schweizerisch-französische Grenze bei Fernex.

30. Botschaft und Beschlußentwurf vom 25. Mai 1880 zum Betriebsvertrag über Benuzung eines Bahngeleises RigistaffelKulm durch die Rigibahngesellschaft in Luzern.

31. Botschaft und Beschlußentwurf vom 7. Mai 1880 (Bundesblatt II, 787), betreffend den Vertrag zwischen der Arther Rigibahngesellschaft und der Gemeinde Arth über den Betrieb der Bahnstreke Arth-Goldau, und daherige Konzessionsänderungen.

32. Botschaft und Beschlußentwurf über Fristerstrekung für die Simplonbahn.

33. Botschaft und Beschlußentwurf über Konzessionsänderungen betreffend die Brünigbahn.

34. Botschaft und Gesezentwurf vom 4. Mai 1880 (Bundesblatt H, 771), betreffend Sicherstellung der Vergütungen aus dem direkten Verkehr der Eisenbahnen und aus der Mitbenuzung von Bahnhöfen und Bahnstreken.

35. Bericht des Bundesraths über den Rekurs des Direktoriums der schweizerischen Centralbahn vom 21. März 1879 gegen Bundesrathsbeschlüsse vom 5. Januar und 11. September.

1877, betreffend Einführung eines vollständigen Güterdienstes auf der Station Roggwyl-Wynau.

36. Rekurs der Kirch- und Schulgemeinde katholisch Dietikon gegen den Regierungsrath von Zürich, betreffend Vereinigung der beiden Primarschulen von katholisch und reformirt Die-

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tikon; sowie gegen den Bundesrathsbeschluß vom 18. Juli 1879 (Bundesblatt m, 237), 37. Rekurs von Bürgern von Ruswyl und Buttisholz (Luzern) gegen die Regierung von Luzern, betreffend Beschwerden wegen Verlezung des Schulartikels (Art. 27) der Bundesverfassung (Anstellung von Lehrschwestern), sowie gegen Bundesrathsbeschluß vom 24. Februar 1880 ( Bundesblatt I, 443).

38. Rekurs des Kleinen Raths des Kantons Graubiinden gegen den Bundesrathsbeschluß vom 21. Februar 1879 (Bundesblatt III, 683), betreffend das Gesez dieses Kantons über Ausgabe von Banknoten.

39. Bericht des Bundesraths vom 3. Januar 1880 (Bundesblatt I, 233) über den Rekurs von Moria Riedmatten in Sitten, vom II. Dezember 1879, gegen das Verfahren der Walliser Behörden bei seiner Bevormundung.

40. Rekurs von Bezirksthierarzt H. Heß im Sandhof bei Rüti, betreffend Besezung der Fleischschauerstellen im Kanton Zürich ; gegen den Bundesrathsbeschluß vom 9. Juni 1879 (Bundesblatt 1880, I, 261).

41. Rekurs von'Johann Matter von Engel berg, in Kägiswyl, Gemeinde Samen, betreffend Beeinträchtigung der Handels- und Gewerbefreiheit; gegen den Bundesrathsbeschluß vom 27. Januar 1880 (Bundesblatt I, 401).

42. Rekurs reformirter Einwohner der Gemeinde Ueberstorf, Kantons Freiburg, gegen den Bundesrathsbeschluß vom 18. Juli 1879, betreffend das Begräbnißwesen.

43. Rekurs von Zahnarzt Jakob Widmer, von Bütschwyl, in Wyl, Kts. St. Gallen, gegen den Bundesrathsbeschluß vom 16. April 1880 (Bundesblatt H, 801), betreffend Entzug der Niederlassung.

44. Bericht des Bundesraths vom 12. März 1880 (Bundesblatt II, 690) auf den Rekurs von Johann Meyer, Dragoner in Schöfflisdorf (Zürich), betreffend Ausrangirung seines Dienstpferdes.

45. Motion von Hrn. Nationalrath Joos, vom 13. Dezember 1879, betreffend statistische Erhebungen im Banknotenwesen.

46. Motion von Hrn. Nationalrath Frei, vom 20. Dezember 1879, betreffend den Maximalgehalt der eidg. Beamten.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

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Der Bundesrath hat beschlossen, an sämmtliche eidgenössische Stände ein Kreisschreiben betreffend den Einzug des Militärpflichtersazes zu erlassen, welches Kreisschreiben also lautet : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Durch Kreisschreiben vom 15. Dezember 1879 hat das Militärdepartement, mit Rüksicht auf die große Zahl der bei den Militärkursen genannten Jahres Ausgebliebenen, im Interesse der Disziplin den kantonalen Militärbehörden anempfohlen, den Einzug des Militärpflichtersazes gegenüber allen von den Uebungen Ausgebliebeneu sowohl des Auszuges als der Landwehr mit aller Strenge durchzuführen und für so lange eintreten zu lassen, als die versäumte Uebung zähle.

,,Aus eingegangenen Erkundigungen geht;.nun hervor, daß in dieser Richtung in den Kantonen verschieden verfahren wird, indem einzelne die Ausgebliebenen für zwei Jahre besteuern, während die große Mehrzahl dieselben nur für ein Jahr zum Pflichtersaz heranzieht.

,,In der Absicht, die bestehende Ungleichheit zu beseitigen, zugleich aber, um nicht für diejenigen Waffen, welche nur alle zwei Jahre einen Wiederholungskurs zu bestehen haben, gegenüber der Kavallerie, welche alljährlich zu diesem Zweke einrükt, einen Vorzug zu schaffen, vielmehr diese vom Dienst Ausbleibenden ganz auf gleiche Linie punkto Ersazleistung mit allen Urlaubgängern oder nach Artikel 2 der Militärorganisation Dienstfreien etc. zu stellen, haben wir Folgendes beschlossen: ,,Eingeteilte Militärpflichtige, welche den Dienst in einem Jahre versäumen, haben dafür einen jährlichen Ersaz in Geld, und zwar auf so lange zu entrichten, als die versäumte Uebung zählt, also diejenigen Waffenpflichtigen, welche nur alle zwei Jahre einen Wiederholungskurs zu bestehen haben, für das Jahr, in welches die versäumte Uebung fällt, sowie für das Vorjahr, sofern der Betreffende in lezterm nicht anderweitigen Schul- oder Felddienst leistete.11 ,,Indem wir Ihnen Vollziehung dieses Beschlusses anempfehlen, ergreifen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Obhut zu empfehlen.11 (Vom 26. Mai 1880.)

Der Bundesrath wählte zum Telegraphisten in Gstaad : Hrn.

Emanuel Fleuti, Schreiner, von Saanen, in Gstaad (Bern).

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29.05.1880

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