697

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössischen Stände, betreffend die am 31. Oktober stattfindende Volksabstimmung über den durch Volksbegehren vom 3. August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung.

(Vom 18. September 1880.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Veranlaßt durch ein Volksbegehren, dahingehend, daß Artikel 39 der Bundesverfassung abgeändert werde, hat die Bundesversammlung am 17. laufenden Monats, gestüzt auf Artikel 120 der Bundesverfassung, den in Beilage mitfolgenden Beschluß gefaßt.

In Ausführung vom Artikel 3 dieses Beschlusses haben wir unsererseits angeordnet, daß die Abstimmung über die oben gestellte Frage Sonntag den 31. Oktober nächsthin im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft stattfinden solle.

Indem wir Sie einladen, hievon entsprechende Vormerkung zu nehmen, ersuchen wir Sie, die geeigneten Vorkehren zu treffen, damit die Abstimmung in Ihrem Kantone nach Maßgabe der im Dekrete selbst enthaltenen Vorschriften vor sich gehe.

Im Uebrigen bemerken wir nur noch, daß wir den erwähnten Beschluß Ihnen in der üblichen Anzahl von Exemplaren zum Anschlage übermachen lassen werden.

Ferner ist die Bundeskanzlei beauftragt, die Beschlußexemplare und die Stimmkarten so rechtzeitig an die Kantonskanzleien zu ver-

698

abfolgen, daß jedem Stimmberechtigten spätestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstage l Exemplar eingehändigt werden kann.

In Beziehung auf die Anzahl der Beschlußexemplare und der Stimmkarten glauben wir uns wesentlich an denjenigen Maßstab halten zu können, welcher in den leztern Volksabstimmungen zur Grundlage gedient hat. Sollten Sie inzwischen zu besonderen Wünschen sich veranlaßt sehen, so wollen Sie Ihre Kanzlei anweisen, sich deßhalb, sowie bezüglich aller andern die Druksachen angehenden Begehren, mit der Bundeskanzlei ins Einvernehmen zu sezen.

Uebrigens benuzen wir den Anlaß, urn Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in den Schuz Gottes zu empfehlen.

B e r n , den 18. September 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössischen Stände, betreffend die am 31. Oktober stattfindende Volksabstimmung über den durch Volksbegehren vom 3. August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung. (Vom 18. September ...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1880

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1880

Date Data Seite

697-698

Page Pagina Ref. No

10 010 827

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.