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Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den eidg. Hengstfohlenhof in Thun (und die Verwendung des Pferdezuchtkredites pro 1881), (Vom 23. November 1880.)

Tit.

Nachdem wir Ihnen in unserem Geschäftsbericht über das Jahr 1879 von den Erfahrungen Kenntniß gegeben haben, die wir seit einigen Jahren mit dem eidg. Fohlenhof in Thun gemacht haben, Erfahrungen, die uns eine Reduktion im Bestände seiner Insaßen nothwendig erscheinen ließen, haben Sie unterm 24. Juni laufenden Jahres folgendes Postulat angenommen : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, ob der vom eidg. Fohlenhof jährlich beanspruchte Kredit nicht in anderer Weise wirksamer zur Hebung der schweizerischen Pferdezucht verwendet und dieses Institut liquidirt oder reorganisirt werde» solle." (A. S. n. F. V, 153.)

Die von Ihnen mit der Prüfung des Geschäftsberichtes pro 1879 betraute Kommission ging bei der Beantragung des Postulates von der Ansicht aus, daß durch eine Reduktion des Fohlenhofes die finanziellen Ergebnisse desselben sich nicht besser gestalten würden, daß die lezteren aber auch nicht in erster Linie maßgebend seien bei der Beurtheilung der Nützlichkeit des Fohlenhofes. Als wir von einer Reduktion sprachen, so erblikten wir darin nicht

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-ein Mittel, den Mängeln abzuhelfen, oder den Ausweg, dem Eingehen des Institutes vorzubeugen, sondern mit Rüksicht darauf, daß der Fohlenhof durch einen Bundesbeschluß gegründet worden war «nd somit nur durch einen Bundesbeschluß wiedsr aufgehoben werden konnte, das einzig in den Händen der Exekutivbehörde liegende Mittel, den Subventionsbegehren der Kantone entsprechen zu können.

Es geht daraus zur Genüge hervor, daß uns die Importation fremder Zuchthengste, resp. die Unterstüzung derselben wichtiger und die Pferdezucht fördernder erschien, als die Erhaltung des Fohlenhofes.

Da die Frage, ob der vom eidg. Fohlenhofe jährlich beanspruchte Kredit nicht in anderer Weise wirksamer zur Hebung der schweizerischen Pferdezucht verwendet werden solle, von der Lösung der zweiten, die Liquidation des Fohlenhofes betreffenden etwelchermaßen abhängig ist, so beschäftigen wir uns in erster Linie mit dieser lezteru und behandeln in zweiter Linie die Mittel zu einer wirksameren Hebung der Pferdezucht und schließlich die Frage einer Reorganisation des Fohlenhofes.

Ehe wir indessen an die Beantwortung der uns gestellten Fragen gehen, müssen wir die Grunds in Erinnerung bringen, aus denen der Fohlenhof errichtet worden ist. Diese Gründe, sowie die Erwartungen, die sich au die Schöpfung dieses Institutes knüpften, ·entnehmen wir am besten dem Berichte der Mehrheit der stäuderäthlichen Kommission, betreffend Verwendung des Kredites pro 1874 für Hebung der schweizerischen Pferdezucht, vom 26. Juni 1874 (Bundesbl. 1874, III, 252).

,,Es kann auffallend erscheinen," sagt der Bericht, ,,daß in den lezten Jahren die Pferdezucht in der Schweiz keine Fortschritte gemacht, obwohl Bund und Kantone für Hebung denselben beträchtliche Opfer gebracht und zum Zweke der Kreuzung mit dem einheimischen Pferdeschlage englische Zuchtthiere importirt wurden.

Allerdings erwartet die Mehrzahl der Fachmänner von der Kreuzung günstige Resultate, wenngleich es auch nicht an Vertretern der entgegengesezten Ansicht fehlt. Allein es darf nicht übersehen werden, daß eine Veredlung der einheimischen Racen durch Kreuzung mit importirten erst erzielt werden kann, wenn die Kreuzung bis in die dritte oder vierte Generation fortgesezt wird, zumal einerseits zwischen den zu kreuzenden Racen in Bezug auf die Körperformen kein zu großer Unterschied
bestehen darf und andererseits es von großem Werth ist, daß die beiden Elternthiere soviel wie möglich in Beziehung auf Klima, Nahrung u. s. w. unter ähnlichen Verhältnissen aufgezogen wurden.

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472 Nun wurden bisher die besten Produkte der importirten Zuchtthiere als Fohlen von ausländischen Händlern aufgekauft. Ebenso kam es bisweilen vor, daß von importirten Zuchtthieren abstammende Hengstfohlen, welche, rationell aufgezogen, geeignet gewesen wären, später zur Züchtung verwendet zu werden, entmannt wurden, weil das Aufziehen solcher Thiere mit Schwierigkeiten und Risiko verbunden ist. Auch ging iu Folge ungesehikter Behandlung, zu reichlicher oder mangelhafter Ernährung und fehlerhafter Dressur eine Anzahl schöner Hengstfohlen zu Grunde, welche bei rationeller Behandlung gerettet worden wären. Endlich degenerirte bisher ein Theil der von importirten Zuchtthieren abstammenden Hengstfohlen, weil sie vorzeitig und übermäßig zur Zucht oder Arbeit verwendet wurden, während der Fohlenhof die nachgezogenen Pferde in der Regel erst nach zurükgelegtem vierteu Jahre abgeben würde.

Wird der Fohlenhof kreirt, so kann den angedeuteten Uehelständen in Bezug auf eine allerdings beschränkte Anzahl der besten männlichen Abkömmlinge der importirten Zuchtthiere vorgebeugt werden. Wenn dieselben für den Fohlenhof aufgekauft und später^ wenn sie zur Züchtung geeignet sind, an Pferdezüchter unter der Bedingung veräußert werden, daß sie wenigsten 6 Jahre zur Züchtung im Lande zu verwenden seien, wird durch eine vom Bundesrathe zu erlassende Verordnung Vorsorge getroffen, daß, wenn später Abkömmlinge solcher Thiere veräußert werden wollen, dem Bunde behufs Ankaufs für den Fohlenhof ein Vorrecht auf dieselben zustehe, so wird es möglich, eine rationelle Kreuzung einheimischer Pferderacen mit importirten durchzuführen. Dadurch kann eine allmälige Verbesserung des schweizerischen Pferdeschlages ' erzilte und so die Hebung der Pferdezucht in nachhaltiger Weise gefördert werden.

Auf diese Weise finden nicht nur die landwirthschaftlichen, sondern auch die militärischen Interessen ihre Berü'ksichtigung. Durch die durch eine rationelle Kreuzung herbeigeführte Veredlung unserer Pferderacen werden wir später eine größere Anzahl guter Reitpferde im Inlande erhalten, abgesehen davon, daß, wenn im Fohleuhofe nachgezogene Pferde nicht zur Züchtung, wohl aber zum Reitdienste tauglich sind, diese an die Regieanstalt abgegeben werden."· In diesem Berichte finden wir auch die Berechnung, welche die eidgenössische
Pferdezuchtkommission für die Kosten des Projektes zu Grunde legte und ersehen daraus, daß die standeräthlicho Kommission sich in Bezug auf die Opfer, welche der Bund zu bringen haben werde, keine Illusionen machte und dieselben höher anschlug, als die eidgenössische Pferdezuchtkommission sie

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angenommen hatte. Wir theilen nun auch in dieser Hinsicht die Ansicht der leztjährigen Gescliäftsprüfungskommission, daß nicht die finanziellen Ergebnisse bei der Beurtheilung des Werthes des Fohlenhofes maßgebend sein dürfen, sondern vielmehr die Qualität der aus dem Institute hervorgegangenen Zuchtthiere und deren Ruf bei den schweizerischen Pferdezüchtern. Dieser Ruf ist nun allerdings seit den lezten zwei Jahren im Rükgange begriffen, und zwar sind nach unserem Dafürhalten folgende Ursachen daran schuld.

Die Gründung des Fohlenhofes fiel in eine Zeit, wo die Gesuche um Importation von fremden Zuchthengsten nachließen und man die Erwartung hegen konnle, daß die Hengstenhalter sich bei ihren Ankäufen nun eher den Produkten der Kreuzung der in früheren Jahren eingeführten Vaterpferde mit dem inländischen Stutenmaterial zuwenden würden. Diese Erwartung hat sich auch in den ersten Jahren bewährt. An der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Freiburg im Herbst 1877 gehörten die aus dem Fohlenhof vorgeführten Thiere zu den schönsten der Ausstellung und erzielten die 3 J /3--5jährigen Hengste hohe Preise. In den Kantonen Waadt und Wallis befinden sich einige Hengste aus dem Fohlenhof, die sich eines großen Zuspruchs erfreuen. Die Nachfrage nach Thieren aus dem F'ohlenhof nahm aber in dem Grade ab, als die Wünsche nach Beschaffung fremden Zuchtmaterials sich mehrten. Namentlich seit der schweizerischen Pferdeausstellung in Bern scheint sich die Geschmaksrichtung der Pferdezüchter in der Weise verändert zu haben, daß den inländischen Kreuzungsprodukten normannisches Halbblut bei weitem vorgezogen wird. So gelangten aus den Kantonen Bern, Waadt und Neuenburg im Jahr 1879 Gesuche um Importation von 15 und im Jahr 1880 von 12 normannischen Zuchthengsten aa uns. Außer diesem Wechsel der Geschmaksrichtung liegt ein Grund der geringen Nachfrage nach den Thieren des Fohlenhofes darin, daß in demselben keine genügende Auswahl vorhanden war. Wie bekannt, lag der Berechnung die Annahme zu Grunde, daß nie mehr als 20 Fohlen sich in der Anstalt befinden sollten. Es ist nun offenbar, daß bei einer so beschränkten Anzahl weder die Absicht, die besten Nachkommen der eingeführten Zuchthengste dem Lande zu erhalten, in einigermaßen vollständiger Weise erreicht werden konnte, noch dem Käufer Gelegenheit
geboten war, zu wählen. Ganz anders verhält es sich auf den Märkten des Auslandes, wo eine Auswahl in reichlichem Maße möglich ist. Es muß ferner zugegeben werden, daß die Thiere, welche sich im Fohlenhofe vorfanden, nicbt immer zur Zucht geeignet erschienen und daß der Ankauf der jungen Fohlen nicht immer ein sehr glüklicher zu nennen war und auch bei den

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Schwierigkeiten der Beurtheilung eines jungen Thieres nicht immer gelungen sein konnte. Eine Folge dieser Umstände wa.r es auch, daß eine Anzahl Thiere abgegeben werden mußte, ohne daß die Uebernehmer zur Einhaltung der im Programm vom 6. März 1868 aufgestellten Bedingungen verpflichtet werden konnten , also ganz entgegen der Tendenz, die man bei Gründung des Fohlenhofes verfolgte.

Es ließe sich nun gegen diese Gründe andererseits auch einwenden, daß die Geschmaksrichtung wieder umschlagen, daß eine bessere und strengere Auswahl der anzukaufenden Fohlen dem Institute besseres Material zuführen könnte; es ließe sich ferner auf die einzelnen guten Resultate hinweisen, die namentlich darin bestehen, daß eine bessere Kenntniß der schweizerischen Pferdezuchtverhältnisse, Aufmunterung einer Anzahl Pferdezüchter erzielt worden ist, daß die aus dem Fohlenhof abgegebenen Thiere in Bezug auf die rationelle Aufzucht, den Charakter und die Dressur und Vorbereitung zur Arbeit die bei den Privaten aufgezogenen größtentheils übertreffen. In Bezug auf die zu Grunde gelegte Berechnung ließe sich bemerken, daß nicht vorauszusehen war, daß die Preise der Fohlen, des Hafers und Heues in der Weise in die Höhe gehen würden, daß nur mit den größten Schwierigkeiten zur Zucht geeignet scheinende Exemplare erworben werden konnten.

Diesen Einwänden tritt aber die unbestrittene Thatsache gegenüber, daß im Ganzen der Fohleuhof den Erwartungen nicht entsprochen hat, die man von ihm hegte, daß die Opfer, die der Bund gebracht hat, zu den wenigen guten Resultaten, die erzielt worden sind, in keinem Verhältnisse stehen und insbesondere, daß voraussichtlich die Sache auch nicht anders würde, wenn die dem Institute vorgeworfenen Mängel beseitigt würden. Es ist das Institut selbst, nicht spezielle Verhältnisse, die Substanz, nicht Accidentelles , das nicht mehr erhalten werden kann und eben deßhalb trifft die Schuld Niemanden. Die Gründung des Fohlenhofes war ein Versuch, der heute unumwunden als ein mißlungener bezeichnet werden muß.

Diese Gründe haben uns den Gedanken nahe gelegt, Ihnen eine Liquidation des Fohlenhofes zu beantragen, kurze Zeit bevor die Geschäftsprüfungskommission pro 1879 selbst begann, sich mit der Frage zu befassen und Sie das eingangs erwähnte Postulat aufstellten.

Um diese Zeit befanden sich im Fohlenhof
noch 15 Thiere, darunter 8 in einem Alter von 3 Jahren und 7 in einem Alter von 2 Jahren. Um allmälig zu liquidiren , wurden im Mai abhin 7 Stüke verkauft; von den verbleibenden wurden 2 in der Folge kastrirt und vor kurzer Zeit der eidg. Regieanstalt

475 abgegeben, so daß sich gegenwärtig noch 6 Fohlen in Thun befinden, die aber das zur Zucht nöthige Alter noch nicht erreicht haben. Es folgt hieraus, daß eine sofortige Liquidation nicht stattfinden kann, wenn die Thiere nicht zu jedem Preis abgegeben werden wollen.

Dagegen erachten wir es als angezeigt, daß von einem ferneren Ankauf von Hengstfohlen Umgang zu nehmen sei, es sei denn, daß ein ganz ausnehmend günstiger Fall zum Erwerb sich zeige und daß jedenfalls die gänzliche Liquidation dadurch nicht zu sehr hinausgeschoben werde.

Wir kommen gestüzt hierauf mit Bezug auf den zweiten Theil Ihrer Frage zu folgenden Konklusionen: I. Für den Augenblik scheint -es angezeigt, von einer Vermehrung des Bestandes im eidg. Fohlenhof Umgang zu nehmen.

II. Die Aufhebung dea Fohlenhofes hat successive und mit thunlichster Beförderung zu erfolgen.

Wir gehen über zu der Frage, welches sind die Mittel, die zu einer wirksameren Hebung der schweizerischen Pferdezucht geeignet erscheinen.

Von unserem Handels- und Landwirthsohaftsdepartement ist diese Frage der eidg. Pferdezuchtköm mission in deren Sizung vom 8. Oktober abhin vorgelegt worden. (Das Protokoll der Öizung finden Sie bei den Akten.) Sämmtliche Mitglieder der Kommission waren darüber einig, daß der größere Theil des zur Verfügung gestellten Kredites dazu verwendet werden sollte, die Importation von Zuchthengsten unter den im Programm vom 6. März 1868 angegebenen Bedingungen und in der daselbst angegebenen Höhe von 30 % der Kosten zu Subventioniren. Es wurde dies als das wirksamste Mittel anerkannt und selbst zugegeben, daß vom Bunde eine größere Summe als bis anhin für diesen Zwek ausgeworfen werden sollte, namentlich wenn mau in Vergleich ziehe, welche Opfer andere Staaten, in denen die Pferdezucht in viel besseren Verhältnissen ist als in der Schweiz, für diesen Zweig der Landwirtschaft bringen (siehe den bei den Akten befindlichen Bericht des Herrn Oberst Wehrli in Zürich). Je mehr von dem Pferd ezuchtkr edite, wurde einerseits angeführt, für die Ankäufe von ausländischen Vaterpferden verwendet werden könne, um so weniger werde man sich bei der Auswahl einen Zwang auferlegen müssen, und Hauptsache sei, daß möglichst gutes, nicht daß möglichst viel Zuchtmaterial eingeführt werde. Dem gegenüber wurde der Einwand erhoben, daß, wenn die Pfeide zu theuer zu stehen kommen, sich nur schwer Uebernehmer für dieselben finden werden. An der

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Ankaufskommission wird es sein, die bei dem Erwerb von Zuchthengsten in Betracht kommenden Verhältnisse sämmtlich gehörig zu würdigen. Bei diesem Anlasse wurde auch auf die dringliche Notwendigkeit hingewiesen, daß die Kontrole, welche die Kantone über die Verwendung der mit Bundessubvention erworbenen Zuchthengste und die denselben zuzuführenden Stuten ausüben, eine strengere werde, als sie es bis anhin war.

In der That hat es sich sowohl aus den jährlich von den Kantonen in Gemäßheit des mehrerwähnten Programmes eingeschikten Berichten, als auch aus den Erfahrungen, welche die einzelnen Mitglieder der Kommission sonst gesammelt haben, ergeben, daß vielerorts die Hengste schlecht gehalten werden, daß ihnen in vielen Gegenden, die Maugel an solchen Thieren haben, zu viele und oft zur Zucht gar nicht geeignete und sogar mit Erbfehlern behaftete Stuten zugeführt werden ; daß viele von ihnen vor dem vierten Altersjahre zur Zucht verwendet werden, daß der Nachzucht nicht die nöthige Sorgfalt und Pflege zu Theil werde, daß dieselbe, weil die Züchter die Mühen und Kosten, welche zur Aufzucht von Hengstfohlen erforderlich sind, scheuen, in bedenklicher Anzahl ins Ausland wandere oder entmannt werde u. A. m. Es wurde, gestüzt hierauf, die Notwendigkeit einer Revision des Programmes vom 6. März 1868 gewünscht und namentlich die Dringlichkeit betont, die Kantonsregierungen einzuladen, besser dafür zu sorgen, daß den Bestimmungen jenes Programmes nachgelebt werde, daß insbesondere die Stammregister besser geführt und in die Ausstellung von Belegund Geburtsscheinen Ordnung gebracht werde.

Ueber die weitere Verwendung des Pferdezuchtkredites wurden von den einzelneu Mitgliedern der Kommission noch folgende Vorschläge gemacht: 1) An die Prämien, welche die Kantone an Pferdeschauen, deren Abhaltung eine der in das neue Programm aufzunehmenden Bedingungen bilden soll, solchen Hengstenhaltern verabfolgen sollen, die ihre Thiere gut gehalten haben, soll ein Bundesbeitrag zur Erhöhung derselben gegeben werden.

2) Ein Bundesbeitrag soll auch denjenigen Vereinen verabfolgt werden, die allgemeine Pferdeausstellungen veranstalten und das bezügliche Programm dem Bundesrathe zur Genehmigung einsenden.

3) Ein Theil des Kredites soll dazu verwendet werden, den Züchtern passende Schriften über Pferdezucht zu verabfolgen.
4) Es sei ein eidg. Hengsten- und ein Remontondepot zu gründen.

lieber den sub l aufgeführten Vorschlag waren sämmtliche Mitglieder der Kommission einig. Schauen, wie sie daselbst vor-

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gesehen sind, werden bereits in mehreren Kantonen alljährlich abgehalten. Durch Bundesbeiträge erhöhte Prämien, hofft mau, werden sicherlich die Hengstenhalter veranlassen, ihren Thieren eine gute Pflege angedeihen ,zu lassen, sie weder in Zucht noch durch Arbeit übermäßig anzustrengen.

Auch gegen eine Unterstüzung von Ausstellungen anordnenden Vereinen und gegen unentgeltliche Abgabe von Instruktionen an Züchter wurde eine Einwendung nicht erhoben.

Dagegen bildete die Frage der Gründung eines Hengsten- und Remontendepots Gegenstand einer sehr einläßlichen und lebhaften Diskussion. Die Nüzlichkeit und Wünschbarkeit zweier Institute dieser Art wurde nicht bestritten, dagegen anerkannt, daß bei dem gegenwärtigen Stand der Bundesfinanzen, und angesichts des Umstandes, daß die Frage noch viel zu wenig vorbereitet sei, keine Rede davon sein könne, die Gründung derselben den eidg. Räthen zu empfehlen. Zudem kann die Prüfung der Frage der Errichtung eines Remontendepots, da mit einem solchen weniger Züchtungs- als militärische Zweke verfolgt werden, nicht Sache des Landwirthschaftsdepartements sein.

Was sodann in dritter Linie die Frage der Reorganisation des Fohlenhofes anbetrifft, so wurde von Herrn Oberst Wehrli folgender Vorschlag gemacht : ,,Zu Gunsten der Aufzucht von Hengstfohlen und der Verpflegung von Zuchthengsten außer der Beschälzeit wird von dem Jahreskredit für Hebung der Pferdezucht die Summe von höchstens Fr. 4000 in der Meinung abgegeben, daß 15 Fohlen verschiedenen Alters und, nach zwekentsprechender Veränderung in dem neuen Stalle, 6 Hengste auf der sogenannten Kalberweide in Thun untergebracht werden können und daß ein Rabatt von 30 °'o der Kosten, für das Fohlen durchschnittlich auf Fr. i. 75 und für den Beschäler auf Fr. 3. 50 per Tag angenommen, gestattet werde. In diesen Preisen sind die Ausgaben für Wartung, Futter, Medikamente, ärztliche Behandlung, Stall- und Weideeinrichhingen inbegriffen.

Besizern von nach Abkunft und Körperformen zu künftigen Vaterpferden geeignet scheinenden gesunden Fohlen soll sonach gestattet sein, dieselben im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren zum Durchschnittspreis von Fr. 1. 25 per Tag uud per Fohlen im eidg.

Hengstfohlenhof in Thun aufziehen zu lassen, aber unter schriftlicher Verzichtleistung auf Entschädigungsforderungen für allfällige Verlezungen und Krankheiten jeder Art, welche dem Thiere im Fohlenhof zustoßen und dessen Minderwerth oder Tod zur Folge haben.

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Die Bestimmung der täglichen Heu- und Haferration nach: Maßgabe des AHers und der Individualität geschieht durch die Pferdezuchtkommission im Verein mit der. Direktion des Fohlenhofes.

Unter denselben Bedingungen wie Hengstfohlen, jedoch zum Preis von Fr. 2. 50 per Tag, werden auch Zuchthengste außer der Beschälzeit zur Verpflegung und Behandlung im Fohlenhof angeDie Kommission war der Ansicht, daß die Verwirklichungdieser Vorschläge sehr wüuscheuswerth wäre und ohne Zweifel viel Gutes wirken würde, daß aber auf das Gelingen eines derartigen Projektes nicht gezählt werden könne, weil nur wenige oder keine Pferdezüchter sich da/u entschließen würden, ihre Hengste außerhalb der Beschälzeit oder ihre Fohlen das ganze Jahr nach Thuu zu schiken. Die einen wollen ihre Thiere zur Arbeit verwenden und alle würden die Kosten scheuen, auch wenn sie die Aufzucht zu Hause viel theurer, aber ohne Auslagen an baarem Gelde zu stehen käme. Man fand überdies, daß die Aufgaben, welche man sich gestellt habe, mehr als ausreichend seien und eine weitere Inanspruchnahme des Pferdezuchtkredites nicht zulassen.

Mit ßOksieht jedoch darauf, daß Mittel und Wege nicht so» bald gefunden werden dürften, um die Weide und die Lokalitäten in passender Weise zu verwerthen, sollte dem Bundesrath immerhin freistehen, wenn sich etwa Pferdezüchter oder PferdezuchtVereine vorfinden, die ihre Hengste während einer gewissen Zeit des Jahres oder ihre Fohlen in Thun in Pflege geben oder aufziehen lassen wollen, dies zu gestatten. Für diesen Fall würde von dem Resultate des Versuchs der Bundesversammlung anläßlich der nächsten, Büdgetberathung Cd. i. pro 1882) Mitteilung gemacht werden. Jedenfalls hätte diese Uebernahme von Hengsten und Fohlen in Pension im Fohlenhof in der Weise zu erfolgen, daß der Bund für die den Thieren zustoßenden Unfälle die Verantwortlichkeit nicht zu übernehmen hätte und daß von dem Pferdezuchtkredite nur eine ganz, bescheidene Summe für diesen Zwek verwendet würde. Des Fernern wurde in Bezug auf die Nuzbarmachung der Fohlenweide und der Stallungen die Anregung gemacht, es sollten gegen eine zwischen; dem Handels- und Landwirthschaftsdepartement und dem Militär-, département zu vereinbarende Entschädigung Pferde mit Huf leiden aus der Regieanstalt oder aus Miiitärkuranstalten, sowie auch kranke Kavalleriepferde, im Fohlenhof zur Pflege aufgenommen werden.

479 Es sind von einzelnen Mitgliedern der Pferdezuchtkommission noch einige weitere Vorschläge gemacht worden ; wir glauben unsaber auf die Mittheilung derjenigen beschränken zu sollen, über welche die gesammte Kommission mehr oder weniger einig war,, und mit welchen wir einverstanden sind.

Wir gelangen sonach resümirend zu folgenden Antworten auf die drei im Postulate vom 24. Juni 1880 enthaltenen Fragen : I. In Bezug auf die Liquidation des Fohleniiofes : 1) Für den Augenblik scheint es angezeigt, von einer Vermehrung des Bestandes im eidg. Fohlenhof Umgang zu nehmen.

2) Die Aufhebung des Fohlenhofes hat successive und mit, thunlichster Beförderung zu erfolgen.

H. In Bezug auf die Venvendung des Pf'erdezucJitkrédites: 3) Diese Verwendung soll stattfinden : a. zur Subvention der Kantone bei ihren Ankäufen von fremden Zuchthengsten unter den im Programm vom 6. März 1868 angegebenen Bedingungen und unter dem Vorbehalte, daß die von den Kantonen auszuübende Kontrole über die Verwendung der Hengste und die denselben zuzuführenden Stuten eine strengere werde als bis anhing b. zur Ei-höhung der Prämien, welche an den von Kantonen und Vereinen angeordneten Ausstellungen zur Vertheilung kommen; c. zur unentgeltlichen Abgabe von Anleitungen zur Behandlung von Hengsten an Pferdezüchter.

Die unter b und c angegebene Verwendung des Kredites hat indessen nur den Sinn, daß die bezüglichen Auslagen nur insoweit gemacht werden sollen, als dadurch die Subvention der Ankäufe in keiner Weise verkürzt wird.

III. In Bezug auf die Reorganisation des Fohlenhofes : 4) Die Frage der Aufnahme von Hengsten und Fohlen in Pension im Fohlenhof bleibt Gegenstand weiterer Erwägungen. In der Zwischenzeit wird das Handels- und Landwirthschaftsdepartement, unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundesrathes, die nöthigen Maßnahmen treffen, daß die Stallungen und die Weide entsprechende Verwendung finden.

480 Wir sind keineswegs der Ansicht, daß es nicht noch wirksamere Mittel zur Hebung der schweizerischen Pferdezucht gebe (Sie finden eine Reihe von solchen angeführt in dem bereits erwähnten umfassenden und interessanten Berichte des Herrn Oberst Wehrli), glauben aber, daß ein Weiteres mit einem Kredite von Fr. 24,000 wohl nicht zu erreichen sein wird.

Wir bitten Sie deßhalb, den entwikelten Konklusionen Ihre Zustimmung ertheilen zu wollen und benuzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. November 1880.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der B un d es pr ä s i d e n t: Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schieß.

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Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend den eidg.

Hengstfohlenhof in Thun (und die Verwendung des Pferdezuchtkredites pro 1881). (Vom 23. November 1880.)

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29.11.1880

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