483

# S T #

Inserate.

Vorschriften für Waarensendungen nach Spanien.

Laut einem vom schweizerischen Generalkonsulat in Madrid mitgetheilten Cirkular der Generaldirektion der spanischen Zollverwaltung müssen bei Waaren, welche von Staaten herkommen, mit denen Handelsverträge abgeschlossen wurden, folgende Vorschriften beobachtet werden, damit der bezügliche vertragsmäßige Tarifansaz auf dieselben Anwendung findet: 1. Die Waaren müssen von einem von der Ausgangszollstätte,, oder dem Gemeindrath des Wohnortes, oder der Handelskammer, oder auch vom Fabrikant oder Spediteur selbst ausgestellten Ursprungsscheine begleitet sein. Derselbe soll folgende Bestimmungen enthalten : a. Die Nummer (numéro y numeracion), Marke und das Bruttogewicht jedes Collo; b. Angabe der Arten der Waaren, welche sich darin befinden, mit genügenden Aufschlüssen, um die Verifikation vornehmen zu können; c. den Ort der Produktion, Manufaktur oder Fabrik ; d. ob die für Spanien bestimmte Waare direkt oder per Transit durch ein anderes Land und durch welches dorthin gelange; e. Datum und Unterschrift der Beamten der ausländischen Zollverwaltung, des Gemeinderaths oder der Handelskammer, welche das Zeugniß ausstellen, eventuell des Fabrikanten oder Speditors; die Unterschrift der beiden leztern muß amtlich beglaubigt sein; f. das Zeugniß muß vom spanischen Konsul des Ortes oder Landes, aus welchem die Waare kommt, visirt sein.

2. Für die nach Spanien bestimmten, mit einem bezüglichen Ursprungszeugniß versehenen Waaren ist, wenn dieselben durch einen Vertragsstaat transitiren, der Nachweis des Transits nicht

484

nöthig; wenn aber die Waaren n i c h t durch einen Vertragsstaat transitiren, so soll der Transit durch ein spezielles Zeugniß nachgewiesen werden, welches vom spanischen Konsul oder von der betreffenden Zollbehörde auf Vorweisung des Ursprungszeugnisses und der auf den angegebenen Transit bezüglichen Dokumente ausgestellt wird.

3. Die Ursprungszeugnisse können in spanischer Sprache oder in fremder Sprache abgefaßt sein ; in lezterm Fall werden dieselben in Spanien durch beeidigte Uebersezer, oder durch Schiffsdollmetscher, oder durch die Konsuln der Vertragsstaaten, aus denen die Waare herkommt, oder von den Behörden für Handel, Industrie und Landwirthschaft der bezüglichen Orte übersezt.

4. Die Zollbehörden prüfen die Ursprungszeugnisse und vergleichen sie mit den Fabrikmarken und der Qualität der Waaren.

5. Für eine kleine Menge von Waaren und Effekten, welche Reisende aus Vertragsstaaten für ihren Gebrauch mit sich fuhren, bedürfen sie keine Ursprungszeugnisse. Um die den Vartragsstaaten gewährten Begünstigungen beanspruchen zu können, ist indessen nöthig, daß die Effekten und Waaren bei der Prüfung als Erzeugnisse eines Vertragsstaates anerkannt werden.

6. Wenn die Kaufleute Zeugnisse empfangen, welche den gegenwärtigen Vorschriften nicht entsprechen, so können sie dieselben, ohne daß die Waaren zurükgezogen werden müssen, zurüksenden, um die ausgelassenen Formalitäten erfüllen zu lassen.

Inzwischen können sie von der durch die Zollreglemenle eingeräumten Magazinirungsfrist Gebrauch machen. Die Waare wird dann bei Vorweisung des Zeugnisses zur Verifikation derselben als definitiv zugelassen betrachtet.

7. Wenn bei der Verifikation der Waare die bezüglichen Zeugnisse nicht vorgewiesen werden, oder wenn dieselben nicht alle erforderlichen Angaben enthalten, oder wenn diese Dokumente mit den Waaren, auf welche sie sich beziehen, nicht übereinstimmen, wird die Verzollung verlangt, wie sie gegenüber Staaten besteht, mit denen Spanien keinen Vertrag abgeschlossen hat.

B e r n , den 12. Juli 1880.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschafts-Deparlement.

485

Taravergütung für

"\Vaarensendung-en nach. Deutschland..

Die schweizerische Gesandtschaft in Berlin theilt uns mit, daß der deutsche Bundesrath in seiner Sizung vom 26. Juni die Ermäßigung der Taravergütung auf folgenden Waaren beschlossen hat : 1) B a u m w o l l e n g a r n , . r o h e s , ein d r ä h t i g e s (Nr. 2 c i des Zolltarifs; siehe Beilage zum Bundesblatt Nr. 37 vom Jahr 1879): in FäJßern auf 15 °/o.

2) M e s s i n g d r a h t u n p l a t t i r t (Nr. 19 & des Zolltarifs) : a) in Fäßern von mehr als 50 kg. Bruttogewicht auf 7 "/o, b) in Kisten ,, ,, 50 ,, ,, ,, 9 °/o.

B e r n , den 16. Juli 1880.

Schweiz, Handels- & Laudwirthschaftsdepartemeut.

Schweizerische Nordostbahn.

Auf 1. August 1880 wird die Station Rosé der Westsohweizerischen Bahnen, zwischen Matran und Neyruz gelegen, für den directen Güterverkehr eröffnet, und es treten auf diesen Zeitpunkt nachstehende Tarifnachträge in Kraft: 1) VII. Nachtrag zum Tarif für den directen Güterverkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen einerseits, der Schweiz. Central bahn und den Westschweizerischen Bahnen anderseits vom 1. Januar 1878 : 2) V. Nachtrag zum Tarif für den directen Güterverkehr der Bötzbergbahn mit den übrigen schweizerischen Bahnen vom 1. Januar 1879.

Obgenannte Nachträge enthalten Taxen für den directeu Güterverkehr der Station Kose. Exemplare derselben können bei unsern Güterexpeditioneu eingesehen und unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 12. Juli 1880.

Die von der Masseverwaltuug der Schweizerischen Natioualbahn auf 31. Juli nächsthin gekündigten Tarife der bisherigen Westsectiou verbleiben auch nach genanntem Tage bis auf Weiteres in Kraft.

Z ü r i c h , den 13. Juli 1880.

486 Mit 1. August 1880 tritt zum Gütertarif Basel S. C. B -Ostschweiz vom 1. Januar 1880 ein I. Nachtrag und zum Gütertarif-Basel Badische Bahn und Waldshut-Ostschweiz vom 1. Januar 1880 ein III. Nashtrag in Kraft.

Durch dieselben werden die Taxen zwischen Basel C. B. und den Stationen der Bötzbergbahn, der Schweiz. Nprdostbahn und der Linio Effretikon-Hinweil im 5. Anhang zum schweizerischen Spezialtarif für Getreide vom 1. Dezember 1878. ferner der Ausnahmetarif tür Getreide, Mehl etc. zwischen Basel Badisene Bahn und Stationen der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen vom 1. November 1879 aufgehoben und ersetzt.

Exemplare der Nachträge können, ersterer à 10 Cts., letzterer à 20 Cts.

bei unsern Güterexpeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 16. Juli 1880.

Die Direktion der Schweiz« Nordostbahn.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über nachverzeichnete Gegenstände.

Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 15. Juli nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen unter Angabe der Gruppe, auf welche sie gedenken Angebote einzureichen.

Die Angebote müssen bis zum 31. Juli in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit dem 15. Januar und schließen mit 15. November 1881.

Die Preise sind franko Paknng und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Rüksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwnaren, liegen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung, sowie über die meisten Gegenstände in den kantonalen Ausrüstungsmagazinen (Zeughäusern) eingesehen werden. Geschirre, Trainsättel und Kummte sind zudem in den eidg. Kriegsdepots Zürich, Luzern und Morges aufgelegt.

Ordonnanzen sind vom .eidg. Oberkriegskommissariat (Beglementsyerwaltune) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strikwerke etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Gruppen.

I. Gruppe.

v

n p

II. Gruppe.

Bedarf circa: 10,500 10,000 700 700 9,000 5,000 1,500 9,200 50 80 150 300 200 80 400 100 200 90 180

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gewehrriemen.

Leibgurte.

Faschinenmessertaschen, einfache.

,, mit 2 Schnallen.

Bajonnetscheidentaschen.

Bajonnetscheiden, gewöhnliche.

,, mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

,, n . Dragoner.

,, n Guiden.

Säbelkuppel mit Schlagband für Dragoner.

,, ,, ,, ,,' Guiden und Train.

Karabinerriemen.

Bevolverfutterale mit Kieme n.

Trompetertaschen.

Trommelknppel mit Kniefell.

Fouriertaschen für Unberittene.

,, Berittene.

B Offiziers -Keitzeuge, vollständige, nebst Zänmung, vordem und hintern Paktaschen, Pakriemen, Gurt, Steigriemeu mit Bügel, Sattelunterlagdeke (wozu die Verwaltung den Filz gratis liefert), I. Qualität: 80 Stük.

H.

,, 100 .

* * * * « * * * * * * * * Modell.

n n n

Ordonnanz vom 24. April 1874.

487

488

Gruppen.

Bedarf circa:

II. Grnppe.

310

310 160 310 310 100 .150 3 470 470 470 310 310 310 470 470 1478 4534

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Vollständige Keitzeuge für Kavallerie, nebst ZäuOrdonnanz vom 3. Februar 1875.

mung, Paktaschea, Pakriemen, Sattelgurt, Steigriemen, Unterlagdeke, Vorrathsmunitionstaschen, Hufnageltäschchen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum mit Grundsiz, hänfenes Gurtstük, Filz und Tuch zu Unterlagdeke, Stegpolster und Keile, Steigbügel und Gebisse.

Filzgarnituren für Kavalleriereitzeuge (Filzunterlag- Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell deken, Stegpolster und Keile).

Sattelkisten für Offiziersreitzeuge.

Vorschrift.

Grundsize, aufgespannt.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Hänfene Gurtstüke.

Karabinerholftern.

Revolvertaschen.

Arbeitertaschen.

Stallhalftern.

Stallgurten.

Kopfsäke aus Segeltuch.

Futtersäke.

Paar TTencrftrnp,.

Fouragierstrike.

Pferdedeken.

Staublappen, als Taschen eingerichtet.

Munitionstransportsäke.

Brodsäke von 120 cm. Länge und 57 cm. Breite, aus Zwilch.

Modell und Beschreibung.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Modell.

Gruppen.

III. Gruppe.

n n n n n

n n

n n n n n

n n n Î)

n

Bedarf circa:

40 20

150 30 70 120 40 80

50 50 600 600 2800

10 20 20 60 60

Gegenstand.

Fangschnüre für Dragoner-Unteroffiziere.

,, ,, Guiden-Unterofüziere.

Trompeterschnüre für Infanterie.

,, ,, Kavallerie.

,, n Artillerie.

Mundstükschnüre für Infanterie.

,, ,, Kavallerie.

,, ,, Artillerie.

Gradabzeichen für Unteroffiziere.

1. Infanterie.

a. Füsiliere.

Paar für Feldweibel, fein, Silber.

,, ,, Fouriere, ,, ,, ,, ,, Wachtmeister, ,, ,, n i, » halbfein, ,, ,, ,, Korporale, Wolle, weiß Paar ,, ,, ,, n

b. Schüzen.

für Feldweibel, fein, Gold.

,, Fouriere, ,, ,, ,, ,, halbfein, ,, ,, Wachtmeister, fein, ,, n » halbfein, ,,

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Modell.

n n

n n r> JÌ

Modell und Reglement vom 24. Mai 1875.

n V)

n

n

n n n n n

489

490

Gruppen.

III. Gruppe.

Bedarf circa:

20 20 30 90 50 120 300

Gegenstand.

Paar » ,, ,,

für » ,, ,,

2. Kavallerie.

Feldweibel, fein, Silber.

^ » halbfein, ,, Wachtmeister ,, Korporale, Wolle, weiß.

3. Artillerie.

Paar für Feldweibel, halbfein, Gold.

,, ,, Wachtmeister, ,, ,, ,, ,, Gefreite, Wolle, orange.

4. Genie.

fein, Gold, i--u,?/.;« n p uaiuiGiu, ,, Fouriere, fein, ,, halbfein, n ,, Wachtmeister, fein, ,, halbfein, n Wolle, orange.

n Gefreite,

20 20 20 20 40

Paar für Feldweibel,

100

Paar für Korporale,

120 150

10

20

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

5. Sanität.

Wolle,

weiß.

6. Verwaltung.

Paar für Fouriere, fein, Silber.

» » » halbfein, ,,

Modell und Reglement vom 24. Mai 1875.

Gruppen.

32. Jahrg. Bd. III.

(V. &. V. Gruppe.

a n D

n n ·a D

jj n n n » n jj

34

n n » n u jr »

Bedarf circa:

1150 1150 300 220 90 -f. 90 + 30 70 35 20 17 + 470 + 470 + 470 + 470 + 470 + 290 + 175 + 3200 + 2080 + 1060 + 430 + 530 + 265 + 310

Gegenstände.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

491

Säbel für berittene Mannschaft.

Ordonnanz und Modell.

Faschinenmesser.

n Pionniersäbel.

ÏÏ Säbel für Infanteriefeldweibel.

Trommeln mit Tragriemen und je einem Vorrathsfell.

Ordonnanz 1868.

Paar Trommelschlägel aus Ebenholz.

Modell.

Feldbeile.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Cornet.

Modell Althorn.

Baryton B.

Baryton Es.

Striegel mit Hufränmer, für Kavallerie.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Pferdebürsten.

" Hufsalbbürsten.

" Hufsalbbüchsen.

Schwämme.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Modell.

Feldstecher.

n Linnemann'sche Spaten.

Tragbare Bikel.

Wurfschaufeln.

Bikelhauen.

Große Aexte.

Waldsägen.

Stangengebisse für Kavallerie aus bestem Schmiedeisen und verzinnt.

492

Bedarf circa:

Gruppen.

IV; &. V. Gruppe. +

310

310 600 +

600

910 12 840 420 400 200 + 18,000 + 7.000 + 9,000 + 4,000

+ +

150 350

+ 300 4lüö + 200 4,öUÜ 200

Gegenstände.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Trensengebisse für Kavallerie, ans bestem Schmiedeisen und verzinnt.

Vorrathskinnketten mit Haken.

Stangengebisse für Artillerie-Zugpferde, aus bestem Schmiedeisen und verzinnt.

Trensengebisse für Artillerie-Zugpferde, mit Zügelkette, ans bestem Schmiedeisen und verzinnt.

Paar Steigbügel.

Hufschmiedbesteke.

8cm. Geschoßkisten.

8cm. Patronenkisten.

10 cm. Geschoßkisten.

10cm. Patronenkisten.

Doppelknöpfe von 9mm. Schaftlänge.

Schnallen 33 mm.

,, 20 nun.

messingene Schließknöpfe.

Binge, verzinnt, mit Haken 22mm.

r ,, » ,, 41mm.

Federhaken ans Stahl, für Säbelkuppel.

Binge, verzinnt, 20 mm., aufgeschnitten.

,, lakirt, 22mm.

Eisenwinkel.

Karabinerhaken, aus Schmiedeisen.

Modell.

Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr v. 24 April 1874 und ModelL

Ordonnanz vom 3. Pebrnar 1875.

Modell.

Muster.

Gruppen.

Bedarf circa:

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

NB. Für die mit + bezeichneten Gegenstände sind nebst dem Angebote Qualitätsmuster einzugeben; Werkzeuge, wie Bikel, Schaufeln und Aexte sind mit Stiel oder Halm zu versehen. Die Muster sind uns franko einzusenden, wogegen die Verwaltung nicht acceptirte Stiike ebenfalls frankirt an die resp. Absender zurükfolgen läßt.

VI. Gruppe.

700

700 700 350

A. a/ni uugotjialiceli l ^±-iib£ig aus j-iaiii UGOLCI Dualität, mm

Anstöße Paar Pakriemen.

; 15

dik, an einem Endezugespizt.

493

700 700 700

Trainsättel, von braunem Zeugleder (Sattelsiz von Ordonnanz über das Zugpferdgeschirr braunem Kalbleder), mit Sattelgurt, Steigriemen, vom 24. April 1874 und Modell.

Strangenscheiden und Bauchriemen. Alles in ungeschwärztem Leder.

Gurtstüke zu Trainsattelgurten.

Englische Kummte.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Paar Geschirre, aus ungesehwärztem Zeugleder gear- * Nach Zeichnung vom Dezember 1878 beitet: Lederhalfter mit Halfterstrick, Stangenund Supplement vom Januar 1880.

und Trensenzaum mit Zügeln, Zugstrangen mit Zugriemen und Anstößen ; Äukhaltriemen mit Rükhaltkloben, Hintergeschirr mit Hintergeschirrriemen und Strangenträgern.

Die Verwaltung liefert hiezu gratis : Geschirrgarnituren, Sattelbäume, Knmmteisen, Strikwerk etc.

494

Gruppen.

VII. Gruppe.

n n n

lì TI n ·n

n

Bedarf circa:

1,100

40 40 40 40 100 100 100 12,000

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Exerzierwesten für Infanterie, aus Kaputtuch nach Vorschrift und Normalmuster.

"Westen für Bereiter ,, Wärter Müzen ,, Bereiter Arbeitskleider für Kavallerie.

,, ,, Wärter Stallschürzen J W esten ^ Paar Beinkleider / Arbeitskleider für Genie.

Feldbinden.

Muster.

n

n n

B e r n , den 10. Juli 1880.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung : Technische Abtheilung.

495 Publikation.

Eidgenössisches Anleihen von 1867, 1871 und 1877.

Nachdem der Bundesrath, gestüzt anf den ßundesbeschluß vom 20. Dezember 1879, die Aufnahme eines Anleihens von 35 Millionen Pranken beschlossen und dabei den Inhabern der eidg. Titel von den Anleihen 1867, 1871 und 1877 das Kecht der Conversion vorbehalten, beziehungsweise die Rükzahlung der nicht convertirten Obligationen verfügt hat, wird hiemit den inhabern, welche ihre Obligationen nicht zur Conversion angemeldet h a b e n , in Erinnerung gebracht, daß die Kükzahlung dieser Titel des Anleihens von 1867 am 31. Juli, ,, 1871 ,, 31. Angnst, ,, ,, 1877 ,, 1. Oktober dieses Jahres erfolgt, und die Verzinsung davon je von diesem Tage an aufhören wird.

Die Obligationen werden unter Bükgabe der nicht verfallenen Coupons eingelöst : bei der Bundeskasse in Bern; bei sämmtlichen Haupt-Zoll- und Kreispostkassen ; sowie diejenigen vom Anleihen von 1867 : in Frankfurt bei J. Goll & Söhne, und ,, Stuttgart bei Dortenbach & Cie.

Denjenigen Inhabern, welche die Rükzahlung in größern Posten bei einer Haupt-Zoll- oder Kreispostkasse zu effektuiren gedenken, empfehlen wir, die betreffende Kasse einige Tage vor der Verfallzeit gefälligst davon avisiren zu wollen.

B e r n , den 1. Juli 1880.

Eidg. Staatskasse.

496

Publikation, Eidgenössisches Anleihen 1867.

Bezug nehmend auf unsere Publikation vom 1. dieses Monats machen wir hiemit bekannt, daß die nicht zur Conversion angemeldeten und auf 31. Juli 1880 fälligen Titel obigen Anleihens schon vom 20, Juli an von der unterzeichneten Kasse zurükbezahlt werden.

Bei den Haupt-Zoll- und Kreis Postkassen beginnt die Rükzahlung erst mit dem 31. Juli 1880.

B e r n , den 15. Juli 1880.

Eidg. Staatskasse.

# S T #

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Coppet (Waadt). Anmeldung bis zum 30. Juli 1880 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Abwart beim Postbureau Lausanne.

Anmeldung bis zum 30. Juli 3) Postablagehalter und Briefträger in 1880 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Crissier (Waadt).

4) Briefträger in Arbon (Thurgau).

Anmeldung bis zum 30. Juli 5) Postkommis in Wetzikon (Zürich).

1880 bei der Kreispostdirektion in 6) ,, Zürich.

Zürich.

7) ,, ' ,, Schaffhansen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1880

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.07.1880

Date Data Seite

483-496

Page Pagina Ref. No

10 010 765

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