Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 20. September 2017
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Die Pflanzenschutzmittel Biscaya (W-6401, 240 g/l Thiacloprid) Biscaya 240 OD (B-5541, 240 g/l Thiacloprid) Agroseller Thiacloprid 1 (D-5744, 240 g/l Thiacloprid) Agroseller Thiacloprid 1 (D-5745, 240 g/l Thiacloprid) Realchemie Thiacloprid 1 (D-4542, 240 g/l Thiacloprid) Realchemie Thiacloprid 1 (D-5149, 240 g/l Thiacloprid) werden, befristet bis zum 31. Dezember 2017, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Indikation
Anwendung
Auflagen
Gemüsebau Freiland: Rosenkohl
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0,4 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3, 4
Auflagen für den Einsatz 1 Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
2 Zwischen der zweiten und der dritten Behandlung müssen mindestens 6 Wochen liegen.
3 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
4 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
1
SR 916.161
2017-2620
6181
BBl 2017
Das Pflanzenschutzmittel Movento SC (W-6742, 100 g/l Spirotetramat) wird, befristet bis zum 31. Dezember 2017, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Indikation
Anwendung
Auflagen
Gemüsebau Freiland: Rosenkohl
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.75 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2
Auflagen für den Einsatz 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
2 Maximal 4 Behandlungen pro Kultur.
Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
3. Oktober 2017
Bundesamt für Landwirtschaft: Der Direktor, Bernard Lehmann
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SR 172.021
6182