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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1880.

(Vom 9. Juni 1880.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zur Genehmigung vorzulegen :

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

4. U n v o r h e r g e s e h e n e s

. . Fr. 5000

Herr alt Bundesrath Stämpfli sei. hat eine Bibliothek hinterlassen, welche namentlich an Werken aus dem Gebiete der neuem Schweizergeschichte, der schweizerischen Politik und Volkswirtschaft reich ist und dazu noch einen besondern Werth hat durch den Besiz "des Aktenmaterials über die Alabamafrage, sowie zahlreicher handschriftlicher Aufzeichnungen des Verstorbenen über diese Frage. Mit Rüksicht hierauf und nachdem ein Präcedenzfall bereits bezüglich des literarischen Nachlasses des Herrn Bundesrath Franscini sei. vorliegt, haben wir die Bibliothek des Herrn Stämpfli um Fr. 5000 angekauft.

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III. Bauwesen.

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n .

a. Anläßlich der Erneuerung der Teppiche im Nationalrathssaal haben wir beschlossen, mit Rüksicht auf die infolge der im Dezember laufenden Jahres stattfindenden eidgenössischen Volkszählung voraussichtlich um 7--10 zunehmende Zahl der Mitglieder des Nationalrathes schon jezt die Sizpläze im Saal zu vermehren.

Die Kosteu dieser Umänderung werden zu stehen kommen auf circa Fr. 1900 b. Am 13. Januar dieses Jahres zerstörte eine Pulverexplosion einen Theil des Feuerwerkersaalgebäudes auf der Allmend in Thun.

Wir ließen den zusammengefallenen Theil des Gebäudes sofort wieder aufbauen und die übrige theilweise beschädigte Partie desselben in Stand stellen, was einen Kostenaufwand erheischte von . F r . 2930 c. Wir haben beschlossen, in Glovelier das Postbureau vom Dorfe in die dem Bunde gehörende Postwagenrernise beim Bahnhofe daselbst zu verlegen, wodurch der Postdienst verbessert und zudem für die Postverwaltuug eine jährliche Ersparniß von 'einigen hundert Franken erzielt werden kann.

Dies erfordert jedoch die Erstellung eines geräumigen Postbureau nebst einem Schlafzimmer in der Wagenremise, deren Kosten berechnet sind zu Fr. 2900 8. N e u b a u t e n .

Im Interesse der Wartung des Viehs auf der Allmend in Thun und der Sicherheit der neuen Stallungen, sowie namentlich der hölzernen Heuschuppen ist die sofortige Erstellung einer Hüterwohnung in unmittelbarer Nähe jener Gebäulichkeiten erforderlich.

Laut Plan und Voranschlag wird diese Baute zu stehen kommen auf Fr. 10,000 Wir bemerken, daß auch früher, und zwar in der abgebrannten sogenannten Küherhütte eine solche Wohnung bestanden hat.

Warum der Kredit seinerzeit nicht auf das Budget genommen wurde, hat seine Ursache in dem Umstände, daß man anfänglich glaubte, von einem solchen Bau Umgang nehmen zu können; seitdem aber rnuthwillige Beschädigungen an den Heuschuppen wahrgenommen werden, ist die Erstellung einer Hüterwohnung unabweisbares Erforderniß geworden.

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9. S t r a ß e n - und W a s s e r b a u t e n .

Zur Verebnung von Erdwerken auf der Allmend in Thun haben Sie pro 1879 eine Summe von Fr. 14,000 bewilligt. Einzelne der daherigen Arbeiten konnten wegen der Schießübungen erst im Spätherbst in Angriff genommen und mußten infolge des frühen Eintrittes der großen Kälte vor Jahresschluß «ingestellt werden, weßhalb der bewilligte Kredit nicht ganz zur Verwendung kam.

Von den bewilligten Fr. 14,000 wurden verausgabt ,, 10,975 und wir haben aus dem Restbetrag von Fr. 3,025 die Kosten der in diesem Frühjahr vollendeten Arbeiten zu bestreiten.

13. V e r s c h i e d e n e s .

a. Der Zins der seit Anfang 1879 von der Telegraphenverwaltung benuzten alten, dem Bunde gehörenden Patronenhülsenfabrik in Köniz für das Jahr 1879 flgurirte nicht in dem leztjährigeu Ausgaben-Budget, da bei Aufstellung desselben angenommen wurde, daß ein solcher, weil einen Theil der Central Verwaltung betreffend, nicht zu entrichten sei.

Auf den Antrag unseres Finanzdepartements haben wir nachträglich das Budget des Departements des Innern, welchem der Kredit zur Bestreitung der Miethzinse für die übrigen außerhalb des Bundesrathhauses untergebrachten Abtheilungen der Centralverwaltung zur Verfügung gestellt ist, belasten lassen.

Wir ersuchen nun um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredits, welcher sich, zu 4 °/o des Schäzungspreises der Liegenschaft berechnet, auf ., . . Fr. 1265 beziffert.

b. Behufs Aufstellung des Bode'schen Dichtigkeitsmessers waren wir genöthigt, auf dem Dachboden des Museumsgebäudes, in welchem die Pulververwaltung untergebracht ist, eine Räumlichkeit zu miethen, für welche ein jährlicher Micthzins von . Fr. 100 entrichtet werden muß.

Zur Bestreitung dieser Auslage ersuchen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 100 o

IV. Polytechnikum

Fr. 4000

Im Laufe dieses Sommers sind 25 Jahre verflossen, seitdem das eidgenössische Polytechnikum gegründet wurde und seine Wirksam-

281 keit begonnen hat. Der Verein ehemaliger Polytechniker, hat zu Ehren dieses fünfundzwanzigjährigen Bestandes der Schule eine Feier organisirt, bei welcher in bescheidener Weise durch den Schulrath sich zu betheiligen die Bundesbehörden nicht werden unterlassen wollen? Für Bestreitung der Drukkosten einer auszugebenden Festschrift, der Einladung der gegenwärtigen und früheren Lehrer der polytechnischen Schule, der Professoren der Hochschule, der Mitglieder der Regierung und des Stadtrathes von Zürich etc.

glaubten wir dem Schulrath einen Kredit bis auf die proponirte Summe gewähren zu sollen.

D. Militärdepartement.

II. A. 6. Verwaltung des Materiellen.

a. T e c h n i s c h e A b t h e i l u n g .

7. Waffenkontroleur

Fr. 1660

Den Hinterlassenen des am 6. April verstorbenen Waffenkontroleurs Herrn Werdmüljer von Zürich bewilligten wir den gesezlichen Besoldungsnachgenuß für sechs Monate im Betrage von Fr. 1500. Außerdem bedürfen wir eines Kredites von Fr. 160, da wir bereits im Monat April genöthigt waren, für Ersaz zu sorgen und da der Rest der Besoldung des Koutroleurs für Bestreitung dieser Ausgabe nicht hinreicht.

A. 9. Oberkriegskommissariat.

11. A u s s e r o i - d e n t l i c h e A u s h i l f e .

.

. Fr. 6000

Die für das Oberkriegskommissariat nothwendige außerordentliche Aushilfe, welche ihm bis zu der nach dem Inkrafttreten des neuen Verwaltungsreglements vorzunehmenden Reorganisation des Kommissariates bewilligt werden muß, wurde, statt wie früher zu Fr. 6000 per Semester, nur zu Fr. 4500 für das erste Halbjahr 1880 büdgetirt, weil eine frei gewordene Revisorstelle nicht besezt worden ist. Mit Rüksicht auf die bevorstehenden Aenderungen gedenken wir diese Stelle auch jezt nicht zu besezen, dagegen hat der Oberkriegskommissär wiederholt und mit Nachdruk gewünscht, daß ihm die erforderlichen Mittel zur Anhandnahme der bereits durch den Bundesrathsbeschluß vom 27. Mai 1863, betreffend die Organisation und Geschäftsführung des Oberkriegskommissariates, vorgesehenen statistischen Arbeiten, die eigentlich brach liegen,

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gewährt werden. Wir können uns diesem durchaus berechtigten Begehren nicht länger verschließen und suchen daher um einen Kredit von Fr. 6000 für außerordentliche Aushilfe des Oberkriegskommissariates pro II. Semester 1880 in der Meinung nach, daß zu dem übrigen Aushilfspersonal des Kommissariates für einmal provisorisch ein Rechner für die Bearbeitung der Statistik der Militärverwaltung angestellt werde.

B. Instruktionspersonal.

3. A r t i l l e r i e Fr. 2000 Infolge des Hinscheides des Herrn Oberstlieutenant Fornerod, gewesener Artillerieinstruktor II. Klasse, bewilligten wir dessen Witwe den Besoldungsnachgenuß für sechs Monate im Betrage von Fr. 2000.

H. Kriegsmaterial.

2. N e u a n s c h a f f u n g e n .

S c h i e ß v e r s u c h e mit dem R e p e t i r g e w e h r . Fr. 3000 Die im Jahre 1878 von uns beschlossenen Aenderungen am Repetirgewehr, und namentlich die eingeführte neue Munition mit Papierführung, bedingen eine etwelche Aenderung der Visirhöhen.

Sodann ist kürzlich eine neue Patrone hergestellt worden, welche eine vermehrte Anfangsgeschwindigkeit und in Folge dessen eine bedeutend erhöhte Rasanz, Tragweite und Penetration der Geschoße erzielt. Zur Erprobung dieses neuen Projektils und zur Fortsezung der bereits 1879 begonnenen Versuche, welche die genaue Bestimmung der Visirhöhen zum Zweke haben, reicht der im Budget vorgesehene Kredit von Fr. 1000 nicht aus. Wir haben daher unserem Militärdepartemente, vorbehaltlich späterer Genehmigung durch die eidg. Räthe, einen weitern Kredit von Fr. 3000 eröffnet, um den wir hiemit nachsuchen.

V. Laboratorium.

Arbeitslöhne Fr. 2318 Den Hinterlassenen des am 13. Januar im Feuervverkersaal des Laboratoriums in Thun verunglükten Arbeiters Friedrich Rüfenacht sprachen wir eine Aversalentschädigung von Fr. 2000 zu. Ferner hatte das Laboratorium an den beim nämlichen Unfall körperlich

283 geschädigten Arbeiter Rudolf Känel eine Entschädigung von Fr. 318 für Kur- und Verpflegungskosten auszurichten. Wir suchen daher um Bewilligung eines Kredites von Fr. 2318 nach.

E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

IV. L i e g e n s c h a f t e n .

B. Handänderungs- und Stipulationsgebühr für die Erwerbung d e s Postgebäudes i n Bern .

.

.

. F r . 4614 Dieser Posten bedarf keiner weitern Motivirung.

Miinzverwaltung.

VI. 3. A n s c h a f f u n g e i n e r n e u e n D a m p f maschine Fr. 10,000 Die jezige Maschine ist seit dem Jahre 1854 in Thätigkeit und befindet sich nunmehr in einem Zustande, daß ihre prompte Ersezung namentlich auch im Interesse der Sicherheit der in ihrer unmittelbaren Nähe beschäftigten Arbeiter angezeigt erscheint.

Die Maschine könnte zwar vermittelst einer Hauptreparatur noch für einige Zeit tauglich gemacht werden; allein die daherigen auf zirka Fr. 3000 veranschlagten Kosten ständen in keinem Verhältniß zu dem dabei erzielten Nuzen, und es fällt überdies der Umstand in Betracht, daß die Maschine für die Anfangs 1881 in die Münzstätte zu verlegende Werthzeichenfabrikation nicht stark genug wäre, indem sie nur acht Pferdekräfte hat und kaum zur Münzprägung ausreicht.

Wir bedürfen für die beiden Geschäftszweige einer Maschine von 12--13 Pferdekräften und einer Tourenzahl von 50 per Minute; für eine solche liegen zwei Devise vor, welche übereinstimmend auf beiläufig Fr. 10,000 lauten, zu deren Dekung um einen Supplementarkredit nachgesucht wird.

'£>*· Abtheilung Zölle.

VI. 1. a.

schienen

Zollrükvergütungen für EisenbahnFr.

20,000

284 Der Büdgetkredit beträgt Fr. 25,000; hievon sind bis zum 20. Mai verausgabt worden für Rükvergütung auf Schienen für die Gotthardbahn .

.

Fr. 14,359 ,, ,, Emmenthalbahn .

.

218 fl ,, ,, Bahn Muri-Rothkreuz .

,, 8,138 Fr. 22,715 Gegenüber der leztgenannten Bahnanlage ist voraussichtlich keine weitere Zollrükvergütung in Aussicht zu nehmen. Dagegen sind im Laufe dieses Jahres noch Rükvergütungen gegenüber der Waldenburgerbahn bevorstehend, die annähernd auf zirka Fr. 2500 veranschlagt werden mögen, nebstdem daß weitere Rükvergütungen gegenüber der Gotthardbahn und der Emmenthalbahn einzutreten haben werden und allfällig noch solche gegenüber der Tramwayanlage im Kauton Genf vorzusehen sind.

Nach Verhältniß der Verwendung des Büdgetkredites bis zum 20. Mai und mit Abrechnung des Betreffnisses für die Bahnanlage Muri-Rothkreuz glauben wir den benöthigten Nachtragskredit auf Fr. 20,000 berechnen zu sollen.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartemeiit.

Handelswesen.

H. I n t e r n a t i o n a l e A u s s t e l l u n g in M e l b o u r n e

Fr. 40,000

Als die Pariser Weltausstellung von 1878 geschlossen war, richtete sofort New - South-Wales in Australien an sämmtliche Nationen die Einladung zur Betheiligung an einer internationalen Ausstellung, welche im Jahre 1879 in Sydney abgehalten werden sollte. Bald nachher folgte eine neue Einladung der australischen Provinz Victoria zur Betheiligung an einer internationalen Ausstellung, welche am 1. Oktober 1880 in Melbourne eröffnet wird.

Der schweizerischen Industrie wurde Überlassen, auf eigene Kosten sich an der Ausstellung, in Sydney zu betheiligen. Eine Subvention des Bundes wurde nicht geleistet und auch keine offiziellen Vertreter der Schweiz bestellt. Die schweizerische Betheiligung war deßhalb eine sehr schwache. Der Ausstellungskatalog enthält nur 16 schweizerische Aussteller. Herr Ernst Eugster aus VValdstatt (Appenzell), welcher privatim die schweizerische Industrie vertreten hat, begegnete vielen Schwierigkeiten, um den für die Schweiz in Aussicht genommenen Raum zu gewinnen und

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bei offiziellen Berathungen über Ausstellungsangelegenheiten mitzuwirken. Es ist deßhalb bei uns das Gesuch gestellt worden, für die Ausstellung in Melbourne eine offizielle Vertretung zu bestellen.

Die ,,Société internationale des industries du Jura" stellt mit Zuschrift vom 12. April abhin das Gesuch, der Bund, möchte an die Kosten der schweizerischen Betheiligung an der Ausstellung in Melbourne einen Beitrag leisten und gleichzeitig einen Geschwornea absenden und die Kosten desselben übernehmen. Die Regierungen von Bern, Solothurn, Waadt, Neuenburg und Genf unterstüzten dieses Gesuch. Der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins in Zürich petitionirt ebenfalls für eine Bundessubvention zu Gunsten dieser Ausstellung.

Indem wir bei Ihnen ein Nachtragskreditbegehren für Fr. 40,000 stellen; um dem Gesuche entsprechen zu können, werden wir von folgenden Gesichtspunkten geleitet : Die Ausstellung in Melbourne wird viel bedeutender sein als diejenige in Sydney. Aus den eingezogenen Erkundigungen geht hervor, daß die europäischen Staaten sehr stark vertreten sein werden.

Die f r a n z ö s i s c h e R e g i e r u n g leistet an die Kosten der französischen Abtheilung der Ausstellung einen Staatsbeitrag von Fr. 1,300,000. Die Zahl der Aussteller wird laut vorliegenden Berichten 1100--1200 betragen; die Subvention des Staates beträgt also über Fr. 1000 per Aussteller.

Das D e u t s c h e R e i c h hat eine Subvention von 300,000 Reichsmark beschlossen. Die Zahl der deutschen Aussteller ist noch nicht genau bekannt, wird aber, abgesehen von den Künstlern (etwa 80), mehr als 750 betragen.

Das ö s t e r r e i c h i s c h e Handelsministerium beantragt beim Abgeordnetenhause, an die Ausstellungskosten fl. 10,000 zu leisten.

Die n i e d e r l ä n d i s c h e R e g i e r u n g stellt der Ausstellungskommission einen Kredit von fl. 20,000 zur Verfügung.

B e l g i e n unterstüzt die Aussteller mit Fr. 100,000. Damit sollen die Kosten des Transportes, der Versicherung, der Dekoration in Melbourne und der Administration daselbst gedekt werden.

I t a l i e n stellt den Ausstellern, deren Zahl über 1000 beträgt, ein Kriegsschiff zur Verfügung, mit welchem die Ausstellungsgegenstände nach Melbourne transportirt werden.

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Ueber die Betheiligung E n g l a n d s sind noch keine näheren Berichte eingegangen; es steht aber außer allem Zweifel, daß dieselbe sehr bedeutend sein wird.

Ebenso die Betheiligung der V e r e i n i g t e n S t a a t e n von Nordamerika.

Man mag über den Nuzen der Weltausstellungen, namentlich, wenn sie so rasch auf einander folgen, wie in den lezten zwei Decennien, verschiedener Ansicht sein. Bei einer Ausstellung aber, die, wie diejenige in Melbourne, von sehr großer Bedeutung ist und in einem Lande abgehalten wird, das für die Industrie wesentsentliche Absazquellen bietet, darf ein Staat, welcher, wie die Schweiz, seinen Wohlstand großenteils der Industrie zu verdanken bat, nicht fernbleiben. Ohne Unterstüzung des Bundes würde aber die schweizerische Industrie in Melbourne nur äußerst schwach vertreten sein. Damit würde sie riskiren, vom australischen Markte ganz ausgeschlossen zu werden. Nur eine starke und ehrenvolle Vertretung in Melbourne vermag die Nachtheile der schwachen Betheiligung in Sydney wieder gut zu machen. Mit der nachgesuchten Summe von Fr. 40,000 kann allen billigen Wünschen der schweizerischen Aussteller Rechnung getragen werden. Die Herren Ingenieur John Icely in Basel und Kaufmann Ernst Eugster aus Waldstatt sind bereits als Ausstellungskommissäre bestellt und bei den Ausstellungsbehörden in Melbourne von uns accreditili worden.

Den vorberathenden Kommissionen der eidgenössischen Räthe wird der Vorsteher des Handels- und Landwirthschaftsdepartements über die Ausstellung und die schweizerische Betheiligung die nähern Mittheilungen machen, die sie allfällig noch wünschen sollten.

Landwirtschaft.

7. B e i t r a g a n d i e e r s t e n E i n r i c h t u n g s k o s t e n für ein Heerdebuch der schweizerischen Rindviehracen Fr. 4500 Schon seit mehreren Jahren beschäftigen sich die beiden landwirthschaftlichen Hauptvereine der Schweiz (der schweizerische landwirtschaftliche Verein und die ,,Société d'agriculture de la Suisse romande11) mit der Frage der Einführung eines Heerdebuches für die schweizerischen Rindviehracen. Zu Anfang vorigen Jahres hatten sie sich über ein Programm zu einem solchen geeinigt, das jedoch von der Delegirtenversammlung des schweizerischen landwirthschaftlichen Vereins nicht angenommen wurde. Während

287 nämlich der romanische Verein der Ansicht war, daß nach den ersten Aufnahmen das Heerdebuch für alle Thiere, mit Ausnahme der Abkömmlinge von eingetragenen Elternthieren, geschlossen bleiben sollte, stellte der deutsch-schweizerische Verein den Grundsaz auf, daß auch nach Abschluß der ersten Aufnahmen vorzügliche Exemplare der beiden Rindviehracen sollen aufgenommen werden können, auch wenn deren Eltern nicht in das Heerdebuch eingetragen seien.

Diese gruudsäzliche Verschiedenheit in der Auffassung eines Heerdebuches veranlaßte die beiden Vereine, jeden seinen eigenen Weg zu gehen und ein eigenes Heerdebuch zu gründen. Dasjenige des deutsch-schweizerischen Vereins umfaßt die Flekvieh- und Braunviehrace der deutschen Kantone, mit Ausnahme des Simmenthales, wo ein eigenes Heerdebuch eingeführt wurde; das des romanischen Vereins umfaßt in zwei Sektionen (I. Falbscheken und II. Schwarzseheken) die Flekviehraee der romanischen Kantone. Beide Vereine haben dieses Frühjahr durch die bestellten Jurys die angemeldeten Thiere untersuchen lassen. Aus den dem Departemente gemachten Mittheilungen geht hervor, daß bis zum 20. Mai etwa aufgenommen wurden : in das Heerdebuch de's deutsch-schweizerischen Vereins 821 Exemplare der Flekviehrace und 1070 Exemplare der Braunvieh race; in das Heerdebuch des romanischen Vereins 275 Exemplare.

Was die Kosten der beiden Unternehmungen anbetrifft, so glauben die Vorstände der beiden Vereine, daß die Gebühren für die Eintragungen dieselben deken werden; dagegen rechnen sie für die erste Einrichtung ihrer Heerdebücher auf die .finanzielle Unterstüzung des Bundes. Aus jenen Gebühren könnten nämlich nur die Kosten für die Führung des Heerdebuches, nicht aber die Entschädigung der mit der Auswahl der angemeldeten Thiere beauftragten Jurymitglieder bestritten werden. Der schweizerische landwirthschaftliche Verein schlägt diese Entschädigungen zu Fr. 3000 und der romanische Verein zu Fr. 1500 an. Beide Vereine haben an das Departement das Gesuch um Gewährung von Beiträgen in der angegebenen Höhe gerichtet.

Der Bundesrath steht nicht an, Ihnen die beiden Gesuche zu empfehlen. Die Aufstellung von Heerdebüchern entspricht einem seit Langem empfundenen Bedürfnisse ; sie ist geeignet, die schweizerische Rindviehzucht zu heben, die Reinheit der Racen aufrecht zu erhalten und dem
Käufer eine sichere Garantie zu bieten, die ihrerseits das Verlangen lohnender Preise gestattet. Die meisten Länder, in denen Viehzucht getrieben wird, z. B. Frankreich, England, die Niederlande, mehrere Gegenden Deutschlands, Oesterreichs Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. III.

20

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und Nordamerikas besizen seit einer mehr oder weniger geraumen Zeit Heerdebücher, und die Züchter sowohl als die Käufer ficden dabei den größten Vortheil. Die Aufstellung eines Heerdebuchea an und für sich ist von keiner Seite angegriffen, es ist vielmehr anerkannt worden, daß die Schweiz mit ihren so gesuchten Racen wohl auch nicht länger einer solchen Institution entbehren dürfe.

Aus diesen Gründen und weil in Betracht zu ziehen ist, daß es sich für den Bund nur um eine einmalige Ausgabe handelt, beantragen wir Ihnen, dem Gesuche der beiden landwirtschaftlichen Hauptvereine zu entsprechen.

Der § 10 des Programmes zum Heerdebuch des deutschschweizerischen "Vereins möchte zwar dem Bunde auch noch die weitere Belastung auflegen, daß nach der vollendeten Einrichtung das Heerdebuch auf dem Landwirthschaftsdepartemente fortgeführt werde. Der Bundesrath hält aber, obwohl er sich über diesen Punkt dem Vereine gegenüber noch nicht auszusprechen gehabt hat, dafür, daß angesichts der divergirenden Anschauungen, die gegenwärtig noch in der Frage walten, indem der romanische Verein sein Heerdebuch selbst führen will und in der That drei Heerdebüeher bestehen, von einer Uebernahme der Führung eines Heerdebuches durch das Landwirthschaftsdepartement wenigstens vor der Hand keine Rede sein könne.

8. M a ß n a h m e n g e g e n Schäden, welche die landwirthschaftliche Produktion bedrohen

Fr. 5000

Die Vollziehung der mit dem 15. Januar laufenden Jahres in Kraft getretenen internationalen Phylloxerakonvention hat eine Anzahl von Ausgaben nothwendig gemacht, die bei Aufstellung des Budget für das laufende Jahr unmöglich vorauszusehen waren.

Zufolge des Art. 5 der Konvention soll unter den Vertragsstaaten ein regelmäßiger Austausch von Berichten über den Stand der Phylloxeraangelegenheit in jedem Staate stattfinden. Der Bericht für das verflossene Jahr, in den auch noch die ersten Monate des laufenden Jahres hineingezogen wurden, ist bedeutend umfangreicher als der für das Jahr 1878, und hat deßhalb größere Auslagen verursacht. Gemäß Art. 3 a und Art. 5, Ziff. 5 der Konvention sind in jedem Staate auch Karten anzufertigen, welche die Abgrenzung der verschont gebliebenen und der angegriffenen oder verdächtigen Gebiete angeben. Die Erstellung dieser Karten ist ebenfalls mit großen Kosten verbunden.

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Ferner sind in Genf im Auftrage des Departements Versuche zur Desinfektion von Wagons angestellt worden, durch die allfällig von der Reblaus infizirte Gegenstände transportirt worden (siehe Art. 4, Alinea 2 der Konvention).

In Folge einer im Schooße der eidg. Phylloxerakommission gemachten Anregung sind in Lausanne und Zürich Konferenzen der eidg. Phylloxeraexperten abgehalten worden, an denen mehrere Fachmänner über das Wesen der Reblaus, die durch dieselbe ' bewirkte Rebenkrankheit anschaulichen Unterricht und Instruktionen zur leichten Erkennung und Behandlnng derselben ertheilten. An diese Konferenzen haben die meisten Kantonsregierungen ihre Experten und das Zolldepartement eine Anzahl Zollbeamte abgeordnet.

Das Nähere über diese Konferenzen finden Sie im Jahresberichte der eidg. Phylloxerakommission pro 1879. Aus dem von Ihnen pro 1880 bewilligten Kredite wurden die Mitglieder jener Kommission, sowie die eidg. Experten entschädigt, während die übrigen Kosten von den Kantonen getragen wurden.

Für das laufende Jahr bedürfen wir, wenn die Auslagen auf das Allerdringendste beschränkt werden, einen Nachtragskredit von Fr. 5000.

VIII. F o r s t w e s e n .

6. T r i a n g u l a t i o n III. O r d n u n g

.

. Fr. 15,000

Mit Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1878 (A. S. n. F. IV, 49) haben Sie für die Berichtigung, Vervollständigung und Versicherung der Triangulation im eidg. Forstgebiet einen jährlichen Kredit von Fr. 15,000 bewilligt. Dieser Beschluß ist mit dem 10. April 1879 in Kraft getreten ; der Posten aber wurde wegen eines zwischen dem Militärdepartement und dem Landvvirthschaftsdepartement waltenden Mißverständnisses nicht in das Budget pro 1880 aufgenommen. Jedes dieser beiden Departemente glaubte nämlich, daß es dem andern obliege, den Posten in sein Budget aufzunehmen. Wir haben den Zweifel dadurch gehoben, daß wir bestimmten, der Kredit habe im Budget des Landwirthschaftsdepartementes zu figuriren, welches die Summe dem topographischen Bureau oder dem Militärdepartement zur Verfügung zu stellen und in Verbindung mit lezterem die Oberaufsicht über die Ausführung der topographischen Arbeiten auszuüben hat.

290 Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlaße die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 9. Juni 1880.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1880.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 9. Juni 1880, beschließt: Es werden dem Bundesrath folgende Nachtragskredite bewilligt :

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

B. Departement des Innern.

I. K a n z l e i : 4. Unvorhergesehenes .

. Fr. 5,000 III. B a u w e s e n : 6. Erweiterungs- und Umbauarbeiten : a. . Fr. 1900 b. . ,, 2930 c. . ,, 2900 Fr. 7,730 8. Neubauten . . ,, 10,000 9. Straßenund Wasserbauten . ,, 3,025 13. Verschiedenes: a. . Fr. 1265 b. . ,, 100 ,, 1,365 ,, 22,120 IV. P o l y t e c h n i k u m . ,, 4,000 Fr. 31,120

292 Uebertrag Fr. 31,120 D. Militärdepartement.

II. V e r w a 11 u n g.

A. 6. V e r w a l t u n g des M a t e r i e l l e n .

a. T e c h n i s c h e A b t h e i l u n g : 7. Waffenkontroleur .

.

. Fr. 1,660 A. 9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t : a. 11. Ausserordentliche Aushilfe Fr. 6,000 B Instruktionspersonal: 3. Artillerie . ,, 2,000 H Kriegsmaterial: 2. Neue Anschaffungen .

. ,, 3,000 Verwaltung Fr. 12,660 V. Laboratorium: 2. a. Arbeitslöhne . ,, 2,318 ,,

14,978

E. Finanz- und Zoll département.

Abtheilung Finanzen.

IV. L i e g e n s c h a f t e n : B. Handänderungs- und Stipulationsgebühr für das Postgebäude in Bern .

. Fr. 4,614 VI. M ü n z v e r w a l t u n g : ·3. Anschaffung einer neuen Dampfmaschine .

.

.

. ,, 10,000 Fr. 14,614 Abtheilung Zölle.

VI. Verschiedenes: l.a.Zollrükvergütungen für Eisenbahnschienen ,, 20,000 * 34'614 Uebertrag Fr. 80,712

293

Uebertrag

Fr.

80,712

F. Handels- u. Landwirthschaftsdepartement.

Handelswesen.

VI. Internationale Ausstellung in Melbourne .

.

. Fr. 40,000 Landwirthschaft.

VII. 7. Beitrag an die ersten Einrichtungskosten für ein Heerdebuch der Schweiz. Rindviehracen .

.

.

S. Maßnahmen gegen Schäden, welche die Landwiithschaft bedrohen

Fr. 4,500

,, 5,000 ,,

9,500

Forstwesen.

VIII. 6. Triangulation III. Ordnung ,, 15,000 64,500 Total

Fr. 145,212

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1880. (Vom 9. Juni 1880.)

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Jahr

1880

Année Anno Band

3

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27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1880

Date Data Seite

278-293

Page Pagina Ref. No

10 010 718

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