Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Muri­Thun Nord, Kanton Bern vom 11. August 2017

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 Muri­Thun Nord, GHGW, im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Thun ­

von km 8.000 bis km 26.435: 100 km/h ausserhalb der Arbeitszeiten

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von km 8.000 bis km 26.435: 80 km/h während der Arbeitszeiten

in Fahrtrichtung Bern ­

von km 12.380 bis km 26.900: 100 km/h ausserhalb der Arbeitszeiten

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von km 12.380 bis km 26.900: 80 km/h während der Arbeitszeiten

II Verschwenkung mit Spurabbau eines Fahrstreifens im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2017-2326

BBl 2017

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3,75 m im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 7. August 2017 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 31. Oktober 2017).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

5. September 2017

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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