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Schweizerisches Bundesblatt.

32. Jahrgang. IY.

Nr. 50.

27. November 1880.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Expedition der StämpflischenBuchdrukereii in Bern.

# S T #

Bericht der

Commission des Ständerathes über das Budget für das Jahr 1881.

(Vom 6. November 1880.)

Tit.

Hiermit haben wir die Ehre, Ihnen Berieht und Anträge über den vom Bundesrathe für das Jahr 1881 ausgearbeiteten BudgetEntwurf vorzulegen.

Nach gründlicher Prüfung dieses Entwurfs konnten wir uns überzeugen, daß der Bundesrath sich bemüht hat, die Anforderungen einer guten Verwaltung mit den Pflichten einer strengen Sparsamkeit zu vereinbaren. Wir haben Ihnen daher keine bedeutenden Aenderungen zu beantragen, und wenn wir in den Büdgetziffern einige Modifikationen anbrachten, so geschah dies nicht ohne vorhergehende Verabredung mit den betreffenden Departementsvorstehern.

Der Entwurf des Bundesrathes weist folgende Ergebnisse auf: Ausgaben .

.

. Fr. 45.775,500 Einnahmen ,, 45J488,500 Ausgaben-Ueberschuß

Fr.

287,000

Wir haben, wie Sie sehen werden, die Einnahmen um Fr. 253,000 erhöht. Die Ausgaben wurden von uns um Fr. 105,500 erhöht und um Fr. 70,643 herabgesetzt. Damit erhalten wir folgende Ergebnisse : Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. IV.

25

352 a. Einnahmen b. Ausgaben

.

.

.

Fr. 45,741,500 ,, 45,810,357

Ausgaben-Ueberschuß Fr.

68,857 Der Ausfall wäre also um Fr. 218,143 reduzirt; doch ist dies nur fiktiv, da wir unter den Ausgaben eine Zahlung von Fr. 100,000 an den Militärpensionsfoiid vorgesehen haben. Wenn wir nun diesen Betrag als eine den Budgeterträgnissen entnommene Anlage betrachten, so verbleibt uns in Wirklichkeit ein Einnahmenüberschuß von 31,143 Franken.

Wir treten nun des Nähern auf den Büdgetentwurf ein und werden unsere Bemerkungen und Anträge bestmöglich zu begründen suchen.

E i n n a h m e n.

Erster Abschnitt.

Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien.

Ueber die Einnahmen der Liegenschaften sieht sich die Kommission zu der Bemerkung veranlaßt, daß die Verwaltung es sich zur Aufgabe macheu soll, den Ertrag der Liegenschaften auf der Thuuerallmend durch rationelle Bewirtschaftung zu erhöhen. Wir begreifen ganz gut, daß das Land mit Rücksicht auf die Benutzung als Exerzirplatz nicht nach den gewöhnlichen Regeln der Laudwirthschuftskunde bebaut werden kann. Dagegen erachten wir gerade deßhalb es für angezeigt, daß praktische, erfahrene Landwirthe hierüber zu Rathe gezogen werden sollen.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

Die Bewilligungen zur Aufnahme in's Schweizerbürgerrecht sind weniger zahlreich, als man bei Abänderung des Gebührentarife

353 der Bundeskanzlei annahm. Vom 1. Januar bis 1. September 1880 gingen nur 312 Gesuche dieser Art ein. Das gegenwärtige Budget sieht daher nur 400 statt 600 Naturalisationsbewilligungen vor, was eine Verminderung um Fr. 7000 im Abschnitte ,,Einnahmen der allgemeinen Verwaltung10 begründet.

Die Einnahmen des Bundesgerichts sind wie in den Vorjahren auf Fr. 12,000 angesetzt. Wir haben dieselben auf Fr. 15,000 erhöht, indem wir annehmen, daß die Anwendung der im Art. 9, Litt, c und d des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1880 über die Kosten der Bundesrechtspflege vorgesehenen Gebühren die daherigen Einnahmen vermehren wird. Wir wünschen, daß eine Einladung in diesem Sinne an das Bundesgericht gerichtet werde.

Dritter Abschnitt.

C. Finanz- und Zolldepartement.

1 . Pulververwaltung .

.

Budget pro 1880

.

.

.

Fr. 597,000.

F r . 587,000

Es basirt diese Einnahmeziffer wie letztes Jahr auf einem Verkauf von 400,000 Kilo Pulver, wovon 280,000 Kilo Sprengpulver.

Letzteres wird in Folge der niedrigen Salpeterpreise zu Fr. 1. 40 per Kilo -- gegen Fr. 1. 60 per Kilo in den Jahren 1878 und 1879 -- abgegeben werden. Wegen der immer mehr zunehmenden Anwendung von Dynamit kann der Verkauf eines größern Quantums Pulver nicht in Aussicht genommen werden. Die Pulververwaltung wird ihre Rechnung aber dennoch mit einem Nettoüberschuß von über Fr. 70,000 abschließen können. Hiezu trägt auch der Umstand bei, daß pro 1881 für Unterhalt der Maschinen und Geräthe nur Fr. 2000 in Berechnung fallen werden, während dafür im Jahr 1880 Fr. 5000, im Jahr 1879 sogar Fr. 20,000 verausgabt werden mußten.

2. Münzverwaltung Budget pro 1880

Fr. 5,404,000 Fr. 1,757,000.

Der Bundesrath beanti-agi, im Laufe des Jahres 1881 3 Millionen Zehnrappenstücke, 2 Millionen Fünfrappenstücke und 250,000 /wanzigfrankenstücke prägen zu lassen; letztes Jahr sind l Million Einfrankeustücke, l Million Halbfrankenstücke, 2 Millionen Zehn-, 2 Millionen Fünf- und l Million Einrappenstücke geprägt worden.

354 Durch den Pariser Münzvertrag vom 5. November 1878 ist die Schweiz berechtigt, für 18 Millionen Silberscheidemünzen zu prägen, während ihr früher nur eine Summe von 17 Millionen gestattet war. Sie hat nun mit den Prägungen des letzten Jahres die Summe von 17^2 Millionen erreicht. Mit der Prägung des Restes von Fr. 500,000 sollte nach Ansicht der Commission nicht lange gewartet werden, da kein Grund besteht, das uns · aus genanntem Vertrag zustehende Recht, welches bei gegenwärtigen Silberpreisen einen ganz erheblichen finanziellen Vortheil bietet, nicht vollständig zu Nutzen zu ziehen. Wir können uns aber damit einverstanden erklären, damit noch ein Jahr zuzuwarten, da unsere Münzstätte für kommendes Jahr ohnehin genügend beschäftigt ist und keine Gefahr besteht, daß die Einstandspreise des Silbers in der Zwischenzeit in nennenswerther Weise in die Höhe gehen werden.

Die Prägung von 2 Millionen Fünf- und 2 Millionen Zehnrappenstücken ' ist nothwendig, indem in nächster Zeit für circa 300,000 Franken alte abgeschliffene Fünf-, Zehn-,und Zwanzigcentimesstücke eingeschmolzen werden.

Zur Erstellung der 250,000 schweizerischen Zwanzigfrankenstücke in Gold herrscht dagegen kein direktes Bedürfniß vor; auch ist die Schweiz durch die lateinische Münzconvention zu keinerlei Goldprägungen verpflichtet. Indeß hält Ihre Commission mit dem Bundesrathe dafür, daß die Stellung der Schweiz im internationalen Münzverband eine verhältnißmäßige Betheiligung bei den Goldprägungen gebiete. Alle andern Vertragsstaaten haben neben der lohnenden Prägung von Silberscheidemünzen auch die verlustbringende Erstellung von Goldstücken übernommen ; nicht ohne Grund ist denn auch schon von verschiedenen Münzconferenzen auf dieses unbillige Verhältniß hingewiesen und der Schweiz gegenüber die Erwartung ausgesprochen worden, sich den Goldprägungen nicht ganz zu entziehen. Es läge auch nicht im Interesse der Schweiz, wenn andere Vertragsstaaten das von uns bisanhin gebotene Beispiel, nur das Nutzbringende auszuführen, nachahmen .würden, da uns daran gelegen sein muß, daß die Goldmünzen eher zu- als abnehmen.

Aus der vorgesehenen Prägung im Betrage von 5 Millionen Franken wird der Schweiz ein Verlust von 48,000 Fr. erwachsen ; dagegen erwächst aus der nächstjährigen Erstellung der Fünf- und Zehnrappenstücke ein Nutzen von
circa 240,000 Fr., so daß der Münzreservefond doch noch um mindestens 190,000 Fr. vermehrt werden kann. Dieser Münzreservefond ist dann auf die Summe von über 2 Millionen angewachsen, wodurch auf reichliche Weise gegen Eventualitäten, welche durch das Einziehen außer Kurs ge-

355 setzter Münzen entstehen könnten, gesorgt ist. Gelingt es dem h. Bundesrath, für das neue schweizerische Zwanzigfrankenstück nach eröffneter Konkurrenz eine Zeichnung 211 adoptiren, welche den ästhetischen Anforderungen vollständig entspricht, so kann man sich die Einbuße von 48,000 Fr. auf genannter Goldprägung auch um so leichter gefallen lassen.

3. Halbe Militärpflichtersatzsteuer

.

.

Fr. 1,000,000

Antrag des Bundesrathes Fr. 950,000 Budget pro 1880 .

. ., 900,000 Zufolge eingezogenen Erkundigungen wird das Rechnungsergebniß der Militärpflichtersatzsteuer vom Jahr 1880 die Summe von l Million nahezu erreichen. Das nächstjährige Ergebniß wird sich aber ganz wesentlich günstiger stellen, wenn der h. Bundesrath dem von der Bundesversammlung unterm 29. Juni dieses Jahres angenommenen Postulate Nr. 209 Nachachtung verschafft. Dasselbe lautet : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, in Anwendung der ,,ihm durch Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 28. Juni .,,1878, betreffend den Militärpflichtersatz, ertheilten Kompe,,tenzen für eine gleichmäßige Durchführung dieses Gesetzes ,,in allen Kantonen besorgt zu sein."1 Diesem Postulate lag die bestimmte Absicht zu Grunde, eine Reihe von Kantonen, welche nach frühern kantonalen Gesetzen sehr niedrige Taxen bezogen hatten und nun auch das eidgenössische Gesetz in überaus milder Form anwandten, zu einem gleichartigen Verfahren, wie solches in den andern Kantonen gehandhabt wird, zu zwingen. Währenc Waadt Fr. 6. 11, Baselstadt Fr. 6. 85, Zürich Fr. 7. 02, Neuenburg Fr. 7. 02 durchschnittlich per Kopf der Dienstbefreiten eingeliefert haben, leistete Schwyz z. B. bloß Fr. 1. 06, Uri sogar nur 65 Centimes per Kopf, Differenzen, die in dieser Weise in der Natur der Sache nicht begründet sind. Es sollte unserer Ansicht nach möglich sein, schon für das Jahr 1881 zu einer gleichmäßigem Durchführung des eidgenössischen Gesetzes zu gelangen, und das wird jedenfalls sofort eine erhebliche Mehreinnahme zur Folge haben, so daß unsere Erhöhung auf l Million keineswegs als eine übertriebene erscheint. Ueber die Verwendung eines Theils der bezüglichen Einnahme zu Mililärpensionszwecken sprechen wir uns bei den Ausgaben aus.

356

Zollverwaltung

Fr. 17,000,000

Antrag des Bundesrathes Fr. 16,800,000. ·Budget pro 1880 ,, 16,500,000. -- Rechnuugsergebniß 1879 ,, 16,825,859. 94 Die Zolleinuahmen vom Jahr 1880 ergeben, wenn die Monate November und Dezember gleich wie letztes Jahr gerechnet werden, die Summe von 17 Millionen Franken. Was die Aussichten für das kommende Jahr anbelangt, so steht die allgemeine Geschäftslage ungefähr gleich wie voriges Jahr. Einzelne Industriezweige, die in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unter einer schweren Krisis litten, eine Krisis, die in den bis zu 15*/2 Millionen herabgeminderten Zolleinnahmen ein deutliches Bild geworfen, haben sich wieder erholt. Von einem allgemeinen Aufschwung kann aber immer noch nicht gesprochen werden, da sich namentlich die meisten Zweige dep Textilindustrie in schwierigster Lage befinden. Ein etwelcher Minderertrag der nächstjährigen Zolleinnahmen dürfte sich bei der Weineinfuhr ergeben, da sich wenigstens in einigen Theilen der Schweiz eine befriedigende Weinernte ergeben hat. Auf eine ganz erhebliche Mehreinnahme zählen wir dagegen bei der Tabakeinfuhr.

Die jährliche Einfuhr von Tabak in Blättern betrug in frühern Jahren durchschnittlich 5,600,000 Kilogramm. Kurz vor Einführung des erhöhten Tabakzolles erfolgte eine derartige Mehreinfuhr, daß das Jahr 1880 für die Hälfte seines Bedarfes als approvisionirt erschien. Die nationalräthliche Büdgetkommission pro 1880 berechnet, daß vom Oktober 1880 an wieder die Einfuhr des normalen Quantums beginne. Bis Ende September sind nun dieses Jahr erst 2,406,971 Kilogramm eingeführt worden und es scheinen auch die letzten Monate des Jahres in der Tabakeinfuhr gegen früher noch erheblich zurückzustehen. Nun ist es aber undenkbar, daß dies im Jahr 1881 noch so fortgehe, da eben die Vorräthe im Lande so lange nicht mehr ausreichen, und es muß sich nun im Jahr 1881 die Folge der Tabakzollerhöhung für den Fiskus bereits fühlbar machen. Rechnen wir die diesjährige Einfuhr von Tabak in Blättern bis Ende des Jahres auf 30,000 q., die nächstjährige auf bloß 40,000 q., statt dem frühern Jahresdurchschnitt von 56,000 q., so macht dies immerhin zu Gunsten des Budgetjahres gegenüber dem Vorjahre eine Differenz von Fr. 250,000 aus. Berechnen wir eine muthmaßliche Einfuhr von 45,000 q., so würde die Mehreinnahme Fr. 375,000 betragen, bei einer Einfuhr von 50.000 q. auf
Fr. 500,000 ansteigen. Den Mehrertrag von Cigarren und Cigarretten haben wir dabei, weil nicht sehr bedeutend, nicht in Berechnung gezogen ; für Rauch- und Schnupftabak scheint zukünftig hauptsächlich das Inland sorgen zu wollen.

357 Im Hinblick auf die sichere Mehreinnahme auf Tabak, welche zwischen 2 -- 500,000 Franken betragen wird, kann die Voranschlagssumme der Zolleinnahmen ohne Bedenken von 16,800,000 auf 17 Millionen erhöht werden. Wir nehmen dabei an, daß der alte Zolltarif noch bis Ende des Jahres in Kraft bleibe.

Da nunmehr mit einiger Bestimmtheit erwartet werden kann, daß in nächster Zeit eine neue Handelsconvention zwischen Frankreich und England zu Stande komme und in Folge davon auch die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich neuerdings eröffnet und zum Ziele geführt werden können, so dürfte die zweite Berathung eines neuen Zolltarifentwurfes noch im Laufe des Jahres 1881 in Aussicht genommen werden. Die Räthe werden dannzumal zu entscheiden haben, ob und wie weit es nothwendig oder gerechtfertigt erscheint, der von einer Seite energisch verlangten Erhöhung der Zölle Gehör zu schenken, nachdem das Gleichgewicht der Finanzen des Bundes hergestellt werden kann, ohne eine sehr wesentliche Mehreinnahme durch die Zölle beanspruchen zu müssen. Die schweizerische Industrie ist einig in dem Verlangen, daß eine Reihe Härten und Ungleichheiten des gegenwärtigen Zolltarifes entfernt werden und daß der Industrie durch Reduktion oder gänzliche Beseitigung der Zölle auf Rohprodukte ein etwelcher Schutz gewährt werde. Es wird nicht schwer fallen, den dadurch entstehenden Ausfall zu decken durch Erhöhungen auf Luxusgegenständen, Confection und einzelnen fertigen Fabrikaten, ohne die Interessen des Landes zu schädigen.

E. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Postverwaltung.

Die Einnahmen sind im Ganzen beziffert auf die Ausgaben auf

Fr. 15,430,000 ,, 14,249,000

bleibt Gewinn

Fr.

1,182,000

gegenüber von Fr. 1,792,000 im Rechnungsjahr 1879, und voraussichtlich . ,, 1,036,000 im Jahr 1880.

Diese verhältnißmäßig günstige Ziffer für 1881 -- günstig trotzdem, daß in den Ausgaben für neue Gehalte und Gehaltsverbesserungen zirka Fr. 250,000 Mehrausgabe vorgesehen sind -- rührt namentlich davon her, daß der hauptsächlichste Einnahmeposten : Taxen von Briefgegenständen, Fahrpoststücken etc. (E. I, b) auf Fr. 12,000,000 angesetzt werden darf. Dieser Ansatz stützt

358 sich auf die Ergebnisse des nahmen aufweisen : I. Quartal II.

,, III.

,,

Jahres 1880, welche folgende Ein.

.

.

. Fr. 2,740,387 . ,, 2,929,731 . ,, 3,074,824

Nach gemachten Erfahrungen betragen die Einnahmen des letzten Quartals wenigstens so viel als die des dritten, also wieder Fr. 3,074,824, macht mit Obigem Fr. 11,819,766, gegenüber dem Budget 1880 Vorschlag circa Fr. 50,000, gegenüber der Rechnung 1879 Vorschlag circa Fr. 320,000.

II. Telegraphenverwaltung.

Der hier allgemein gehaltene Posten: ,,Verschiedenes Fr. 30,0()0tt setzt sich wirklich aus sehr Verschiedenem zusammen; so namentlich aus Concessionsgebühren, welche Eisenbahngesellschaften für Benützung des Telegraphen zahlen, und aus dem Erlös abgehenden Telegraphenmaterials, wie Stangen, Draht u. s. w.

Vierter Abschnitt.

Aus dem A n l e i h e n - A m o r t i s a t i o n s f o n d Fr. 246,000.

(Seite 141 hievor.)

Es muß hier berichtigt werden, daß nicht Fr. 307,000, sondern Fr. 304,000 zur Conversion gelangten. Dieser Amortisationsfond wurde aus deu Ueberschüssen der Verwaltungsrechnung angelegt.

Die Anlagen begannen im Jahr 1873 mit Fr. 500,000. In vier Jahren stieg er bis auf die Summe von Fr. 2,000,000. Im Jahre 1877 wurde er zuerst zur Amortisation von Schulden angegriffen.

Mit dem Jahr 1881 ist er erschöpft, indem in diesem Rechnungsjahr der Rest mit Fr. 246,000 ausgegeben wird. Es wird nun Aufgabe der Verwaltung sein, zu sehen, wie die künftige Amortisation trotz dieses Ausfalls bewerkstelligt werden kann.

359

.A. VL s g a l> e n.

Erster Abschnitt.

Amortisation and Verzinsung des Anleihens.

A. Anleihen-Amortisation.

Erste Quote von Fr. 35,000,000, laut Amortisationsplan Fr. 475,000 Im November 1879 haben die Räthe beschlossen, zur Conversion früher contrahirter Schulden und zur Deckung des Ausfalles auf der Verwaltungsrechnung ein Anleihen von 35 Millionen Franken aufzunehmen mit einer Amortisationszeit auf 35 Jahre. Im Jahr 1881 soll nun die erste Amortisation erfolgen, und zwar übereinstimmend mit dem Amortisationsplan mit 475,000 Franken. Die Amortisation der Schuld soll im Jahr 1915 enden, und zwar mit der nicht unbeträchtlichen Summe ' von 1,801,000 Franken. Dagegen werden sich auch die Zinse in diesem Jahre auf 72,040 Franken reducirt haben, so daß jährlich annähernd die gleiche Summe von 1,874,000 Franken Zinsen und Amortisation aufs Budget genommen werden muß.

Zum besseren Verständniß lassen wir die Amortisationstabelle folgen : Kapital Zinsen Amortisation Fr.

Fr.

Fr.

1. Jahr 35,000,000 1,400,000 475,500 2. ,, 34,524,500 1,380,980 494,000 3. ,, 34,030,500 1,361,220 514,000 4. ,, 33,516,500 .

1,340,660 534,500 5. ,, 32,982,000 ,1,319,280 556,000 6. ,, 32,426,000 1^297,040 578,000 7. ,, 31,848,000 1,273,920 601,000 8. ., 31,247,000 1,249,880 625,500 9. .', 30,621,500 1,224,860 650,000 10. ;, 29,971,500 1,198,860 676,500 11 ,, 29,295,000 1,171,800 703,500

360

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

Jahr fi fi fi fi n fi fi fi fi VI

fi fi ·n . Y)

f)

n ·n fi ·n fi fi fi f>

Kapital ' Fr.

28,591,500 27,860,000 27,099,000 26,307,500 25,484,500 24,629,000 23,739,000 22,813,500 21,851,000 20,850,000 19,808,500 18,725,500 17,599,500 16,428,000 15,210,000 13,943,000 12,625,500 11,255,500 9,829,500 8,347,500 6,806,000 5,203,000 3,536,000 1,801,000

Zinsen Fr.

1,143,660 1,114,400 1,083,960 1,052,300 1,019,380 985,160 949,560 912,540 874,040 834,000 792,340 749,020 703,980 657,120 608,400 557,720 505,020 450,220 393,180 333,900 272,240 208,120 141,440 72,040 30,632,240

Amortisation.

Fr.

731,500 761,000 791,500 823,000 855,500 890,000 925,500 962,500 1,001,000 1,041,500 1,083,000 . 1,126,000 1,171,500 1,218,000 1,267,000 1,317,500 1,370,000 1,426,000 1,482,000 1,541,500 1,603,000 1,667,000 1,735,000 1,801,000 35,000,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

Die Ausgaben um und

der allgemeinen Verwaltung werden reduzirt Fr. 20,500 für den Nationalrath, ,, 1,800 ,, ,, Ständerath.

Total

Fr. 22,300

Ungeachtet dieser Reductionen beziffert sich dieser Posten auf Fr. 174,500, also fast um Fr. 9500 höher als die wirkliche Ausgabe für 1879, in welchem Jahre drei Sessionen stattfanden.

361

Dagegen werden wir von der Bundeskanzlei um eine Krediterhöhung von Fr. 10.000 angegangen für den Posten I, Litt, f, Kalligraph, Kanzlisten und Kopiaturen : Fr. 37,000. Diese Erhöhung ist bei der Berathung des Geschäftsberichtes von 1879 als geboten anerkannt worden, und es hat sich der Bundesrath innerhalb der durch das Gesetz vorgesehenen Schranken gehalten.

Trotz aller frühem Empfehlungen ist es der Bundeskanzlei nicht möglich gewesen, ihre Druckkosten zu vermindern. Die Nachtragskredite von Fr. 30,000 in den Jahren 1876, 1877 und 1878 und von Fr. 20,000 im Jahr 1879 beweisen uns hinlänglich, daß die Ziffer von Fr. 120,000 nothwendig ist, um die gewöhnlichen Ausgaben zu bestreiten. Wir ersuchen jedoch den Bundesrath, darüber zu wachen, daß in dieser Hinsicht kein Mißbrauch sich einschleiche.

Dritter Abschnitt.

I> e p a r t e m ente.

A. Politisches Departement.

Die diesfälligen Ausgaben sind, den stabileren Verhältnissen entsprechend, sich seit Jahren gleich geblieben. Dermalen handelt es sich nur um eine Vermehrung von Fr. 3000 für Beiträge an die schweizerischen Konsulate in Mailand, München und Warschau, welche bisher noch keine erhielten. Die durch Ihre Commission eingezogenen Erkundigungen rechtfertigen diese Erhöhung.

B. Departement des Innern.

1) Zu I, 2 A r c h i v e sei bemerkt, daß Posten e, Fortsetzung des Gesammtrepertoriums der älteren eidgenössischen Abschiede, im Vergleich mit dem Budget pro 1880 allerdings eine Erhöhung von Fr. 3700 (1880: 12,200, 1881: 16,300) aufweist, daß aber dieselbe bloß vom gleichzeitigen Drucken zweier Bände herrührt und daß in Folge hievon wohl schon im Jahre 1882 das ganze Werk, und zwar mit erheblich geringern Opfern als 1881, zu Ende geführt werden kann, wie 1879 die Abschrif'tensammlung aus dem venetianischen Staatsarchive (f) und 1881 die Aktensammlung zur seh weilerischen Reformationsgeschichte (e).

2) Bei I, 3 G e s u n d h e i t s w e s e n beantragt Ihnen Ihre Commission eine Verminderung des bundesräthlichen Voranschlags um

362 Fr. 1500, also von Fr. 10,000 auf Fr. 8500. Von den Fr. 10,000 bestimmte der Bundesrath für 1881 wie für 1880 Fr. 6000 zur Deckung des Defizits, welches trotz erhöhter Prüfungsgebühren die eidgenössischen Medizinalprüfungen noch immer verursachen, Fr. 1000 zur Entschädigung der Mitglieder des jene Prüfungen leitenden Ausschusses, endlich Fr. 3000 für die Arbeiten der eidgenössischen Sanitätskommission. Diese letztere Summe möchte Ihre Kommission auf die Hälfte herabsetzen. Sie hält nämlich dafür, einerseits dürfe diese eidgenössische Sanitätskommission ohne Bundesbeschluß nicht unmerklich zu einer ständigen Behörde werden, anderseits habe sie, nachdem das Gesetz über Geheimmittel verworfen worden und bevor dasjenige über Epidemien angenommen sei, nicht so viel Arbeit vor sich, daß zu ihrer Bewältigung die Hälfte des vorjährigen Kredites nicht zuzureichen vermöchte.

3) Unter ,,Besondere Ausgaben" (Budget Seite 7 oben) findet sich bei 1. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine ein ursprünglich einheitlicher Posten c mitteleuropäische Gradmessung nun in zwei Posten zerlegt und als neuer d für B a s i s m e s s u n g e n hinzugefügt. Zur Bestreitung der daherigen Ausgaben verlangt der Bundesrath in Budget und Botschaft pro 1881 Fr. 20,000, setzt dann aber durch Schreiben an Ihre Kommission vom 26. Oktober 1880 die Summe auf Fr. 10,000. Letztere stimmt zu, da sie mit dem Bundesrathe der Ansicht ist, nachdem bei Aarberg eine Basismessung vorgenommen worden sei, genüge für Herstellung der erforderlichen Genauigkeit die Aufnahme noch einer zweiten südlich der Alpen im Kanton Tessin, somit werde eine dritte jüngst in Aussicht genommene nördlich der Alpen überflüssig.

4) Zu l c m i t t e l e u r o p ä i s c h e G r a d m e s s u n g beantragt Ihre Kommission Ihnen folgendes Postulat: ,,Vom Bundesrath wird in seinem nächsten Geschäftsbericht Aufschluß gevvärtigt über die von Seiten des Bundes auf die mitteleuropäische Gradmessung bereits verwendeten Gelder, sowie über den gegenwärtigen Stand und die muthmaßliche Dauer dieses Unternehmens. a So verdankenswerth auch der Bericht der geodätischen Commission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft über die im Jahre 1879 von ihr vorgenommenen Arbeiten ist, vermag er doch einen hinreichenden Ueberblick über das ganze Unternehmen nicht zu
gewähren. Auch sonst fehlt das Material dazu.

Wahrscheinlich würde obiges Postulat auch auf Posten f.

meteorologische Beobachtungen ausgedehnt worden sein, ginge nicht letzteres Werk einer Veränderung entgegen, welche es unmittel-

363

barer, als bisher der Fall war, der Aufsicht des Bundesrathes unterstellt, indem letzterer bei der nächsten Bundesversammlung die Errichtung einer meteorologischen Centralstation zu beantragen gedenkt.

5) Die Posten 2. B e i t r ä g e an U n t e r s t ü t z u n g s kassen für eidgenössische Beamte und Anges t e l l t e , und3. B e i t r a g an p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g e n passirten nur deßhalb ohne weitere Bemerkungen, weil der Bundesrath in seiner Botschaft, Seite 153 und 154 hievor, im ersten Falle eine gründliche Untersuchung der Frage der Lebensversicherung sämmtlicher eidgenössischer Beamter, im zweiten Falle baldigen Bericht verspricht.

6) Zu II, Statistisches Bureau, beehrt sich Ihre Commission, Ihnen ein Postulat zu beantragen, des Inhalts : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht in den Erhebungen des statistischen Büreau's über den Status der schweizerischen Bevölkerung Vereinfachungen eintreten und die Arbeit genannten Büreaifs mehr der Ermittlung nationalökonomisch wichtiger Verhältnisse zugewendet werden könnte.tt Die einzelnen Posten beim statistischen Bureau sind mit folgenden Ausnahmen dieselben wie 1880 geblieben: In Wegfall kommen die Fr. 25,000 Kosten für die Volkszählung selbst, dagegen steigt zur Verarbeitung des eingesammelten Materials pro 1881 der Voranschlag für Gehülfen und provisorische Hülfsarbeiter von Fr. 10,700 auf Fr. 19,700 (1. d.), der Bedarf für die Druckarbeiten von Fr. 6000 auf Fr. 9500' (3, nicht 4, wie die Botschaft sagt), endlich der Büreaubedarf und die Bibliothek von Fr. 2500 auf Fr. 3000 (5, nicht 6). Ihre Commission beantragt, diesen Erhöhungen als unvermeidlichen zuzustimmen.

III. Bauwesen.

(Seite 155 hievor).

1. B e s o l d u n g e n , d. Unter dem 25. Juni / 2. Juli 1880 ließ die Bundesversammlung an Stelle der Aushülfe für Wasserbau einen ständigen Ingenieur treten. Während joue Aushülfe auf Fr. 6600 veranschlagt gewesen war, bezieht; nun der Ingenieur Fr. 3600; doch werden für ihn unter III, 3 zu Reisen, Expertisen und hydrometrische Arbeiten weitere Fr. 2000 in Aussicht genommen.

Hiemit erledigt sich, soweit es das Departement des Innern betrifft, Postulat 191 der Bundesversammlung vom 17. Dezember 1879,

364

welches für die Errichtung neuer Arntsstellen den Weg der Bundesgesetzgebung vorschreibt.

f. Die Arbeiten in Thun, wie die zahlreichen Bauten, welche für andere Dikasterien durch Fürsorge des Departements des Innern und zu Lasten des Budgets des letztern ausgeführt werden, erklären und rechtfertigen den hier verlangten Kredit.

4. M o b i l i a r a n s c h a f f u n g und U n t e r h a l t .

Nach einer einem Mitgliede der Commission gemachten mündlichen Bemerkung wäre die beantragte Ziffer ungenügend. Allein e& schien der Commission weder korrekt noch thunlich, ohne eine genauere Mittheilung hierüber eine Erhöhung zu beantragen.

6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n .

Der Ankauf des Postgebäudes in Bern, sowie die an demselben vorzunehmenden Neueinrichtungen (Fr. 125,000), die Reparaturen am Bundespalast (Fr. 20,900) und diejenigen an verschiedenen andern Gebäuden, welche für nöthig befunden wurden, verursachen die bedeutende Erhöhung dieser Rubrik.

B. M i l i t ä r d e p a r t e m e u t .

a. Gebäulichkeiten in Thun.

5. P f l a s t e r u n g der D u r c h g ä n g e bei den S t a l l u n g e n der Kaserne.

Die Commission beantragt Verschiebung dieser Ausgabe, indem sie nicht hinlänglich abgeklärt und zur Zeit nicht absolut nothwendig erscheint.

Daherige Verminderung Fr. 555.

In der französischen Ausgabe der Botschaft ist irrig ein Total von Fr. 227,696 angegeben, anstatt Fr. 218,696.

8. N e u b a u t e n .

1. Der Bundesnith hat der Commission mitgetheilt, daß infolge Abänderung am ursprünglichen Projekte die Erstellung eines Anbaues für die Konstruktionswerkstätte in Thun nur Fr. 9000 anstatt Fr. 14,000 kosten werde.

Diese Rubrik ist also um Fr. 5000 zu reduxiren, mithin nur auf Fr. 145,000 anzusetzen, anstatt Fr. 150,000.

365 Was die andern Arbeiten dieser Kategorie betrifft, so scheinen uns dieselben durch die Dienstbedürfnisse der betreffenden Dikasterien geboten und die verlangten Kredite daher gerechtfertigt zu sein.

Alle diesfälligen Pläne und Devise sind der Kommission vorgelegt worden.

Gleiches gilt in Bezug auf die Ausgaben bei Rubrik 9.

Was die an die Kantone zu bezahlenden Summen unter Rubrik 10 und 11 anbelangt, so handelt es sich hier um Verfassungsbestimmungen oder Bundesbeschlüsse, auf welche wir verweisen.

12. B e i t r ä g e an die K a n t o n e , b. Juragewässerkorrektion.

Restzahlung an die Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Neuenburg Fr. 327,501, nicht Fr. 346,501, wie es in der französischen Ausgabe der Botschaft steht.

c. Schutzbauten an Wildwassern im Hochgebirge.

Der seit einigen Jahren hiefür im eidgenössischen Budget ausgesetzte Kredit ist eine kräftige Ermunterung für die Kantone zur Ausführung gemeinnütziger Werke. Die Botschaft des Bundesrathes, deutet an, daß der diesfällige Kredit kaum hinreichen wird zur Deckung der Kosten der bereits genehmigten und der weiter angekündigten Projekte. Und doch ist jedes derselben auf dem gleichen Fuße zu behandeln, und es kann der Umstand, daß einzelne Projekte früher vorgelegt wurden, kein Vorrecht begründen.

13. V e r s c h i e d e n e s .

Diese Rubrik weist eine relativ beträchtliche Summe auf. In der Botschaft ist dieselbe in einzelne Posten zerlegt; wir finden aber, daß dies im Interesse größerer Klarheit und Korrektheit auch im Budget selbst der Fall sein sollte.

Wir beantragen daher, diese Gesammtrubrik V e r s c h i e d e n e s in zwei Posten zu zerlegen : 13. Br a n d a s s e k u r a n z p r ä m i e ' n

.

.

. Fr. 10,860

14. (Neuer Posten). M i e t h e , H e i z u n g , B e l e u c h t u n g und Büreaube d ien ung a u ß e r h a l b des B u n d e s r a t h hauses Fr. 40,528

366

Es handelt sich um einen Gesammtkredit von Fr. 51,388, den wir beibehalten, jedoch mit näherer Spezifizirung der Einzelposten, die man hier im Auge hat.

Ueber die Abtheilung B a u w e s e n bemerken wir, daß die für 1881 verlangten Kredite mit .

.

.

. Fr. 2,540,628 diejenigen des Budget pro 1880 ,, 2,159,702 überschreiten, nämlich um Fr. 380,926 Es ist nicht ohne Interesse, den Grund und die Rechtfertigung dieser Erhöhung aufzusuchen. Wir finden sie in folgenden zwei Rubriken : 6. E r w e i t e r u n g s - und U m b a u a r b e i t e n , mehr als im Vorjahre Fr. 175,886 12. J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n , mehr als im Vorjahre ,, 180,934 Total Fr. 356,820 d. h. ein der vorerwähnten Vermehrung fast gleichkommender Betrag.

IV. Polytechnikum.

Diese ganze Abtheilung weist, etwelche Verminderung der Einnahmen abgerechnet, die bisherigen Ansäze auf. Gleichzeitig unterbreitet der Bundesrath jedoch der Bundesversammlung eine Botschaft betreffend Erhöhung des Jahreskredites für die Anstalt um Fr. 77,000. Im Hinweis darauf enthält sich Ihre Commission weiterer Bemerkungen.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

Die Ausgaben basiren sich auf die Erfahrungen früherer Jahre und weichen von denselben nicht ab. Einzig und allein der Posten D r u c k s a c h e n , für gesetzgeberische Arbeiten Fr. 20,000, veranlaßt uns zu nachfolgender Bemerkung : Der Posten ist in den letzten Jahren auf diese Höhe gesetzt worden mit Rücksicht auf die Bearbeitung des Obligationenrechtes. Auch im nächsten Jahre erfordert dieser Umstand größere Ausgaben, indem das Gesetz über das Obligationenrecht in den drei Landessprachen gedruckt werden muß.

Auch das Gesetz über das Betreibungsverfahren und Konkursrecht wird voraussichtlich im nächsten Jahre bedeutende Vorarbeiten und Druckkosten erfordern, so daß wir uns nicht veranlaßt sehen, für das nächste Jahr eine Reduktion der Summe vorzuschlagen, wenn auch für später eine solche in Aussicht genommen werden kann.

367

D. Militärdepartement.

In Bezug auf die abweichenden Zahlen des Budget von 1881 zu demjenigen von 1880 wird auf die allseitig motivirende Botschaft des Bundesrathes hingewiesen, unter der Bemerkung, daß von der Commission die Ansätze pro 1881 nicht beanstandet werden.

C. Unterricht.

4. C a d r e s k u r s e .

(Seite 199 hievor.)

Im Posten C. 4. d.: II. V e t e r i n ä r a b t h e i l u n g , 2. Kurs für K o r p s p f e r d e ä r z t e , wurde der Einheitspreis irrthümlich auf Fr. 14. 30 statt auf Fr. 11. 50 angesetzt und berechnet; statt der auf Seite 199 hievor ausgewiesenen Fr. 3003 ergeben sich : 15 'Mann à Fr. 11. 50 X 14 Tage == also eine Minderauslage von Fr. 588.

. Fr. 2415

(Seite 195 und 201 hievor.)

Im Budget ü b e r s e h e n aufzunehmen, wie solches auch auf S. 86 der Botschaft zum Budget pro 1880 geschehen : Fr. 2000 für die Inspektion der Infanterielandwehr, und es ist dieser Betrag zu vereinigen mit dem ebenfalls Fr. 2000 betragenden Posten für Inspektion der Genielandwehr ; diese erschienen bisanhin unter C. 4. b. und l und wurden nun pro 1881 in einer neuen Rubrik C. 4. m aufgenommen. Dieser Posten soll daher heißen: Inspektion der Infanterie- und Genick-Landwehr . Fr. 4000 D. a. 4. B e k l e i d u n g , B e w a f f n u n g und A u s r ü s t u n g .

(Seite 202 hievor.)

720 Mann à Ft. 159. 75 betragen nicht Fr. 114,020, sondern Fr. 115,020, und es ist somit dieser Posten um Fr. 1000 zu erhöhen, resp. die ausgesezten Fr. 115,420 auf Fr. 116,420 zu steigern.

In der Bundesversammlung vom Ju;ai 1880 wurden folgende Posten bereits genehmigt: Bundesblatt.

32. Jahrg. Bd. IV.

26

568

D. a. 1 mit Fr. 1,204,450 87,461 2 71 V) 341,430 3 fl D 116,420 4 Ï) VI 77,025 5 W « 13,864 6 D fl 30,000 7 ·fi ·n 6,000. Dieser letztere Posten erscheint nunmehr.

8 Ï) ft da die Gradabzeichen der Landwehr mit Fr. 1000 zugeschlagen sind, im Budget mit Fr. 7000.

.

. F r . 839,897 D. b. (S. 12 des Budget, S. 203 hievor) .

,, .

.

. ,, 201,820 F.

r> B 205 f> 13 T) 207 ,, .

.

.

,, 580,284 H. 2 ,, 13 ·n ·fi i) D. III. R e g i e p f e r d e a n s t a l t .

(Seite 208 hievor.)

Obgleich die Ausgaben um Fr. 8200 höher büdgetirt sind als die Einnahmen, somit diese Anstalt immer noch ein Defizit bringt, so wird von Seite der Kommission dem Bundesrathe dennoch der Wunsch ausgesprochen, es möchte der Pferdebestand verstärkt werden, damit bei den Uebungen und Truppenzusammenzügen den Offizieren der Armee eine genügende Anzahl Pferde zur Verfügung gestellt werden könne, was bis anhin oft nicht zutraf.

Die Commission stellt folgendes Postulat bezüglich der InfanterieLandwehr auf: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen und noch im Laufe der Dezein bersitzung den eidgenössischen Räthen Bericht zu erstatten : a. im Allgemeinen, was zu einer besseren Ausbildung der Landwehr geschehen, und b. im Speziellen, wie die in Art. 139 der Militärorganisation vorgesehenen eintägigen Inspektionen durch mehrtägige Uebungen ersetzt werden könnten.ct Die Commission hat die Ueberzeugung, daß die sorgfältigste Ausführung der Bestimmungen des Art. 139 der Militärorganisation niemals dazu führen wird, die Landwehr auf der erforderlichen Stufe der Ausbildung zu halten, um dem Lande in den Tagen der Gefahr die ihr zufallenden Dienste mit Erfolg leisten zu können.

Dagegen ist sie der Meinung, daß von Zeit zu Zeit sich wieder-

369 holende Hebungen ein günstiges Resultat bringen und so die Landwehr auf diejenige Stufe heben würden, die ihr zugedacht worden ist und von ihr verlangt werden muß.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Abtheilung Finanzen.

Beim Fi n an z b ü r e au ist ein provisorischer Angestellter mit einer Besoldung von Fr. 2400 neu aufgenommen, weil in diesem Verwaltungszweige eine erhebliche Geschäftsvermehrung stattgefunden hat. Für das K o n t r o l b ü r e a u kann der Personalbestand und die Besoldungsansätze der Beamten zur Zeit nur annähernd normirt werden. Bei der S t a a t s k a s s e ist eine Besoldungserhöhung für einen Gehülfen in Aussicht genommen, dessen Besoldung durch das Gesetz nicht geregelt ist. Die schon voriges Jahr in Aussicht gestellte Botschaft des Bundesrathes über die Reorganisation des Finanzdepartements soll nun auf nächste Junisession bestimmt erfolgen, und es werden dann auch alle einschlägigen Besoldungen gesetzlich festgestellt.

L i e g e n s c h a f t e n . Hier ist für die Bewirthschaftung der Liegenschaften in Thun statt des frühern Postens von Fr. 13,000 eine Summe von Fr. 15,000 vorgesehen, welche Mehrausgabe vollständig berechtigt erscheint, wenn, wie beabsichtigt, mehr als bisanhin für eine rationelle Bewirthschaftung der großen Besitzungen bei Thun gethan werden will. Die daherigen Mehrkosten werden durch größere Erträgnisse reichlich eingebracht.

In Betreff der P u l v e r - und M ü n z v e r w a l t u n g beziehen wir uns auf die bei den Einnahmen gemachten Bemerkungen. Die Gehaltsansätze der Angestellten entsprechen hier durchweg den Bestimmungen des Besoldungsgesetzes.

Wir beantragen, bei den Ausgaben der Finanzverwaltung eine Rubrik VII beizufügen : U e b e r t r a g auf den M i l i t ä r p e n s i o n s f o n d

. Fr. 100,000

Am 29. Juni d. J. haben die beiden Räthe beschlossen: Der Buudesrath wird eingeladen, über die Ausführung von Art. 14, Alinea 3 des Bundesgesetzes betreffend den Militärpflichtersutz, vom 28. Juni 1878, lautend : ,,Die Bundesversammlung wird bestimmen, welche Quote des der Bundeskasse zufließenden Bruttoertrages

370

jeweilen zur Aeufnung des Militärpensionsfondes zu verwenden ist,a Bericht und Antrag zu hinterbringen, sowie auch zu prüfen, in welcher Weise der G-renus-Invalidenfond für die Pensionsbedürfnisse Verwendung finden könnte.

Der Bundesrath bemerkt nun hierüber in der Büdgetbotschaft, er glaube, die Einstellung eines bezüglichen Ansatzes für dtrmalen noch verschieben zu dürfen, namentlich auch mit Rücksicht auf den zweiten Theil des Postulates betreffend die Verwendung des Grenus-Invalidenfondes zu Militärpensionszwecken, was noch einläßliche juristische Studien erfordere. Wir glauben nicht, daß wenn letztere Frage noch nicht genügend abgeklärt sei, deßhalb nun auch dem ersten Theil des Postulates keine Folge gegeben werden könne. Dieser erste Theil handelt lediglich von der Ausführung einer gesetzlichen Bestimmung, und es ist unserer Ansicht nach die Bundesversammlung nicht nur berechtigt, sondern v e r p f l i c h t e t , eine Quote des der Bundeskasse zufließenden Bruttoertrages jeweilen zur Aeufnung des Militärpensioiisfondes zu verwenden. Ueber die dringende Nothwendigkeit, den schweizerischen Militärpensionsfond kräftig zu vermehren, kann in den eidgenössischen Räthen wohl nicht zweierlei Ansicht herrschen; die Schweiz steht z. B. diesfalls von allen Staaten Europas in der hintersten Linie. In allen civilisirten Staaten sorgt man in Zeiten des Friedens für die Mittel, in und nach Zeiten des Krieges jenen Unglücklichen beizustehen, die sich für das bedrohte Vaterland geopfert; denn während und nach dem Kriege ist es nicht mehr möglich, für die nöthigen Hülfsmittel zu sorgen ; die Kräfte sind dann erschöpft. Nun beträgt unser schweizerischer Militärpensionsfond nicht einmal eine halbe Million, weßhalb ungesäumt zu dessen Aeufnung geschritten werden sollte.

Der Gesetzgeber hat diesem Gedanken in zitirter Gesetzesbestimmung auch bereits bestimmten Ausdruck verliehen, und die Käthe dürfen nicht länger zögern, die daherige Vorschrift auszuführen.

Der Ansatz der Quote von 10 °/o des Ertrages der Militärpflichtersatzsteuer entspricht auch den Intentionen, welche s. Z. bei der Redaktion von Art. 14 des Militärsteuergesetzes obgewaltet haben.

Ist der eidgenössische Militärpensionsfond einmal auf einer erheblich hohem Summe angelangt, so mag dann eine Reduktion der an diesen Fond auszuscheidenden Quote
stattfinden; bis derselbe aber einmal eine gewisse Höhe erreicht, erscheint die jährliche Zuwendung von Fr. 100,000 durchaus nicht zu groß.

Wir erlauben uns zum Schlüsse, noch auf den Wortlaut des Grenus'schen Testamentes aufmerksam zu machen. Dasselbe besagt in Art. 5 :

371

,,Je veux et entends que tous les capitaux que la dite Confédération retirera de mon hoirie forment sous la dénomination de caisse Grenus des invalides un fond entièrement distinct des autres caisses fédérales et duquel les intérêts s'accumuleront afin que le revenu du tout soit plus tard employé, cas avenant, comme supplément de secours pour les militaires nécessiteux blessés au service de la Confédération suisse et pour les veuves, les enfants et les pères et mères des tués; je dis supplément parce que les secours de la dite caisse Grenus ne devront jamais être accordés avant que la dite Confédération ait déjà fait pour cet objet, aux dépens des cantons ou états qui la composent, des sacrifices pécuniaires conformes à l'échelle par elle adoptée à ce sujet après la guerre du Sonderbund. "· Nachdem die Eidgenossenschaft statt der Kantone das Militärwesen übernommen, dürfte es schwer halten, von den Kantonen, auch mit Zuhülfenahme der kantonalen Winkelriedfonds, die am Schlüsse des genannten Art. 5 geforderte Leistung zu erhalten, dagegen würde der Bund durch die von uns beantragte Aeufnung seines Militärpensionsfonds nach und nach in die Lage gesetzt, das den Intentionen des Testators entsprechende Opfer zu leisten. Im Besitze eines eigenen bedeutenden Militärpensionsfondes kann die Schweiz den Grenusfond offenbar seinem Zwecke eher dienstbar machen, als wenn unser Land nicht im Falle wäre, die vom Testator geforderten finanziellen Opfer des Staates zu bringen.

Die vorgeschlagene Zuweisung von Fr. 100,000 aus dem Ergebniß der Militärpflichtersatzsteuer rechtfertigt sich aber auch, wenn auf den Grenusfond vorläufig keinerlei Rücksicht genommen werden will, bis die vom Bundesrathe erwähnten juristischen Studien über die Verwendung dieses Fondes beendet sind. Wir erfüllen mit unserm Vorschlage eben einfach eine bestehende wohlthätige gesetzliche Bestimmung.

II. Abtheilung Zollverwaltung.

Auf dem Gebiete der Zollverwaltung ist für Druckkosten die hohe Summe von Fr. 32,000 in Aussicht genommen. Der Bundesrath glaubt, es könnte die Einführung des neuen Zolltarifs bereits in das Budgetjahr fallen und sieht daher vermehrte Druckkosten vor.

Die veranschlagte Zollrückvergütung von Fr. 60,000 auf Eisenbahnschienen beruht auf einer vom eidgenössischen Eisenbahninspektorat gemachten Berechnung über den Bedarf der Gotthardbahn an Eisenbahnschienen für das Jahr 1881.

372 Die Ansätze für Gehalte, Reisekosten und Expertisen, Büreaukosten, Mobilien und Geräthschaften entsprechen genau den Budget ansätzen der letzten Jahre.

Es bleibt uns noch übrig, kurz unsere Ansichten über die Art und Weise der Rechnungsstellung, speziell betreffend im Jahreslaufe nicht verausgabte oder nicht eingenommene Posten darzulegen. In der letzten Junisession wurde folgendes Postulat angenommen: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen, ob nicht Anordnungen zu treffen seien, damit in den Jahresrechnungen nur solche Posten in den Einnahmen und Ausgaben vorkommen , welche wirklich eingenommen oder ausgegeben worden sind, damit ferner Guthaben, die nicht eingegangen sind, in der Rechnung nicht als Einnahmen, sondern als ausstehende Posten gebucht werden, und daß endlich Restanzen auf Kreditposten, welche im Laufe des Jahres nicht zur Verwendung kamen, über welche aber bereits Verfügungen bestehen, entweder auf einen eigenen Conto unter der Bezeichnung ,,Reservekredite"1 getragen werden, oder im neuen Budget als nicht verwendete Kredite vom vorigen Jahre erscheinen. " Der Bundesrath stützt sich in der Ablehnung der Ausführung dieses Postulates auf Art. 81 des Réglementes über die Organisation der Finanzverwaltung, vom 19. Februar 1877, lautend : ,,In die Jahresrechnung gehören alle in demselben Jahre erworbenen Zahlungsansprüche dritter Personen gegen die Eidgenossenschaft oder dieser letztern gegen Dritte.tt Er erinnert, daß gemäß dieser Vorschrift die in einem Jahre verfallenden, aber im Rückstand verbliebenen Kapitalzinse und Militärpflichtersatzsteuern zwar in Einnahme gestellt, jedoch auf einen besondern Rückstandskonto gebracht worden seien, wie dies bei vielen öffentlichen Administrationen zu geschehen pflegt. Wir können uns damit einverstanden erklären, daß die Bestimmung in Art. 81 des Réglementes auch zukünftig innegehalten werde, müssen dagegen darauf dringen, daß in einer Beilage zu den gedruckten Jahresrechnungen jeweilen genau angegeben werde, welche Posten im Jahreslaufe nur theilweise verausgabt oder eingenommen worden sind. Dadurch wird einerseits der Zweck, der mit dem Postulat vom Juni erreicht werden wollte, erfüllt, da jeweilen durch die Beilage genau und öffentlich über die wirklichen Ausgaben und Einnahmen Rechenschaft ertheilt wird, und anderseits hat unser Vorschlag doch keine Aenderung in der Stellung der eigentlichen Jahres-

373

rechnung zur Folge; die Befürchtung des Bundesrathes, es würde sich durch ein gegentheiliges Verfahren ein falsches Bild der wirklichen Betriebsergebnisse herausstellen, fällt daher mit unserm neuen Postulat dahin. Dasselbe lautet; ,,Der Bundesrath ist eingeladen, in gedruckter Beilage zu den Jahresrechnungen jeweilen anzugeben, welche Posten der Jahresrechnung ganz oder theilweise nicht verausgabt oder nicht eingenommen worden sind.'1

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Dieses Departement -besteht als besonderes Dikasterium erst seit zwei Jahren.

Dieser Umstand, sowie noch anderweitige, als: Studien- und Vollziehungskosten mit Bezug auf verschiedene in dieses Departement einschlagende Administrativgesetze, Bundesbeiträge an Industrie und Landwirtschaft, endlich die Geschäftszunahme erklären und rechtfertigen die hier gestellten Anträge für neue Kredite oder für Krediterhöhungen.

Wir werden die Hauptrubriken dieser Verwaltung anführen, begleitet mit einigen Bemerkungen, namentlich wo es sich um Vermehrung handelt.

I. K a n z l e i .

A. B e s o l d u n g e n . -- 4. K a n z l i s t e n . Bei Berathung des Budget laufenden Jahres gab eine Krediterhöhung für Anstellung neuer Kanzlisten zu Bemerkungen Anlaß, ohne daß jedoch der Antrag bestritten worden wäre. Und doch setzt die stetige Ge.schäftszunahme dieses Departements dasselbe in die Notwendigkeit, noch eine Krediterhöhung für Besoldung von Kanzlisten im Betrag von Fr. 2500 nachzusuchen.

Wir haben in der That konstatirt,, daß die Zahl derselben mit Rücksicht auf die Menge der Geschäfte nicht zureichend war und daß Aushilfe für Kanzleiarbeiten in Anspruch genommen werden mußte.

Diese Arbeiten beziehen sich, außer den laufenden Geschäften, besonders auf Erneuerung der Handelsverträge, Reblaus- und Viehgesundheitspolizei, Vollziehung des Forslgesetzes u. s. w.

Uebrigens erklärt das Departement, es werde sich bemühen, mit dem ständigen Personal auszukommen.

374

II. H a n d e l s - und G e w e r b e w e s e n , K o m m i s s i o n e n etc.

Diese Rubrik, welche im Jahr 1879 sich nur auf Fr. 6000 bezifferte, ist später auf Fr. 10,000 erhöht worden. Die gleichen Gründe, welche zu Gunsten dieser Erhöhung sprachen, bestehen noch fort; daher wird von der Commission nicht nur der Betrag von Fr. 10,000 gebilligt, sondern dessen Erhöhung auf Fr. 12,500 beantragt. Allem, was auf diese wichtigen Zweige der Nationalökonomie unseres Landes Bezug hat, kann nicht genug Sorgfalt gewidmet werden. Dieser allgemeinen Bemerkung fügt die Commission bei, daß die vom schweizerischen Handels- und Industrieverein auf diesem Gebiete geleisteten Dienste alle Berücksichtigung verdienen und die Betheiligung an seinen Auslagen sich rechtfertigt.

HI. M a ß u n d G e w i c h t .

Der Entwurf des Bundesrathes enthält, in dieser Rubrik den Posten von Fr. 8500, d. h. Fr. 324 mehr als im vorjährigen Budget.

Diese Erhöhung wird damit motivirt, daß den Inspektionen mehr Zeit zu widmen sei, was die Reisekosten vermehren wird. Dieses Motiv leuchtet ein, und es erscheint daher diese Krediterhöhung gerechtfertigt.

IV. V o l l z i e h u n g des F a b r i k g e s e t z e s .

Die Commission ist damit einverstanden, daß das Wort ,,Copiaturen"1 im Budget, Ziffer 3 dieser Rubrik, beigefügt werde.

Uebrigens sind die Copiaturkosten bisher geringfügig gewesen, im Jahr 1879 nur Fr. 51. 60 und im Jahr 1880, bis jetzt, bloß Fr. 36.

V. S c h u t z des gewerblichen, literarischen und künstlerischen Eigenthums.

Den unter dieser Rubrik figurirenden Fr. 3000 steht eine Einnahme gegenüber, welche in diesem und dem nächsten Jahre diese Ziffer überschreiten wird, als Einschreibgebühr für die Fabrikmarken.

Der verlangte Kredit ist u. A. auf Vorarbeiten für ein Gesetz über literarisches und künstlerisches Eigenthum zu verwenden (Art. 64 der Bundesverfassung), sowie auf die Prüfung der Frage der Erfindungspatente (Postulat der Räthe).

Das Fabrikmarkenbüreau, welches mit bedeutenden Arbeiten beschäftigt ist, die während mehreren Monaten zwei provisorische

375

Angestellte in Anspruch nahmen, wurde auch aus diesem Posten entschädigt. Sobald aber die Hauptmasse der schweizerischen Marken eingeschrieben ist, wird die Arbeit so abnehmen, daß man mit dem gewöhnlichen Kanzleipersonal auskommen wird.

VI. L a n d w i r t h s c h a f t .

Wir haben hier den wichtigsten Zweig, die solideste Grundlage unseres Nationalvermögens vor uns, eine Angelegenheit, der wir nicht genug Fürsorge widmen können.

Indessen müssen wir, bei allem Bedauern, für den Augenblick nicht ein Mehreres thun zu können, den bundesräthlichen Anträgen zu Ziffer 2 bis 8 und 10 beipflichten, und zwar aus den in der Botschaft angeführten Erwägungen.

Der Form halber beantragen wir, Ziffer 6 nach 4 zu setzen; Ziffer 5 würde Ziffer 6.

Was Ziffer 9, Kredit für Hebung der Pferdezucht betrifft, so ist Ihre Commission vorläufig damit einverstanden, jedoch mit dem Vorbehalte, darüber in Diskussion einzutreten, wenn die Spezialbotschaft vorliegen wird, die durch Postulat vom 24. Juni abbiß verlangt worden ist.

Die l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e n A u s s t e l l u n g e n (Ziff.ll) belangend, anerkennt die Commission deren hohe Wichtigkeit Nützlichkeit, und kann den ausdauernden und einsichtigen strengungen der damit sich beschäftigenden Gesellschaften Privaten nur Beifall zollen.

anund Anund

Dagegen glaubt sie weder dem Begehren der landwirtschaftlichen Gesellschaft um einen Beitrag von Fr. 70,000, noch dem bundesräthlichen Ansätze von Fr. 65,000 für die projektirte Ausstellung in Luzern im September 1881 entsprechen zu können.

Die Commission ist für einen Beitrag von Fr. 60,000. Die Gründe für diese Reduktion findet sie in der bundesräthlichen Botschaft selbst, welche u. A. hervorhebt, daß die erste derartige Ausstellung, in Weinfelden vom Jahr 1873, nur mit Fr. 43,000* und diejenige in Freiburg vom Jahr 1877 mit Fr. 53,000 subventionirt worden ist.

Im Weitern stützt sich die Commission auf folgende Erwägungen : 1) daß die verlangte Erhöhung im Mißverhältnisse zu den oberwähnten Beiträgen stünde;

376

2) daß, wenn die Ausstellung von Luzern, dank ihrer topographischen Lage, ausgedehnter sein sollte als die andern, die direkt betheiligten Kantone einen um so größern Antheil an den Kosten übernehmen dürfen; .3) daß die Einnahmen der voraussichtlich sehr stark frequentirten Ausstellung in bedeutendem Maße zur Deckung der Kosten beitragen werden; 4) daß die Ziffern der in Freiburg verabfolgten Prämien hinlänglich lohnend und ermunternd erscheinen.

Dieses sind die Gründe der Commission für die von ihr beantragte Reduktion.

Im Weitern schließt sie sich ganz den Vorbehalten des Bundesrathes an in Bezug auf die Verwendung des Bundesbeitrages, der ausschließlich für Prämien an die Aussteller bestimmt sein soll.

VII. F o r s t w e s e n , I n s p e k t i o n e n , A u f f o r s t u n g e n und Triangulation.

Die diesfalls verlangten Kredite, Ziff. l bis 4, sind die normalen der Verwaltung.

Bei Ziffer 5, ,,Aufforstungen im Hochgebirge10, beantragen wir, um diese Bezeichnung zu verdeutlichen, beizufügen : und Lawinenverbauungen.

Der unter Ziffer 6, ,,Triangulation III. Ordnung" (Beschluß vom 20. Dezember 1878), neu aufgeführte Kredit scheint uns folgende Erläuterung zu bedürfen : Der diesfällige Beschluß sah einen Jahreskredit von Fr. 15,000, verwendbar vom 10. April 1879 an, vor.

Durch ein zwischen dem Militärdepartement und dem Handels«nd Landwirthschaftsdepartement vorgekommenes Mißverständnis unterblieb jeder diesfällige Ansatz im Budget von 1880.

Jedes der beiden Departemente glaubte, es sei am andern, die betreffende Ausgabe in sein Budget aufzunehmen. Der Bundesrath entschied sodann dahin, daß dieser Kredit auf das Budget des Handels- und Landwirthsehaftsdepartements genommen werden solle.

Die Prüfung dieser Rubrik zeigt, daß es sich hier nicht um die dem Bunde für die Triangulation IV. Ordnung (Bundesbeschluß vom 17. September 1880) überbundenen Kosten handelt. Aus den eingezogenen Erkundigungen ergibt sich, daß diese Auslassung eine absichtliche ist. Im Ungewissen darüber, ob solche Arbeiten von den Kantonen im Jahr 1881 verlangt und ausgeführt werden, war die Aufnahme eines auch nur annähernden Ansatzes nicht thunlich.

377

VIII. J a g d u n d F i s c h e r e i .

Ueber die diesfälligen Ansätze ist nichts zu bemerken. Die Commission wünscht jedoch, daß der Bundesrath in seinem nächsten Berichte mittheile, welche praktischen und reellen Ergebnisse die Arbeiten der Commissionen und Expertisen für die Jagd (Ziff. 2) aufweisen.

IX. V e r s c h i e d e n e s .

Der hier aufgenommene Betrag von Fr. 5000 ist bestimmt zur Deckung der Kosten gesetzgeberischer Arbeiten, u. A. der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über das Versicherungswesen (Art. 34 der Bundesverfassung).

Die merkliche Vermehrung der Ausgaben im Büdgetentwurf von 1881 gegenüber von 1880 rührt wesentlich von folgenden Posten her: 1. Kanzlei, Erhöhung Fr. 2,500 2. Industrie und Handel, Erhöhung ,, 2,500 3. Landwirtschaft, Ausstellung in Luzern (neu) . ,, 60,000 4. Forstwesen, Triangulation (neu) ,, 15,000 Total Fr. 80,000 Diese Ziffern genügen zur Erklärung der hier vorliegenden Büdgeterhöhung.

6. Post- und Eiseiibahndepartement.

I. Postverwaltung.

I. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n (S. 19 b.).

Unter Ziff. 4 ist ein Posten von Fr. 8634 für ,,provisorische Aushülfe u beibehalten, trotzdem unter l, 2 und 3 diejenigen Stellen nunmehr als definitive besoldet werden, welche bis dahin nur als provisorische veranschlagt worden waren. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß bei der, wie oben dargethan, vorauszusehenden Vermehrung des Postverkehrs die definitive Bestellung der bisherigen Provisorien nöthig erscheint, und ebenso, daß trotz dieser schon seit 1879 und 1880 effektiv bestehenden Personalvermehrung provisorische Aushülfe wie bisher nöthig sein wird. Deßhalb beantragen wir Genehmigung dieses Postens.

Dasselbe thun wir betreffend der sehr bedeutenden Ausgabenvermehrung, wie sie unter Litt. C und D vorausgesehen ist, und

378

zwar unter Litt. C gegenüber dem Budget 1880 mit Fr. 29,000 und unter Litt. D gegenüber 1880 mit Fr. 219,000, also zusammen rund eine Ausgabenvermehrung von Fr. 250,000.

Ad G. P o s t b u r e a u x . Eine Vermehrung der Ausgaben ist hier vorgesehen, namentlich für die Bureaux III. Klasse. Es bestehen nämlich heute solcher 675, mit einem Durohschnittsgehalt des Inhabers der einzelnen Stellen von Fr. 1320. Die vorausgesehene Vermehrung wird diesen Durchschnittsgehalt auf Fr. 1387 erhöhen. Doch ist es nicht die Absicht des Bundesrathes, eine solche allgemeine, gleichmäßige Erhöhung eintreten zu lassen; vielmehr sollen diese Mehrausgaben nach Verhältniß der Dienstleistung, beziehungsweise der bezüglichen Anforderungen, vertheilt werden.

Von den erwähnten 675 Bureaux haben nämlich 374 gleichzeitig und ohne besondere Entschädigung den Briefträger- und Botendienst, sowie auch die Stellvertretung auf eigene Kosten zu besorgen.

Ebenso haben die Bureaux III. Klasse mit wenigen Ausnahmen LokalHeizung, Beleuchtung und Mobiliar selbst zu beschaffen. Eine Erhöhung der Besoldung im ausgesetzten Betrage erscheint daher der Commission gerechtfertigt.

D. A b l a g e n , B o t e n und B r i e f t r ä g e r (S. 19 d.).

Der unter dieser Rubrik vorgesehene Zuschuß von Fr. 140,000 für Besoldungsverbesserungen erscheint der Commission unanfechtbar, weil er vom Bundesrathe beantragt wurde in Folge Beschlusses beider Räthe, dahingehend, es solle der Gehalt der Unterangestellten erhöht werden. Bei der Zahl von zirka 3640 solcher Angestellten mit einem Durchschnittsgehalt von zirka Fr. 745 erscheint eine Erhöhung des letztem um weniger als 10% das nicht zu übersteigen, was s. Z. von den Räthen gewollt und verlangt worden ist. Deßhalb Antrag auf Genehmigung der bundesräthlichen Vorlage.

II. C o m m i s s i o n a r e und R e i s e k o s t e n .

Laut Verordnung sind von Zeit zu Zeit in den einzelnen Postkreisen Inspektionen vorzunehmen, welche zirka Fr. 18,000 per Jahr Kosten verursachen ; den Rest nehmen Missionen etc. der Oberpostdirektion in Anspruch.

III.

Büreaukosten.

Die Commission nimmt mit Vergnügen von einer Verminderung dieses Postens um circa Fr. 30,000 gegenüber dem vorjährigen Budget Vormerkung. Diese Verminderung rührt namentlich von

379

einer anerkennenswerten Reduktion der Druckkosten her. Der in der Botschaft (S. 234 hievor) aufgeführte Posten von Fr. 40,000 für Büreaumaterial begreift erstlich die Anschaffung von solchem an sich, ferner aber eine Ausgabe von zirka Fr. 10,000 für versuchsweise Einführung der Albo-Carbon-Beleuchtung.

V. L o k a l m i e t h e .

Da das Postdepartement dem Finanzdepartement die Postgebäude zu verzinsen hat, so verursacht namentlich das neue Postgebäude in Basel im Jahr 1881 eine Mehrausgabe unter diesem Titel von circa Fr. 43,000.

VII. F a h r m a t e r i a l .

Im Einverständniß mit dem Departemente wurde dieser Ansatz herabgestellt auf Fr. 450,000, und ebenso unter IX. W e r t h z e i c h e n f a b r i k a t i o n der Ansatz von Fr. 228,000 auf Fr. 200,000, welch' letztere Summe, nachdem die Fabrikation in Regie betrieben wird, genügen dürfte, die erforderliche Anzahl Werthzeichen zu fabriziren.

In XIII., T r a n s p o r t k o s t e n , mußte eine Vermehrung der Ausgaben angenommen werden in Folge des in den Einnahmen vorgesehenen größeren Verkehrs von Reisenden.

XVI. V e r s c h i e d e n e s .

Um nicht eine so bedeutende Summe von Fr. 23,000 unter diesem sehr allgemeinen Titel in der Rechnung zu erblicken, hat die Commission denselben zerlegt wie folgt: XVI. P o r t i , R e c h n u n g s d i f f e r e n z e n , Provisionen .

.

.

. F r . 6,200 XVII. P r o z e ß k o s t e n , E x p e r t i s e n .

. ,, 5,500 XVIII. V e r s i c h e r u n g d e s M a t e r i a l s u n d Zufälliges ,, 11,300 Fr. 23,000 III. Eisenbahnen.

VII. G o t t h a r d i n s p e k t i o n .

Die Commission glaubte Anfangs, es ließe sich dieser Ausgabeposten möglicherweise um etwas, vielleicht in f, Reiseentschädigungen,

380

reduziren; allein es ist dieselbe belehrt worden, daß das Fortschreiten des Baues der Gotthardbahn stets neue und vermehrte Aufsicht erheische und daß die büdgetirte Summe den faktischen Verhältnissen gegenüber sich eher zu niedrig als zu hoch erweisen dürfte ; deßhalb nimmt die Commission keinen Anstand, auch diesen Posten, wie alle übrigen unter Eisenbahnwesen veranschlagten, zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 6. November 1880.

Die Budget-Commission des Ständeraths: Schalter.

Rieter.

Chappex.

Vigier.

Blâmer.

Bitzius.

Frenler.

381

Postulate der Budget-Commission.

A. Departement des Innern.

1. Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht in den Erhebungen des statistischen Bureaus über den Statusder schweizerischen Bevölkerung Vereinfachungen eintreten und die Arbeit genannten Bureaus mehr der Ermittlung nationalökonomisch wichtiger Verhältnisse zugewendet werden könnte.

2. Vom Bundesrath wird in seinem nächsten Geschäftsbericht Aufschluß gewärtigt über die von Seiten des Bundes auf die mitteleuropäische Gradmessung bereits verwendeten Gelder, sowie über den gegenwärtigen Stand und die muthmaßliche Dauer dieses Unternehmens.

3. Neue Amtsstellen in der Bundesverwaltung, welche nicht einen bloß vorübergehenden Charakter haben, können nur auf dem Wege der Bundesgesetzgebung in's Leben gerufen werden. DerBundesrath wird daher eingeladen, über die Kreirung sämmtlicher im Budget pro 1880 angeführten neuen Stellen der erwähnten Art besondere Vorlagen zu machen.

B. Militärdepartement.

4. Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen und noch im Laufe der Dezembersession der eidgenössischen Käthe Bericht zu erstatten : a. im Allgemeinen, was zu einer bessern Ausbildung der Landwehr geschehen und b. im Speziellen, wie die in Art. 139 der Militärorganisation vorgesehenen eintägigen Inspektionen durch mehrtägige Uebungen ersetzt werden könnten.

C. Finanz- und Zolldepartement.

5. Der Bundesrath ist eingeladen, in gedruckter Beilage zu den Jahresrechnungen jeweilen anzugeben, welche Posten der Jahresrechnung ganz oder theilweise nicht verausgabt oder nicht ein-, genommen worden sind.

.382

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Erweiterung des Exerzir- und Schießplazes in Frauenfeld.

(Vom 16. November 1880.)

Tit.

Bis zum Jahre 1860 war es der Artillerie im Osten der Schweiz einzig auf dem Exerzirplaz in Zürich möglich, mit glatten Geschüzen bis auf 1000 Schritte zu schießen; andere Pläze, St. Gallen, Aarau und Luzern, boten nicht einmal diese Schußweite. Mit der Einführung der gezogenen Vorderlader genügten derartige Distanzen jedoch nicht mehr, und es war deßhalb eine Verlängerung der Schußweiten absolut unumgänglich. Da auf dem bisherigen Waffenplaze hiezu nicht Hand geboten werden konnte, mußte die Gewinnung eines größern Artilleriewaffenplazes für die Ostschweiz immer mehr ins Auge gefaßt werden, und es ward um so dringender, als eine stärkere Belastung des Waffenplazes Thun nicht anging, überdies eine solche Kombination nur große Reisekosten für Rekrutenund Wiederholungskurse für die Korps der Artillerie der Ostschweiz verursacht hätte.

Die Offerte der Bürgergemeinde Frauenfeld, unter Umständen einen Theil des Vermögens der Gemeinde zur Erstellung eines neuen Waffenplazes zu verwenden, welcher nach damaligen Anschauungen den Bedürfnissen der Artillerie entsprach, wurde von

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Commission des Ständerathes über das Büdget für das Jahr 1881. (Vom 6.

November 1880.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1880

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1880

Date Data Seite

351-382

Page Pagina Ref. No

10 010 889

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