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Schweizerisches Bundesblatt.

32. Jahrgang, m.

Nr. 28.

26. Juni 1880.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

E i n r ü k u n g s g e b ü h r per Zeile 15 Ep. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpuischen Buchdrukerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Beschwerde des Direktoriums der Schweizerischen Centralbahn vom 21. März 1879 gegen die Beschlüsse des Bundesrathes vom 5. Januar und 11. September 1877, betreffend die Einrichtung der Station RoggwylWynau für den vollständigen Güterdienst.

(Vom 18. Juni 1880.)

Tit.

Ueber die durch Beschluß des Nationalrathes vom 24. März 1879 uns zur Berichterstattung überwiesene Beschwerde des Direktoriums der Schweizerischen Centralbahn vom 21. März 1879 gegen die Beschlüsse des Bundesrathes vom 5. Januar und 11. September 1877, betreffend die Einrichtung der Station Roggwyl-Wynau für den vollständigen Güterdienst, beehren wir uns, nachstehend unsere Vernehmlassung abzugeben.

Die Bemühungen der Gemeinden Roggwyl-Wynau, für ihre Eisenbahnstation den vollständigen Güterdienst zu erhalten, datiren bis ins Jahr 1866 zurük. Am 29. Oktober 1872 eröffnete das Direktorium der Centralbahn dem Gemeinderath von Roggwyl, daß es unter Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrathes im Interesse der Erleichterung des Verkehrs der betreffenden Gemeinden geneigt sei, zur Erstellung einer vollständigen Güterstation mitzuwirken, wenn auch die Gemeinden erheblich dazu beitragen. Die Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. III.

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Umänderung und Erweiterung der Personenhaltstelle zu einer vollständigen Güterstation erfordere eine Ausgabe von Fr. 45,000, sowie die Anstellung eines weitern Stationsbeamten. Da die Petenten sich aber nicht für verpflichtet hielten, materielle Opfer zu bringen, so führten die Verhandlungen, die bislang durch Vermittlung des Regierungsrathes des Kantons Bern gepflogen wurden, zu keinem Ziele. Bald nachher trat das Bundesgesez über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft, vom 23. Dezember 1872, in Kraft. Dadurch fiel die Angelegenheit in die Kompetenz des Bundes, und es ermangelten dann auch die betheiligten Gemeinden nicht, unter Berufung auf Art. 14 dieses Gesezes die Intervention des Bundesrathes nachzusuchen.

Unser Eisenbahndepartement ließ die Sache allseitig prüfen, und es gelangten die als Sachverständige bezeichneten Inspektoren der administrativen und der technischen Abtheilung zu folgenden Schlüssen : 1. D aß die Behörden und Bewohner von. Roggwyl-Wynau seit Jahren sich bemühen, den Güterdienst auf dortiger Station zu erlangen, zeigt, daß von einem allseitig gefühlten Bedürfniß mit Recht gesprochen wird, dass das.Direktorium der Centralbahn im Jahre 1872 seine Geneigtheit aussprach, zur Erstellung einer vollständigen Güterstation mitzuwirken, beweist, daß auch in den Kreisen der Verwaltung schon vor Langem die Statthaftigkeit der Forderung zugestanden worden ist.

2. Seit 1872 hat die Verwaltung der Centralbahn den Güterdienst auf fünf Stationen eingeführt, die einen Jahresverkehr von circa 20,000 Zentnern haben, während die Bewohner von Roggwyl und Wynau einen solchen von 70,782 Zentner glauben nachweisen zu können und, dabei versichert haben, daß in diese Schäzung nur solche Faktoren seien aufgenommen worden, welche die Petenten jederzeit und vor jeder Behörde als richtige vertreten dürfen. Es ist also kein unbilliges Verlangen, nicht länger mehr jede Spedition mit der Eilguttaxe bezahlen zu müssen.

3. Die Station Roggwyl ihrerseits so, ziemlich in der Mitteder sie benuzenden Gegend gelegen, ist entfernt von der Station Laugenthal 4,7.1 Kilom., von Murgenthal 2,25 Kilom. Diese Distanzen sind groß genug, um hemmend auf den Güterverkehr einzuwirken.

4. Die Errichtung einer Güterstation führt an sich nicht dahin, daß mehr Personenzüge als bisher Roggwyl bedienen müssen und dadurch die Fahrzeit einzelner verlängert wird.

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5. Insofern durch entsprechende Gefällsausgleichung für die Station auf eine Länge von 270 Metern die Steigung von 5 auf 3 %o reduzirt wird, ist die Erstellung der 'Güterstatiqn technisch ausführbar.

6. Die Baukosten nach hienach angefertigtem Plan und Voranschlag betragen circa Fr. 37,000; ohne erhebliche Steigerung dieser Summe können die Gefällsverhältnisse noch mehr verbessert, werden.

Gestüzt auf dieses Gutachten und nachdem auch die Verhandlungen des Eisenbahndepartements mit dem Direktorium der Çentralbahn fruchtlos geblieben wären, haben wir am 5. Januar Î877 beschlossen: ,,Es sei das Direktorium 'der Schweizerischen Centrälbahn gehalten, auf der Station Roggwyl-Wynau den vollständigen Güterdienst einzuführen und das'Eisenbahn- und Handelsdeparte'ment beaufträgt, den Vollzug dieses Beschlusses zu überwachen."

Durch Zuschrift vom 22. Mai 1877 machte uns das Direktorium der Centralbahn die Mittheilung, daß es nach sorgfältiger Prüfung aller Verbältnisse beschlossen habe, die bestehende Station RoggwylWynau sofort für den Stükgutverkehr auch in gewöhnlicher Fracht zu eröffnen, im Uebrigen aber uns zu ersuchen, der Angelegenheit einstweilen keine weitere Folge zu geben. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, daß vom Gesammtgüterverkehr der Station Roggwyl der Stükgutverkehr den größern Theil ausmache , und für das Hauptbedürfniß der im Umkreise der' Station liegenden Ortschaften somit hinreichend gesorgt sei, wenn die Station dem Stükgutverkehr in gewöhnlicher Fracht zugänglich gemacht werde. Die Kosten einer kompleten Güterstation dagegen würden nicht bloß Fr. 37,000, sondern Fr. 42,500 betragen ; bei der gegenwärtigen Zeitlage aber sei die Centralbahn genöthigt und verpflichtet, so beträchtliche Auslagen wo immer möglich zu vermeiden. Auch mit der Eröffnung der Station nur für den Stükgutverkehr in gewöhnlicher Fracht übernehme die Centralbahn eine nicht geringe Dienstbeschwerung, indem auf der eine Steigung von 5 %o enthaltenden Bahnlinie, welche Steigung sofort in eine solche von 10°/oo übergehe, lange, schwere Güterzüge anhalten müssen, und das Laden der Güter, sowohl aus den auf Verschiedenen Stellen eines Zuges eingereihten Wagen, als in solche vielfach nur durch angemessene und schwierige Verstellung des Zuges an den sehr kurzen eigentlichen Stationsplaz oder entfernt von demselben stattfinden könne.

Nach Anhörung der Gemeinden über diese Proposition des Direktoriums der Centralbahn, die von ihnen zurükgewiesen wurde,

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haben wir am 11. September 1877 beschlossen: ,,Es sei der Bundesrathsbeschluß vom 5. Januar 1877 bestätigt und das Direktorium der Centralbahn überdies eingeladen, die Station Roggwyl-Wynau ohne Verzug auch mit den Stationen der übrigen schweizerischen Bahnen in direkten Güterverkehr zu sezen."

Nochmals, und zwar durch Zuschrift vom 27. November 1878, gelangte das Direktorium mit Vorstellungen und Vorschlägen an das Eisenbahndepartement, die eine Verschiebung des Baues der Güterstation bezwekten. Dabei wurde allerdings · das Anerbieten gemacht, ein besonderes Lokal für die Unterbringung der Stükgüter zu erstellen und die erforderlichen Pläne vorzulegen, sobald eine solche Stationseinrichtung grundsäzlich gebilligt -werde. Aber auch diese Offerte wurde von den Gemeinden abgelehnt, so daß das Eisenbahndepartement sich genöthigt sah, dem Direktorium am 4. Februar 1879 die Erklärung abzugeben, es müsse die Verhandlungen, mit deren Details wir die hohe Bundesversammlung nicht behelligen zu sollen glauben, als geschlossen betrachten und könne sich nicht dazu herbeilassen, dem Bundesrath ein Zurükkommen auf seine Beschlüsse vom 5. Januar und 11. September 1877 zu empfehlen.

Es bestehe vielmehr auf dem endlichen Vollzug derselben. Die Antwort des Direktoriums der Centralbahn war die Rekursbeschwerde an die hohe Bundesversammlung, auf deren Behandlung wir nunmehr eintreten.

Mit Bezug auf die kommerziellen Verhältnisse halten wir es für überflüssig, beim Stükgutverkehr länger zu verweilen ; wir konstatiren einfach, daß das Direktorium auch in der Rekursschrift zugibt, es seien die Einrichtungen für denselben mangelhaft, und seine Bereitwilligkeit zu deren angemessenen Verbesserung ausspricht. Wir werden auch nicht weiter davon reden, welchen Rang bezüglich des Güterverkehrs die Station Roggwyl bislang eingenommen habe, denn wo keine Vorrichtungen zum sichern Lagern vorhanden sind, wo das Auf- und Abladen von den Fuhrwerken zu ebener Erde stattzufinden hat, schwere Colli also mit unverhältnißmäßig großem Aufwand von Zeit und Arbeitskraft manipulirt werden müssen, kann selbstverständlich auch von einer Attraktion des Verkehrs nicht die Rede sein, und es ist unzuläßig, in solchen Fällen mit der Geringfügigkeit desselben zu exemplifiziren.

Den Wagenladungsverkehr betreffend, stellen, wir den diesbezüglichen
Angaben der Centralbahn, nach welchen die Zahl der Wagenladungen 352/5 per Jahr beträgt, folgende thatsächliche Verhältnisse entgegen : Roggwyl und Wynau mit einer Gesammtbevölkerung von_circa 3000 Seelen treiben vorherrschend Land- und Forstwirthschaft nebst Viehzucht, deren Hilfsmittel und Produkte zum Theil wenigstens per Bahn umgesezt werden.

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An Industrie-und gewerblichen Etablissementen bestehen: eine große mechanische Weberei mit 300 Arbeitern, eine kleinere Weberei, eine Färberei, zwei Gerbereien, zwei Käsereien und zwei resp. drei Ziegelbreanereien. Daß alle diese Elemente zusammen die Eisenbahn mit bloß 353/5 Wagenladungen per Jahr zu alimentiren vermögen, ist wohl von vornherein unwahrscheinlich, und Erhebungen, die das Eisenbahndepartement auf zuverläßigem Wege veranstaltete, haben dann auch ergeben, daß die Zahl der Wagenladungen, die einer vollständigen Güterstation Roggwyl-Wynau zufließen würde, 100 übersteige, wobei ausdrüklich zu bemerken ist, daß in dieser Zahl 26 Wagenladungen der Anstalt St. Urban und 35 einer Ziegelbrennerei bei St. Urban nicht inbegriffen sind, weil nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden kann, ob die Betreffenden die Station Roggwyl wirklich benuzen, oder aber es eben so vortheilhaft finden werden, wie früher mit Langenthal zu verkehren.

So drängt sich denn bei unbefangener Betrachtung der Verhältnisse das Gefühl auf, daß die Errichtung einer vollständigen Güterstation für die Gemeinden Roggwyl und Wynau ein Bedürfniß, ja eine Notwendigkeit sei, um so mehr, da es den Verkehrtreibenden aus naheliegenden Gründen von großem Werthe sein muß, Stük- und Wagenladungsgüter auf der gleichen Station versenden und in Empfang nehmen zu können.

In technischer Beziehung ist anzubringen: Der Entwurf einer neuen Verordnung über die technische Einheit im schweizerischen Eisenbahnwesen vom Jahre 1874 fixirte das Maximalgefälle in den Stationen auf 3 %o. Der modiflzirte Entwurf vom Jahr 1878 reduzirt dieses Maximum auf 2V2 %o, mit dem Zusaze, daß jedoch da, wo erhebliche Terrainschwierigkeiten vorkommen, die Endweichen in größere Steigungen gelegt werden können, und enthält im Fernern die Bestimmung, daß die Stationen der neuen Linien eine Länge von mindestens 300 Meter erhalten sollen. In den allgemeinen Vorschriften für den Bau der Gotthardbahn sind bei Stationen ebenfalls Maximalgefälle von 2 Va °/oo gestattet. Beim Bau dieser Bahn wird das Maximalgefall von 2V2 °/oo in ausgedehntem Maße angewendet, obschon die Stationen der Berglinie zwischen Gefallen von 25 %o und darüber eingeschaltet sind, auf welchen allfällig entlaufende Fahrzeuge nicht leicht zurük gehalten werden können. In den technischen Vereinbarungen
des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen (1876) sind ebenfalls Maximalgefälle bis 2^2 %o auf Stationen als zuläßig erklärt und die Minimallänge der Stationshorizontalen für Gebirgsbahnen auf 180 Meter normirt. Das im Jahre 1876 vom technischen Inspektorat des Eisenbahndepartementes ausgearbeitete Projekt mit einer

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Geleiseanlage, wie sich dieselbe unter obwaltenden Verhältnissen und nach den gebräuchlichen Normen ziemlich von selbst ergab, ferner mit dem nothwendigen Neubau eines Güterschuppens und endlich unter Herstellung eines Visirs von 3 °/oo Gefalle auf die Stationslänge von 270 Metern führte zu einem Kostenvoranschlag von Fr. 37,000. An diesem Kostenvoranschlag hält das technische Inspéktorat heute noch fest; die Mehrkosten der Gefällsermäßigung auf 2*/2 °/oo werden in Uebereinstimmung mit der Centralbahn auf Fr. 3000, die Totalauslagen also auf Fr. 40,000 -- gegenüber dem Devis der Centralbahn von Fr. 45,000 gewerthet. Wollte man die Stationslänge entsprechend den im Entwurf der technischen Einheit vom Jahre 1878 niedergelegten Gruadsäzen auf 300 Meter mit 21/2 °/oo Gefalle ausdehnen, so würden sich die Kosten im Maximum um Fr. 5000 erhöhen und somit bis auf Fr. 45,000 ansteigen. Eine zwingende Nothwendigkeit hiefilr ist aber, wie aus den folgenden Erörterungen hervorgehen wird, nicht vorhanden. Es möchte scheinen, daß die unserm Eisenbahndepartemente hinlänglich bekannten Uebelslande auf der Station Liestal bei einem Gefalle von 2 °/oo auf 217 Meter Länge, welche die Centralbahn in ihrer Rekursschrift namhaft macht, von entscheidendem Gewichte seien, und gestüzt darauf jedes Stationsgefälle auf einer Hauptlinie geradezu untersagt werden sollte. Dem ist aber, wie schon aus den vorangegangenen Ausführungen erhellt, durchaus nicht so. In Liestal sind die Verhältnisse ganz andere als in Roggwyl. Liestal ist eine stark frequentirte Station und zudem in der Geleiselage so beschaffen, daß die Ausweichungen an beiden Enden liegen, in unmittelbarer Nähe der Gefällsbrüche von 2 auf 10 %o. So fällt auch die Einfahrtsweiche zum Güterbahnhof schon so nahe an den Gefällsbruch, daß einzelne Wagen, namentlich solche, welche durch Handmanöver vom Bergfahrtgeleise aus in das Gütergeleise geschafft werden müssen, immer auf dem Punkte sind, in das starke Gefäll zu gerathen. Es muß wegen dieser Weichendisposition bei allen Lokomotiv-Manövern zum Abdeken der Weichen fast der ganze Zug auf die Steigung plazirt werden. Dieses wird sich in Roggwyl anders gestalten. Dort wird bei selbstverständlich kleinerm Verkehre deiganze Rangirdienst gegenüber demjenigen von Liestal außerordentlich einfach. Zudem ist es in Roggwyl beinahe
von selbst gegeben, daß die 3 Weichen in den Hauptgeleisen nahe beisammen und ungefähr in die Mitte der Stationslänge zu liegen kommen. Damit fällt auch für den ungünstigen Fall, wo lange Zuge einzelne ihrer Schlußwagen auf ein anderes Geleise zu manövriren haben, die JNpthwendigkeit dahin, mit dem ganzen Zuge auf die stärkere Steigung fahren zu müssen, ein beträchtlicher Theil wird immer auf der flächern Stationsstreke sich bewegen können. Es ist also die

349 Befürchtung der Centralbahn wegen Bruch von'Zugs- und Stoßvorrichtungen, Zugstrerinungen, "Beschädigung von Lokomotiven und Wagen u, s. w. nur in geringem Maße zutreffend. Der gleiche Umstand vermindert auch die Gefahr des Entrinnens einzelner Wagen oder Zugstheile. Diese Gefahr besteht in einem gewissen Grade auf allen Stationen, an welche sich nach der einen oder anderen Richtung ein größeres Gefalle anfügt. Ein Stationsgefälle von 2*/2 %o läßt aber erfahrungsgemäß die Fahrzeuge noch nicht von selbst ins Laufen kommen, außer bei starkem Wind, in welchem Falle dies sogar auf einer Horizontale möglich ist. "Mit Vorsicht und Besonnenheit, welche beiden Requisite auf allen Gebieten des Eisenbahnbetriebes nothwendig vorausgesezt werden müssen, kann jeder wirklichen Gefahr, welche derartigen Stationsverhältnissen etwa anhaften sollte, begegnet werden. Es ist nicht überflüssig, hier eine Zwischenbemerkung einzuschalten. Seit der Einführung des Stükgutverkehres im Jahre 1877 halten in Roggwyl 'sämmtliche gemischten und regelmäßigen Stükgüterzüge, ohne daß unseres Wissens das Anfahren derselben auf der Steigung von 5, bezw.

10 °/oo Inkonvenienzen, wie die von der Centralbahn in Aussicht gestellten, herbeigeführt hätte. Noch weniger also wird dies deiFall sein, wenn auf die Stationslänge von 270 bezw. 300 Meter das Gefäll bis zu 3, bezw. 2Va °/oo reduzirt wird. Daß übrigens alle diese Gefahren in Wirklichkeit nicht schwer wiegen, geht wohl zur Evidenz daraus hervor, daß die Centralbahn im Jahre 1872 den Ausbau Roggwyls zu einer vollständigen Güterstation aus freien Stüken übernommen haben würde, wenn von den Gemeinden ein Beitrag an die Kosten erhältlich gewesen wäre. Was die Hinderung der die Station Roggwyl durchfahrenden Schnellzüge betrifft, so sind die Bedenken der Centralbahn ebenfalls nicht zutreffend.

Die Notwendigkeit, bei der Fahrt durch Stationen die Zugsgeschwiudigkeit zu ermäßigen, tritt in der Regel nur da ein, wo Weichen 'gegen die Spizen befahren werden. Die 3 Weichen in den Hauptgeleisen der Station Roggwyl werden aber natürlicherweise, wie es im Projekte des technischen Inspektorates vorgesehen ist, so gelegt, daß sie durch die Züge beider Richtungen immer nur von der Wurzel her befahren werden. Damit wird die Station eben so leicht passirbar wie die offene Linie, und die verschiedenen
störenden Wirkungen, welche die Centralbahn in ihrer Beschwerdeschrift vorgesehen hat, fallen dahin. Von der Gesammtzahl der 566 Stationen der Schweiz. Normalbahnen sind dagegen und

449 oder 79 % horizontal, 67 ,, 12 ,, theilweise im Gefalle, 50 ,, 9 ,, ganz im Gefalle.

Von diesen 50 haben folgende 16 ein Gefalle von 1 1/°/ooooder mehr -- auf die nachbezeichneten L ä n g - r -- und sind dabei zum Güterdienst eingerichtet: Nettstal V. S. B. 5,88 °/oo ohne benachbarte Gefällsänderungen..

St. Fiden V. S. B. 5 %0 auf 150 Meter.

5 Aadorf 300 11 ·n T) Ï) Bevaix S.O. 3,7 ·n ·n 488 n Mörschwyl V. S. B. 3,4 ·n 11 182 11 S. G. B. 3 Niederschönthal ·n T! 240 n Cornaux S.O. 3 n fi ·n 282 Gorgier 3 n n 317 n n Dynhard S. N. B. 3 11 ·n 374 ·n Rykon T. T. B. 2,86 ·n ·n 175 n Beiden S. C. B. 2,B VI n 11 210 Sempach 2,5 ·n "n 11 300 11 Martigny Simplon 2,5 f> fi 320 11 Baden S.N.B. 2,5 ·n 11 321 n Ossingen 2,5 ·n 330 n ·n l'i Thalheim 2,5 ·n ·n ·n n 569 Unter diesen 16 Stationen befinden sich drei der Centralbahn,, nämlich Niederschönthal, Reiden und Sempach, mit welchen verglichen die projektirte Anlage in Roggwyl eher günstigere Verhältnisse aufweist. Der eben besprochene Theil der Frage kann somit dahin resümirt werden, daß mit eiuem Kostenaufwand von höchstens Fr. 40,000, bezw. wenn die Stationslänge von 270 auf 300 Meter ausgedehnt werden will, von Fr. 45,000 in Roggwyl eine Güterstation geschaffen werden kann, die vom technischen Standpunkt aus unanfechtbar ist.

Wir schließen mit dem A n t r a g e , den R e k u r s des Direktoriums der Centralbahn als unbegründet abzuweisen, bezw. auf dessen Begehren um Anordnung einer weitern Expertise nicht einzutreten.

B e r n , den 18. Juni 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Vollmacht an den erstem zur Uebertragung und Aenderung der Konzessionen für die Streken SuhrZofingen, resp. Aarau-Suhr-Zofingen der ehemaligen Nationalbahn.

(Vom 18. Juni 1880.)

Tit.

Der Bericht, mit dem wir unterm 20. Dezember v. J. unsero Antrag auf Vollmacht zur Behandlung eines voraussichtlich vor Beginn der gegenwärtigen Session der Bundesversammlung eingehenden Gesuchs um Uebertragung der Konzessionen der Nationalbahn an einen neuen Erwerber und eventuelle Konzessionsänderung einbegleiteten, fußte darauf, daß die dem ,,Interkantonalen Komite", weichern die Nationalbahn auf der ersten Steigerung am 30. August 1879 zugeschlagen worden war, vom Bundesgericht gesezte und wiederholt erstrekt Frist für eine definitive Übernahmserklärung erst nach Schluß Ihrer damaligen Session zu Ende ging, und daß man mit Sicherheit annehmen durfte, es werde diese Frist vollständig ausgenuzt werden. Andererseits war bereits bekannt, daß eine Uebernahmserklärung unter allen Umständen nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Konzessionsänderungen werde abgegeben werden, über deren genauere Formulirung aber noch nichts vorlag. Ferner schien alles darauf hinzuweisen, daß wenn Konzessions-

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1880

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28

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1880

Date Data Seite

343-351

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10 010 728

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