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Kreisschreiben der
Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 31. Oktober stattfindende Volksabstimmung über den durch Volksbegehren vom 3. August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung.
(Vom 18. September 1880.)
Tit.!
Dem an die Kantonsregierungen heute gerichteten Kreisschreiben werden Sie denjenigen Bundesbeschluß entnommen haben, welcher von der Bundesversammlung unterm 17. dies in Beziehung auf die Frage : ob eine Revision der Bundesverfassung stattfinden solle ? gefaßt worden ist, sowie daß der Entscheid über diese Frage verfassungsgemäß der Volksabstimmung unterbreitet wird. Nach Beschluß des Bundesrathes vom 18. d. Mts. soll diese Abstimmung Sonntag den 34. Weinmonat 4880 vor sich gehen.
Wir werden nach Auftrag bemüht sein, die erforderlichen Druksachen Ihnen rechtzeitig zugehen zu lassen, wobei wir uns wesentlich an diejenige Grundlage glauben halten zu können, welche bei den lezten Volksabstimmungen zur Anwendung gekommen ist.
Demnach sollen Sie im Laufe der Woche vom 20. bis und mit 27. September erhalten:
700
A. Exemplare vom Bundesbeschluß : deutsche französische italienische B. Stimmkarten : deutsche französische italienische Sollten Sie in der einen oder andern Beziehung eine Aenderung wünschen müssen, so wären Sie gebeten, uns davon rechtzeitig zu benachrichtigen.
Dagegen müssen wir Sie abermals dringend ersuchen, uns jede Ihnen zugehende Sendung mit umgehender Post zu bescheinigen und damit aus keinem Grunde zuzuwarten. Wir wiederholen hier, was wir früher wiederholt schon gesagt haben, daß wir nämlich in unseren Anordnungen nur dann ganz sicher gehen können, wenn wir wissen, daß die frühern Sendungen jeweilen richtig an ihre Adressen gelangt sind. Es genügt übrigens zu diesem Zweke vollständig, wenn Sie auf unserm Anmeldungsschreiben den Empfang der angekündigten Sendung bescheinigen und hierauf das Schreiben wieder an uns zurüksenden wollen.
Indem wir Sie schließlich ersuchen, uns bei der Durchführung unserer Anordnungen auch diesmal kräftig unterstüzen zu wollen, benuzen wir den Anlaß zur erneuerten Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 18. September 1880.
Im Namen der Schweiz, Bundeskanzlei, Der Kanzler der Eidgenossenschaft:
Schieß.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kreisschreiben der Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 31. Oktober stattfindende Volksabstimmung über den durch Volksbegehren vom 3.
August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung. (Vom 18. Sep...
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1880
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
41
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.09.1880
Date Data Seite
699-700
Page Pagina Ref. No
10 010 828
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
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