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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch für Friedrich Schönthal von Seftigen (Bern).

(Vom 6. Oktober 1880.)

Tit.

Friedrich Schönthal von Seftigen, Soldat im Füsilierbataillon Nr. 32, hat in der Nacht vom 31. August auf den J . September seinem Kamaraden Johann Haußener, Soldat im Füsilierbataillon Nr. 31, im Arrestlokal zu Worb einen Fünffrankenthaler entwendet.

In der Voruntersuchung sowohl als vor Gericht gestand Schönthal seine Schuld und wurde daher vom Kriegsgericht der III. Armeedivision unterm 22. September 1880, in Anvendung der Artikel 131, 132 e, 133 a und Artikel 9 des Militärstrafgesezes für eidg. Truppen verurtheilt : a. zu sechs Monaten Gefängniß, abzüglich 14 Tage Untersuchungshaft ; b. zur Kassation ; c. zum Ersaz der dem Job. Haußener entwendeten Fr. 5, die aus dem dem Schönthal bei der Verhaftung abgenommenen Fr. 5. 80 enthoben wurden.

Das Gericht erklärte im Fernern, ein Begnadigungsgesuch, "wenn ein solches gestellt werden sollte, dahin zu empfehlen, daß die Gefängnißstrafe auf 3 Monate herabgesezt werden möchte.

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Gestüzt hierauf und da nach bürgerlichem Strafrecht das Vergehen des Potenten, welches derselbe laut Déposition des Klägers selbst in nicht ganz zurechnungsfähigem Zustande begangen hat, als einfacher Diebstahl mit wenigen Tagen Gefängniß bestraft worden wäre, da Schönthal ferner einen sonst guten Leumund genoß und weder von den bürgerlichen, noch von den Militärbehörden, je bestraft wurde, finden wir mit dem Gericht, daß eine Strafe von 6 Monaten für den vorliegenden Fall zu hart ist, und stellen daher den Antrag : Es sei die gegen Friedrich Schönthal verhängte Gefängnißstrafe in Gnaden auf 3 Monate herabzusezen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 6. Oktober 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Für denselben:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

eundesblatt. 32. Jahrg. Bd. IV.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch für Friedrich Schönthal von Seftigen (Bern). (Vom 6. Oktober 1880.)

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Jahr

1880

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44

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16.10.1880

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72-73

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