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Schweizerisches Bundesblatt.

32. Jahrgang. IV.

Nr. 51.

29. November 1880.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inaerate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Erklärung zwischen

der schweizerischen Eidgenossenschaft und

Grossbritannien, betreffend

den gegenseitigen Schuz der Fabrik- und Handelsmarken.

Der schweizerische Bundesrath und

die Regierung Ihrer Majestät der Königin des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Irland, haben zum Zweke gegenseitigen Schuzes von Fabrik- und Handelsmarken in den beiden Staaten folgende Erklärung vereinbart : Den Bürgern oder Unterthanen der einen und der andern der Vertragsparteien sollen im Umfange des Gebietes und der Besizungen der andern die nämlichen Rechte, wie sie den eigenen Bürgern oder Unterthanen eingeräumt sind, oder den Bürgern oder Unterthanen der meistbegünstigten Nation künftig sollten eingeräumt werden, zustehen in Allem, was Bezug hat auf den Schuz des Eigenthums an Fabrik- und Handelsmarken.

Wer den gedachten Schuz für sich erwirken will, muß die durch die Geseze der betreffenden Staaten geforderten Formalitäten Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. IV.

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erfüllen, deren gegenseitige Mittheilung die Vertragsparteien besorgen werden, wobei sie sich vorbehalten, dieselben von Zeit zu Zeit, wenn sie es für nöthig finden, abzuändern.

Gegenwärtige Erklärung tritt mit dem Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft und bleibt so lange gültig, bis die eine der Vertragsparteien der andern den Rüktritt von derselben anzeigt.

, Dessen zur Urkunde haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten gegenwärtige Erklärung unterzeichnet und derselben ihr Wappensiegel beigedrükt.

Gegeben in doppelter Ausfertigung in B e r n , den 6. November 1880.

(L. S.) Droz.

(.L- S.) C. Vivian.

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Erklärung zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und Grossbritannien, betreffend den gegenseitigen Schuz der Fabrik- und Handelsmarken.

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Jahr

1880

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1880

Date Data Seite

423-424

Page Pagina Ref. No

10 010 896

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