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Kreisschreiben des

Bundesrathes an die diplomatischen und konsularischen Vertreter der Schweiz im Auslande, betreffend ihre Mitwirkung beim Bezüge der Militärpflichtersazsteuer.

(Vom 27. Juni 1879.)

Geehrtester Herr!

Anläßlich der Berathung über die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesez betreffend den Militärpflichtersaz, vom 28. Juni 1878*), ward unser politisches Departement eingeladen, zu untersuchen, in welcher nähern Weise die Mitwirkung der schweizerischen Vertreter im Auslande bei der Anlage und dem Bezüge dieses Ersazes zu organisiren sein dürfte.

Nach Anhörung des sachbezüglich uns vorgelegten Berichtes haben wir beschlossen, als Anhang zum Konsularreglemente vom 26. Mai 1875**) folgende Bestimmung aufzunehmen: ,,Zum Zweke der Steueranlage ersazpflichtiger schweizeri,,scher Angehöriger im Auslande können die Kantonsregierungen ,,von den Konsularbeamten des Bundes über Wohnsiz, Personal,,verhältnisse, Vermögen und Einkommen der namhaft zu machen,,den Ersazpflichtigen Aufschlüsse beanspruchen und die Ver,,anstaltung von Einvernahmen und Anzeigen verlangen."

Indem wir Sie einladen, von diesem Zusaze zur Vollziehung im Falle des Bedürfnisses angemessen Vormerk zu nehmen, benuzen wir gerne den Anlaß, Ihnen, geehrtester Herr, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung ergebenst zu erneuern.

B e r n , den 27. Juni 1879.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung neue Folge. Band III, Seite 565.

**) » , 528.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an die diplomatischen und konsularischen Vertreter der Schweiz im Auslande, betreffend ihre Mitwirkung beim Bezüge der Militärpflichtersazsteuer. (Vom 27. Juni 1879.)

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Jahr

1880

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1880

Date Data Seite

411-411

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