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Inserate.

Bekanntmachung

Nach einer Depesche der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin vom 30. Dezember 1879 ist im Alislande die Beobachtung gemacht worden, daß mit ausgelaufenen schweizerischen Legitimationspapieren Handel getrieben wird, welcher dadurch befördert werde, daß neue Legitimationspapiere ausgestellt werden, ohne die frühern zurükzufordern.

Die Behörden, welche im Falle sind, Pässe oder Heimatscheine auszustellen, werden daher eingeladen, darauf zu achten, daß so viel als möglich die früheren Papiere zurükgestellt, oder daß über die Unmöglichkeit der Rükgabe wenigstens genügende Aufschlüsse gegeben werden.

B e r n , den 6. Januar 1880.

Die Schweiz. Bundeskanzlei

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist beauftragt, 12,000 eidgenössische Feldbinden, 233 Paar hintere Paktaschen für Artillerie-Unteroffiziers-Reitzeuge, Ordonnanz vom 24. April 1874, anzuschaffen und eröffnet hiemit Konkurrenz.

Die Feldbinden aus scharlachrothem Tuch, circa 420 mm lang, 75 mm breit, mit weißem Kreuz von 45 mm langen und 15mm breiten Balken sind mit Haften und 2 Reihen Haftenhaltern zum verlängern resp. verkürzen zu versehen.

Die Paktaschen haben genau der Ordonnanz vom 24. April 1874 zu entsprechen.

43 Ueber die Feldbinden sind die kantonalen Kriegskommissariate, und betreffend Paktaschen die Zeughaus-Verwaltungen oder eidgenössischen Depots im Falle, nähere Angaben zu machen.

Lieferungstermin 6 Monate nach erfolgter Bestellung.

Lieferungsangebote sind uns bis längstens den 21. dieses Monates franco einzureichen ; für Feldbinden müssen dieselben von einem Muster begleitet sein.

B e r n , den 7. Januar 1880.

V e r w a l t u n g d e s eidg. K r i e g s m a t e r i a l s : Technische Abtheilung.

Lieferung von Bruchsteinen.

Es wird hiemit über die Lieferung von zirka 300 Kubikmetern Bruchsteinen, welche längs der Aare bei der eidg. Allmend in Thun abzulagern sind, Konkurrenz eröffnet.

Das Bedingnißheft ist bei der eidg. Bauaufsicht in Thun und im Bureau des eidg. Oberbauinspektorates in Bern zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich jede weitere Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 11. Januar nächsthin in verschlossenen Eingaben, mit der Aufschrift ,,Eingabe für Bruchsteinlieferung" versehen, der unterzeichneten Stelle franko einzureichen.

B e r n , den 2. Januar 1880.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Ausschreibung.

Im Instruktionskorps der Infanterie sind folgende Stellen neu zu besezen ; 1. Diejenige eines Instruktors I. Klasse deutscher Zunge, mit einem Jahresgehalt von Fr. 3500--4500.

2. Diejenige eines Instruktors II. Klasse französischer Zunge, mit einem Jahresgehalte von Fr. 2500--3200.

44 3. Diejenige eines zweiten Gehilfen des Schießinstruktors, mit einem Jahresgehalt von höchstens Fr. 3000. (Diese Stelle ist provisorisch und kann vorderhand nur bis Ende 1880 besezt werden.)

Anmeldungen auf obige Stellen sind bis zum 26. Januar dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 6. Januar 1880.

Schweiz, Militärdepartement:.

Hertenstein.

Ausschreibung von Wolldeken.

lieber die Lieferung von circa 6000 Stük wollener Bett-, beziehungsweiseBivouacdeken wird Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen können von der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Offerten sind unter Angabe der zu liefernden Stükzahl und mit Beilage eines Qualitätsmusters franco, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabefür W o l l d e k e n " bis 31. Januar nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

An die Herren Mitglieder des schweizer. Juristenvereins.

Der Vorstand des schweizerischen Juristenvereins hat beschlossen, für das Jahr 1879/80 auszuschreiben folgende P r e i s f r a g e : ,,Es soll die Bedeutung des Art. 59 der Bundesverfassung erklärt und die bundesgerichtliche Praxis kritisch dargestellt werden.

Namentlich ist zu untersuchen, ob derselbe allgemein Anwendung

45 finde oder nur unter der Voraussetzung, daß Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Kantonen wohnen. Ferner ist zu untersuchen, in welchen Fällen noch Spezialgerichtsstände zuläßig sind, und ob Provocation, Widerklage, Pfandrecht an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, außereheliche Schwängerung, üomizilverzeigungu.s. w.

einen solchen zu begründen vermögen."

Für die Beantwortung dieser Preisfrage werden zwei Preise ausgesetzt von Fr. 300 und Fr. 200, wobei sich jedoch der Vorstand vorbehält, eine hervorragende Arbeit mit einem höheren Preise zu bedenken, oder einer Arbeit, für welche ein Preis nicht mehr verfügbar ist, ein Accessit zu ertheilen.

Die Arbeiten sind sauber geschrieben und mit einem Motto versehen, bis Ende Juni 1880 dem unterzeichneten Präsidenten des Vereines einzusenden. Ein versiegelter Briefverschluß ist beizulegen, welcher das Motto der Arbeit wiederholt und Namen und Wohnort des Verfassers enthält.

B e r n , den 1. Dezember 1879.

Prof. Dr. K. G. König.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 1. Januar 1880 in Kraft tretender VI. Nachtrag zum Gütertarif Basel und Schafl'hausen-Sachsen vom 1. Juni 1878, Aenderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften, nebst Güter-Klassifikation enthaltend, kann durch unsere Güterexpedition unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 31. Dezember 1879.

Mit 15. Januar 1880 tritt ein das Datum vom 1. Januar tragender Ausnahmetarif für die Beförderung von frischem Fleisch aus der Schweiz nach Paris in Kraft. Exemplare desselben sind bei unsern Güterexpeditionen erhältlich.

Z ü r i c h , den 31. Dezember 1879.

Zu dem vom 1. Januar 1880 ab gültigen Gütertarif Basel, Bad. Bahn, und "Waldshut-Ostschweiz ist ein Berichtigungsblatt betreffend die reglementarischen Bestimmungen für diesen Verkehr erschienen. Dasselbe kann bei unsern Güterexpeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 31. Dezember 1879.

46 Mit 15. Januar treleii die Stationen Romanshorn und Eorsohach in direkten Verkehr mit den Stationen der Rheinischen, Köln Mindener und BergischMärkischen Eisenbahn. Ein bezüglicher Tarif, das Datum vom 1. Januar tragend, kann bei unsern genannten Güterexpeditionen à Fr. l bezogen werden.

Z ü r i c h , den 31. Dezember 1879.

Ein mit 15. Januar 1880 in Kraft tretender I. Nachtrag zum Schweizer.und Vorarlberg. Oesterreich.-Ungarischen Getreidetarif vom 1. Oktober 1879, enthaltend Taxänderungen im Verkehre mit der österreichischen Staatsbahn, kann bei unserer Lager n aus v er waltung Romanshorn, sowie bei nnsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden. Der Spezialtarif für Getreide ab Verciorova transit und Bazias transit, d. d. 1. Dezember 1879, der laut unserer Publikation vom 24. November vorläufig noch keine Anwendung finden konnte, wird durch den obenerwähnten I. Nachtrag überflüssig und außer Wirksamkeit gesetzt.

Z ü r i c h , den 31. Dezember 1879.

Mit 15. .lannar tritt ein XIV. Nachtrag zum böhmisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873 in Kraft. Derselbe, enthält: Aufnahme der Stationen Pilsen und Saaz der Pilsen-Priesen-Bahn, Ausnahmefrachtsätze für Oel und gedörrtes Obst, Taxänderungen. Exemplare dieses Nachtrages können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 2. Januar 1880.

Mit 15. Januar 1880 tritt ein I. Nachtrag zum Ausnahmetarif für Getreide aus Oesterreich-Ungarn nach Genf loco und Genf transit (Frankreich), vom 15. November 1879, in Kraft. Derselbe enthält Taxermäßigungen für verschiedene Stationen der österreichischen Staatsbabn, u. A. für Bàziâs und Verciorova, und kann bei unserer Lagerhausverwaltung Romanshorn unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 4. Januar 1880.

Die Taxen für St. Margrethen und Buchs transit in den nachstehend benannten Tarifen werden auf 15. April 1880 gekündet: 1. Im Gütertarif für den directen Verkehr zwischen den Stationen der Nordostbahn, einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil, einerseits und den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits vom 1. Mai, beziehungsweise 1. October 1878.

2. Im Tarif für den internen Güterverkehr der Bötzbergbahn und für den directen Verkehr derselben mit den schweizerischen Bahnen vom 1. Januar 1879.

3. Im Gütertarif der Aargauischen
Südbahn und der Station Bremgarten im Verkehr mit der Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen vom 1. October 1878.

4. Im Tarif für den directen Güterverkehr zwischen den Stationen der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und den

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Stationen der Schweizerischen Centralbahn, der Emmenthalbahn, der Brünigbahn, der Westschweizerischen Bahnen, der Linie Bulle-Romont und der Simplonbahn anderseits vom 1. Januar 1878, einschließlich dessen Nachträge III und IV und den Spezialtarif Nr. 13 für den Verkehr mit der Simplonbahn.

&. Im provisorischen Tarif für den Güterverkehr zwischen den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen und der Nordostbahn einerseits und den Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn anderseits vom 15. Januar 1878.

Z ü r i c h , den 5. Januar 1880.

Die bisherigen Taxen zwischen der badischen Station Singen und den Stationen Winterthur bis Effretikon, ferner Buchs bis Baden der Nordostbahn bleiben in Gültigkeit. Dieselben finden sich in einem I. provisorischen Nachtrag zum Gütertarif Basel, Badische Bahn und Waldshut-Ostschweiz vom 1. Januar 1880 zusammengestellt, der bei unsern genannten Stationen ·erhältlich ist.

Z ü r i c h , den 5. Januar 1880.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Mit 1. April 1880 werden die H i n - und R ü c k f a h r t s t a x e n auf der Strecke Winterthur-Aarau einige Erhöhungen erleiden.

Ein bezüglicher Nachtrag zu unserem internen Personentarif kann vom 1. März 1880 an auf unsern Stationen und auf unserem Tarifbüreau eingesehen werden.

W i n t e r t h u r , den 31. Dezember 1879.

Der Delegirte für dea Betrieb.

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Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 10. 1. Mts. Januar tritt ein S p e z i a l t a r i f für G e t r e i d e , M e h l etc. im Verkehr von und nach G e n f in Kraft.

St. G a l l e n , den 7. Januar 1880.

Die Generaldirektion.

Westschweizerische Bahnen.

Dem Publikum wird bekannt gemacht, daß vom 1. Januar 1880 an ein Spezialtarif Nr. 15 für den Transport von Anthracit ab Monthey, Evionnaz, Vernayaz, Ardon, Sion (Sitten), Granges und Tourtemagne nach Stationen der Westschweizerischen Bahnen, der Bulle-Romont-, Jura-Bern-Luzern- und Centralbahn in Kraft tritt.

L a u s a n n e , den 6. Januar 1880.

Die Direction der Westschweizerischen Bahnen.

Westschweizerische Bahnen.

Dem Publikum wird hiermit bekannt gemacht, daß vom 1. Januar 1880 an ein neuer Tarif für den Transport von Personen, Gepäck und Hunden im directen italienisch-französisch-schweizerischen Verkehre, via Genf-Mont Cenis, in Kraft tritt.

Dieser Tarif ersetzt und hebt denjenigen vom 15. Mai 1870 auf.

L a u s a n n e , den 18. Dezember 1879. [2]2 Die Direction der Westschweizerischen Bahnen.

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Bekanntmachung betreffend

das Abonairen auf das schweizerische Bundesblatt und den Bezug der eidg. Gesezsammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bnndesblattes.

ßundesräthliche Botschaften, Berichte, Beschlüsse; ßeschluss- und Gesezentwürfe ; Verhandlungen des ßundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolieirmahmeri), das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen, Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Diese sind gegenwärtig folgende : Die laufende Gesezsammlung fmit :den Staatsverträgen; die eidgenössische Staatsrechnung, die in den drei Landessprachen erscheinende jährliche Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Jahresberichte der schweizerischen Konsulate, einen starken Band bildend; die Uebersicht -der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Preis und Bezugsmodus des Buiidesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

50

Es kann jederzeit auf das Bundesblatt abonnirt werden, jedoch nur auf einen ganzen Jahrgang (gerechnet vom Januar bis Dezember), und zwar bei der Post oder bei der Expedition des Bundesblattes in Bern. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluss eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrüklich nicht bloss auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesbiattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluss von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt, soweit der Vorrath reicht.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung bildet, wie gesagt, eine Gratisbeilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters auch die einzeln erscheinenden, dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen.



Nach dem Schlüsse eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Sobald ein Band der Gesezsammlung geschlossen ist,, wird dies im Bundesblatt bekannt gemacht.

B e r n , im Dezember 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Bei dem schweizerischen Bundesgerichte ist in Folge Beförderung die Stelle eines Gerichtsschreibers für den Rest der mit Ende Dezember 1880 ablaufenden sechsjährigen Amtsdauer neu zu besetzen. Nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege soll der neu zu wählende Gerichtschreiber der deutschen Schweiz angehören, jedoch der französischen und wo möglich auch der italienischen Sprache mächtig sein.

Die Besoldung beträgt 6--8000 Franken per Jahr.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen .nebst allfälligen Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens den 15. J a n u a r 1880 dem Unterzeichneten einzureichen.

L a u s a n n e , den 24. Dezember 1879.

Der Präsident des Schweiz. Bundesgerichts: Dr. J. Morel.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskuntt ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Revisor bei der Oberpostdirektion. Anmeldung bis zum 23. Januar 1880 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 23. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postkommis in Delsberg (Bern). Anmeldung bis zum 23. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Neueuburg.

4) Posthalter in Gersau (Sehwyz).

Ì Anmeldung bis zum 23. Januar 5) Posthalter und Briefträger in Steinen } 1880 bei der Kreispostdirektion (Schwyz).

j in Luzern.

6) Postkommis in Zürich.

j Anmeldung bis zum 23. Januar 7) Postablagehalter und Briefträger in } 1880 bei der Kreispostdirektion Saaland (Zürich).

in Zürich.

1) Fünf Postlehrlinge für den Postkreis Lausanne. Anmeldung bis zum 23. Januar 1880 Dei der Kreispostdirektion in Lausanne. (Die Bewerber müssen mindestens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldungen schriftlich und wenn möglich persönlich der Kreispostdirektion Lausaune einzureichen und dabei ihr Alter, -ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

2) Postverwalter in Saignelégier (Bern). Anmeldung bis zum 16. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Briefträger in Burgdorf. Anmeldung bis zum 16. Januar 1880 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Telegraphist in Gersau. Jahresbesoldung Pr. 240, nebst Depeschenprovisiou. Anmeldung bis zum 20. Januar 18SO bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

5) Telegraphist in Saignelégier. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Januar 1880 bei der Telegrapheninspektiou in Bern.

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Jahr

1880

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.01.1880

Date Data Seite

42-52

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10 010 568

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