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Inserate.

Schweizerisches Bundesgericht.

Zweite Versteigerung der Nationalbahn.

Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die z w e i t e ö f f e n t l i c h e V e r s t e i g e r u n g d e r N a t i o n a l b a h n sammt B e triebsmaterial und Zubehörde vom .Bundesgerichte auf Montag den 15. März 1880, Vormittags 10 Uhr, angesezt ist, und im Casinogebäude in Winterthur stattfinden wird.

Die Versteigerungsbedingungen sind inzwischen zur Einsicht aufgelegt bei der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne, beim Masseverwalter im Verwaltungsgebäude der Nationalbahn in Winterthur, und bei den Staatskanzleien von Zürich, Thurgau, Aargau und Schaffhausen.

L a u s a n n e , den 2. Februar 1880. ai Im N a m e n d e s B u n d e s g e r i c h t e s , Der G e r i c h t s s c h r e i b e r : Rott.

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Bekanntmachung.

Allgemeine Deutsche Patent- und Musterschuz-Ausstellung in Frankfurt a./M. im Jahre 1881.

Damit sowohl Gewerbetreibenden, wie auch dem großen Publikum Gelegenheit geboten werde, mit der großen Zahl der seit dem Inkrafttreten des Deutschen Patentgesezes ertheilten Patente für neue Erfindungen bekannt zu werden, und damit anderseits es auch den Patent-Inhabern ermöglicht werde, ihre Erfindungen in weitern Kreisen bekannt zu geben, soll im Jahr 1881 eine allgemeine Deutsche Patent- und Musterschuz-Ausstellung in Frankfurt a./M. abgehalten werden.

Zu dieser Ausstellung werden auch solche Patent- und Muster-Inhaber zugelassen, welche ihre Erzeugnisse außerhalb der deutschen Lande ganz oder theilweise anfertigen lassen, sofern dieselben für diese Erzeugnisse den deutschen Patentschuz nachgesucht und erhalten haben.

Das Comité für diese Ausstellung (Präsident: Simon Schiele) ersucht nun, alle diejenigen, welche ein deutsches Reichspatent besizen, oder Muster bei dem Reichsoberhandelsgericht in Leipzig deponirt haben, von dem Unternehmen in Kenntniß zu sezen und zur Betheiligung an demselben aufzufordern.

Die definitiven Bedingungen für die Aussteller und die nähern Details über die Ausstellung werden vom Comité nach Zusammenstellung der erfolgten Anmeldungen bekannt gegeben werden. Bezügliche Anmeldungsformulare sind bei der Kanzlei des unterzeichneten Departementes zu beziehen.

B e r n , den 2 Februar 1880.

Schweiz. .Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Am 3. Januar 1880 sind von der Schweiz. Bundeskanzlei den Hrn. Eduard Bell, Reisenden vom Hause J. S c h e l l i n g zur Vorburg in S t . M a r g r e t h e n (St. Gallen), unter Nr. 2 und 3 Gewerbelegitimationskarten zu Reisen in Handelsgeschäften (Broderien, Webewaaren) im deutschen Zollverein und in Oesterreich-Ungarn ausgestellt worden.

328 Jene Legitimationskarten sind seither verloren gegangen und werden anmit außer Kraft erklärt.

B e r n , den 3. Februar 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Zum Spezialtarif für den Transport von W e i n in Fässern ven Stationen der österreichischen Südbahn nach Romanshorn vom 1. Januar 1879 tritt mit 1. März ein II. Nachtrag in Kraft, enthaltend Frachtsätze im Verkehre mit einer Anzahl neu einbezogener Stationen der österreichischen Südbahn.

Exemplare dieses Nachtrages können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 2. Februar 1880.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

In Folge des mit Anfang 1880 in Kraft getretenen Gesetzes, betreffend ,, d i e Statistik des "Waarenverkehres des deutschen Z o l l g e b i e tes mit dem A u s l a n d e " , haben die Frachtbriefe im Verkehr nach dem deutschen Zollgebiete und im Transit über dasselbe detaillirtere Angaben zu enthalten als bisher, um die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung durch die deutschen Grenzstationen zu ermöglichen. Nähere Auskunft ertheilen die Güterexpeditionen unserer Stationen, wo auch Exemplare der bezüglichen Instruktion bezogen werden können.

B a s e l , den 31. Januar 1880.

Unter der Bedingung der Lieferung eines Minimalquantums von 2500 Tonnen Roheisen, 2500 Tonnen fertigem Eisen

329 in Wagenladungen innert Jahresfrist von, beziehungsweise nach speziell bestimmten Provenienzen und Bestimmungen wurde einem Eisenwerke folgende Taxbegünstigung auf dem Rückerstattungswege eingeräumt: a. für Roheisen, Anwendung der Classe C statt B; b. für fertiges Eisen, Anwendung der Classe B (Classification 1863) statt A, und Classe D (Classification 1872) statt C.

B a s e l, den 31. Januar 1880.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die vom 1. Juli bis 31. Dezember 1879 in den Lokalitäten und Zügen der Jura-Bern-Luzern- und Bödeli-Bahn gefundenen Gegenstände können von nun an bis Ende März 1880 gegen gehörigen Ausweis der Eigenthümer erhoben werden.

Von dem Verzeichniß dieser Gegenstände kann Einsicht genommen werden auf allen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, sowie auf den Bureaux der Betriebsinspektionen I. Sektion in Bern (Verwaltungsgebäude auf der großen Schanze), II. Sektion in Delsberg und III. Sektion m Chaux-de-Fonds.

B e r n , den 3. Februar 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Veranlaßt durch beinahe täglich an sie gerichtete G e s u c h e um A ns t e l l u n g bei der Z o l l v e r w a l t u n g wird hiemit aufmerksam gemacht, daß solche Gesuche nur dann Beachtung finden können, wenn sie

330 eine Bewerbung um eine bestimmte, im ,,Bundesblatt" ausgeschriebene Stelle enthalten und daß dieselben in diesem Falle bei der in der Ausschreibung bezeichneten Amtsstelle einzureichen sind.

B e r n , den 15. Januar 1880.

Die Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Zur Aushülfe bei der Instruktion der Sanitätstruppen von Anfang März bis Ende dieses Jahres werden drei Hülfsinstruktoren angestellt. Die Entschädigung hiefür beträgt je im Maximum Fr. 1500.

Anmeldungen für diese Stellen sind bis spätestens zum 10. Februar nächsthin dem Schweiz. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 21. Januar 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Der Druck der ,,Eintheilung der schweizerischen Armee", sowie des ,,Etat der Offiziere der Stäbe und der eidg. Truppenkörper", erstere in einer Auflage von 2500, lezterer in einer solchen von 2000 Exemplaren, wird hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Lieferungsangebote sind bis 10. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen, auf dessen Kanzlei die nähern Angaben über Format, Druk und Umfang erhoben werden können.

B e r n , den 23. Januar 1880.

Schweiz. Militärdepartement.

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Bekanntmachung.

Folgende außer Kurs gesezte Silberscheidemünzen werden von der eidg. Staatskasse und den Hauptzoll- und Kreispostkassen von nun an bloß noch zu nachstehendem Werth an: Zahlungsstatt angenommen : '

Das 20-Rappenstük (silbern) zu 15 Rappen, ,, 50,, 40 ,, ,, 1-Frankenstük 80 ,, fl D 2r, 16° »

1. Schweizerische 2-, l- und 1/2-Frankenstüke von 1850--1852.

2.

,, 2- und l,, ,, 1860--1863.

3. Französische 2- und l,, mit einer Jahreszahl von früher als 1866.

1 ,., /2-Franken- und 20-Rappenstüke mit einer Jahreszahl von früher als 1864.

4. Sämmtliche italienische Silberscheidemünzen (20-, 50-Rappenstüke, l- u. 2-Frankenstüke)..

5.

,, belgische ,, mit dem Bildniß von Leopold I.

6.

,, päpstliche ,,

Gar nicht angenommen werden: Sämmtliche Silberscheidemünzen deren Staaten der lateinischen Münzkonvention nicht angehören, wiez. B. Rumänien, Serbien, Spanien.

B e r n , im Januar

1880.

Eidg. Staatskasse.

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Bekanntmachung,

Durch Beschluß vom 14. Dezember 1874 hat S. Majestät der König der Belgier einen jährlichen Preis von 25,OUO Franken gestiftet, der zur Ermunterung von Geistesarbeiten bestimmt ist.

Für das Jahr 1881 wird der Preis, für welchen ein internationaler oder gemischter Konkurs eröffnet ist, dem besten Werke über die Mittel zur Verbesserung der an niedrigen und sandigen Küsten, wie die belgischen, errichteten Häfen, zugewendet.

Konkurrirende Ausländer haben ihre Werke, gedrukt oder im Manuscript vor dem 1. Januar 1881 dem Ministerium des Innern in Brüssel einzusenden Das preisgekrönte manuscriptliche Werk muß im Laufe des Jahres welches auf dasjenige der Preiszuerkennung folgt, veröffentlicht werden.

Als Preisgericht wird eine von Seiner Majestät dem Könige der Belgier ernannte Jury von sieben Mitgliedern, worunter drei Belgier und vier Ausländer verschiedener Nationalität, funktioniren.

Bier n, den 22. Januar 1880.

[Die belgische Gesandtschaft in Bern.

Bekanntmachung.

Das Staatsministerium des Innern des Königreichs Bayern [hat unterm 7. Januar folgende Verordnung erlassen : Zur Sicherung des Vollzuges der Bekanntmachung vom 28. Juli vorigen Jahres (das Verbot der Einfuhr von Kindvieh aus Oesterreich-Ungarn betreffend) wird bestimmt, daß die Einfuhr von Rindvieh aus der Schweiz nur gestattet ist, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens dreißigtägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchefreien Orte der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 23. Januar 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirthscliaflsdcpartemenf.

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(Simplonbahn.

In Folge Ermächtigung Seitens des schweizerischen Eisenbahndepartements hat die Direction der Simplonbahn beschlossen, der reduzirten Taxe des bestehenden Spezialtarifs Nr. 2 rückwirkende Kraft zu verleihen und dieselbe allen Langholz-Transporten, welche vom 15. F e b r u a r b i s '20. A u g u s t 1879 ab St. M a u r i c e n a c h Vernayaz befördert wurden, zuzuwenden. Demgemäß wird obige Direction allen Denjenigen, welche es verlangen und sich darüber ausweisen, daß sie Frachten für derartige Transporte bezahlt haben, die entsprechenden Rückvergütungen gewähren.

L a u s a n n e , den 28. Januar 1880. 22 Die Direction.

Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung von folgenden Gegenständen : 5000 Kilo Umschlagpapier, 5000 ,, Carton, 1000 Meter Baumwolltuch, 450 Kilo Bindfaden, 6500 ,, Salpetersäure, 5000 ,, Schwefelsäure.

Vorschriften, beziehungsweise Muster über erforderliche Qualität der betreffenden Materialien können von der Direktion des eidg. Laboratoriums bezogen werden.

Die Waare muß franko auf die dem Versender nächstgelegene Bahnstation geliefert werden.

Lieferungsangebote sind bis zum 20. Februar 1880 franko an die unterzeichnete Stelle einzusenden.

T h u n , den 26. Januar 1880.

Eidg. Laboratorium.

Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. 1.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich, und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Gehilfe der Zollverwaltung. Kenntniß der deutschen und der französischen Sprache ist erforderlich. Jahresbesoldung Fr. 1200--3000. Anmeldung bis zum 19. Februar 1880 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Paketträger in Genf. Anmeldung bis zum 20. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Landbriefträger in Freiburg. Anmeldung bis zum 20. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Revisionsgehilfe bei der Oberpostdirektion, Anmeldung bis zum 20. Februar 1880 bei der Oberpostdirektion in Bern.

5) Postpaker in Bern.

Anmeldung bis zum 20. Februar 6) Postablagehalter und Briefträger in > 1880 bei der Kreispostdirektion Siselen (Bern).

J in Bern.

7) Postkommis in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 13. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

8) Postpaker in Aarau. Anmeldung bis zum 20. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

9) Postkommis in Luzern. Anmeldung bis zum 20. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

10) Postverwalter in Uster (Zürich).

| Anmeldung bis zum 20. Februar 11) Posthalter und Briefträger in Neun- > 1880 bei der Kreispostdirektion kirch (Schaffhausen).

J in Zürich.

12) Telegraphist in Gerzensee (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Gehilfe der Zollverwaltung. Kenntniß der deutschen und der französischen Sprache ist erforderlich. Jahresbesoldung Fr. 1200--3000. Anmeldung bis zum 11. Februar 1880 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Posthalter in Leuk-Stadt (Wallis). Anmeldung bis zum 13. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

335 3) Postkommis in Chauxdefonds. Anmeldung bis zum 13. Februar 1880 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Kondukteur für den Postkreis Zürich, l Anmeldung bis zum 13. Februar !> 1880 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Frauenfeld.

Zürich.

6) Telegraphist in Dießenhofen. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Leuk-Stadt (Loeche-la-ville). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne, 8) Telegraphist in St. Georges. (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Februar 1880 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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1880

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07.02.1880

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326-336

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