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Inserate.

Balneologische Ausstellung in Frankfurt a. M. 1881.

Das schweizerische Konsulat in Frankfurt a. M. bringt zur Kenntniß, daß mit der nächstes Jahr in dort stattfindenden Deutschen Patent- und Musterschuz-Ausstellung (Bundesbl. 1880, I, 327) eine Balneologische Ausstellung verbunden werden solle. An dieser Ausstellung, zu welcher auch ausländische Theilnehmer zugelassen werden, sollen nachverzeichnete Gegenstände ausgestellt werden : 1. Mineralwasser, mit Beigabe der Gebirgsformation des Quellengebietes und der lezten Analysen.

2. Die von den Mineralquellen gebildeten natürlichen Quellenprodukte, Sinterbildungen, Inkrustationen, Schwefelstufen, Moorerde, Schlammbildungen etc.

3. Die aus den Quellen bereiteten Präparate: Salze, Laugen, sowie deren Verbindungen mit anderen zu ihrer Darstellung notwendigen Stoffen : Pastillen, Säfte, Spirituosen, Seifen u. A. mit und ohne Verpakung.

4. Wasserhebe-Apparate, Verschluß- und Laufkrahnen, Trinkgefässe, Wasserversendungsgegenstände: Flaschen, Krüge, Korke, Verschlußkapseln, Etiquetten, Flaschen-Spül-, Korkund Verkapselungsmaschinen etc.

5. Badewannen mit Heiz- oder Wärmeeinrichtungen, für Moor-, Schlamm- und Sandbäder, sowie für Partialbäder, event.

Modelle.

6. Russische, Römische und Irische Bäder mit den verschiedenen Douchen zu Kalt- und Warm-Wasser, WäschewärmApparate (Modelle), Frottir-Tücher und Frottir-Handschuhe.

7. Inhalations-Apparate, Gas- und Comprimirte Luftbäder.

236 8. Seebadkarren, Strandschuzhütten, Krankensessel, Trag- und Fahrstühle.

9. Elektrisirmaschinen, Heilgymnastische Apparate, wie solche als Unterstüzungsmittel bei Brunnen- und Badekuren zur Anwendung kommen.

10. Eine Kollektion solcher, die körperliche Bewegung im Freien fördernder Spiele: Cricket, Lawn Tennis, etc. -- Seebad- und Spiel-Costüme.

11. Kanal- und Abfuhrsysteme.

12. Meteorologische Apparate.

13. Situationspläne und Ansichten von Bade- und Kurhäusern, Trinkhallen. Bildliche Darstellung von klimatischen Kurorten, Reliefbilder.

14. Balneologische Literatur und Statistik. Alte Geschichte einzelner Bäder, wenn möglich mit Vorlage alter Grundrisse, Ansichten und Fundstüke.

Die aus den einzelnen Kurorten oder Quellengebieten eingesendeten Gegenstände bilden eine Kollektiv-Ausstellung des O r t e s , wenn auch deren Besiz nicht ausschließlich in einer Hand sich befindet. · Diejenigen schweizerischen Interessenten, welche sich an genannter Ausstellung zu betheiligen wünschen, können bezügliche Anmeldungsformulare bei der Kanzlei des unterzeichneten Departementes beziehen. -- Die Anmeldungen haben sodann direkt beim Geschäftsführer des Ausstellungscomiles, Herrn Dr. Dronke (Bureau: Handelskammer, Neue Börse, Zimmer Nr. 50), zu geschehen.

Der Anmeldungstermin ist auf den 31. Mai 1. J. festgesezt.

B e r n , 1. April

1880.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschafts-Departement.

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Ausstellung in Buenos-Ayres.

Die Kommission für die südamerikanische Ausstellung in Buenos-Ayre» (s. Bundesblatt Nr. 11, vom 13. März abbin) macht bekannt, daß der anfänglich auf den 15. März festgesezte Anmeldungstermin für ausländische Theilnehmer auf den 31. Juli verlegt worden sei.

B e r n , den 30. März 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement.

Bekanntmachung betreffend Löschung- -von Eisenbahnobligationen

Auf Ansuchen der Direktion der Schweizerischen Nordostbahn wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß folgende kraft Bundesrathsbeschluß vom 29. November 1878 auf den Linien der Nordostbahngesellschaft versichert gewesene Obligationen seither abgelöst, im Eisenbahnpfandbuch gelöscht und sammt den zugehörigen Coupons durch Verbrennen vernichtet worden sind: 1. 100.000 Stück Obligationen à Fr. 500, die Nummern 1--100,000 tragend, als Repräsentanten des 5 prozentigenAnleihens der Nordostbahngesellschaft vom 1. November 1876 im Betrag von 50 Millionen Franken.

2. 12,000 Stück Obligationen, und zwar: 8,000 ,, à Fr. 1000, Nr. 32,001--40,000 4,000 ,, ,, ,, 500, ,, 56,001--60,000 zusammen einen Betrag von 10 Millionen Franken darstellend, von dem am 1. April 1874 von der Schweizerischen Centralbahngesellschaft und der Schweizerischen Nordostbahngesellschaft gemeinschaftlich emittirten 4 prozentigen Anleihen von 50 Millionen Franken. Die Obligationen für die übrigen 40 Millionen Franken dieses Anleihens sind noch in Kraft.

B e r n , den 2. April 1880.

Schweiz. Post- u n d E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t , Abtheilung Eisenbahnwesen.

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Ausschreibung.

Es wird hiermit der D r u k und E i n b a n d folgenden Reglements in französischem Text zur Konkurrenz ausgeschrieben : Stärke der Auflage.

Reglement über den Traindienst, Abschnitte : ,,Ausrüstung der Dienstpferde" und ,,Fahrschule" .

4000 Das Manuskript zu diesem Reglement liegt bei der Drukschriftenverwaltung des Oberkriegskommissariates (Bundesrathhaus Nr. 43) auf, wo dasselbe ,,persönlich" eingesehen werden kann und woselbst auch Auskunft über die nähern Bedingungen ertheilt wird.

Lieferungsangebote sind für den Druk sowohl als für den Einband dieses Reglements franco, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für das Trainreglemente" dem eidg. Oberkriegskommissariat bis 11. April nächsthin einzureichen.

B e r n , den 1. April 1880.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ediktalladung.

B e n e d i k t G e r s b a c h , Franz Josefs von Hellikon, dessen Söhne erster Ehe, A u g u s t und F r i d o l i n G e r s b a c h , und dessen Kinder zweiter Ehe. Namens F r i d o l i n a u n d J o h a n n U r b a n G e r s b a c h , welche im Jahr 1848 nach Amerika ausgewandert sein sollen, werden auf Ansuchen ihrer nächsten zurückgelassenen Verwandten, anmit öffentlich aufgefordert, innert Jahresfrist vom dritten Erscheinen dieser Publikation an gerechnet, vor den Schranken des Bezirksgerichts Rheinfelden, Kantons Aargau, za erscheinen, oder diese Gerichtsstelle auf andere Weise in Kenntniß ihres Lebens zu setzen, ansonst über sie die To deserklärung ausgesprochen würde.

Rheinfelden den 24. März 1880.

Namens des Bezirksgerichts, Der Präsident: Bürgi Der Gerichtsschreiber: Brunner.

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Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. April 1880 tritt ein XV. Nachtrag zum böhmisch-schweiz. Gütertarif vom 1. Dezember 1873 in Kraft. Derselbe enthält Frachtsätze für den Transport mineralischer Kohlen von böhmischen Stationen nach der Schweiz und kann bei unsern grössern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h, den 26. März 1880.

Für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der Nordostbahn einerseits und den Westschweizerischen Bahnen, sowie der Bulle - Romont- und der Simplonbahn anderseits tritt mit 1. April d. J. ein neuer Tarif in Kraft, welcher auf allen betheiligten Stationen eingesehen werden kann.

Z ü r i c h , den 26. März 1880.

Die Taxen zwischen den Nordostbahnstationen R o m a n s h o r n und R o r s c h a c h einerseits und denjenigen des westdeutschen Verbands, des hanseatisch-rheinisch-westdeutschen Verbands, des mitteldeutschen Verbands, des Hof-Meininger Verbands, des rheinisch-westphälisch-Bodensee-Verbands und des holländisch-südwestdeutschen Verbands, ferner der Ruhrkohlenstation für den Kohlenverkehr und den Stationen Mannheim und Ludwigshafen für den Transitverkehr anderseits verlieren mit 30. J u n i 1880 ihre Gültigkeit.

. Z ü r i c h , den 26. März 1880.

Der mit unserer Publikation vom 11. Februar angekündigte, mit 1. April in Kraft tretende neue Gütertarif für den direkten Verkehr zwischen sächsischen Stationen einerseits und schweizerischen Stationen anderseits kann zum Preise von Fr. 2 per Exemplar durch unsere Güterexpeditionen bezogen werden.

Der alte sächsisch-schweizerische Tarif vom 1. November 1866 behält vorläufig und bis auf Weiteres noch Gültigkeit für Sendungen nach und von G e n f transit und Verrières transit.

Z ü r i c h , den 27. März 1880.

Mit 15. April tritt für die Befördernag diverser Güter zwischen Singen und den Stationen der St. Gallerlinie via Schaffhausen ein Reexpeditionstarif in Kraft ; Exemplare desselben können zu 20 Cents, bei unserm Tarifbüreau bezogen werden.

Z ü r i c h , den 30. März 1880.

Mit 15. April tritt zum Gütertarif Basel Bad. Bahn und WaldshutOstschweiz vom 1. Januar 1880 ein I. Nachtrag in Kraft; derselbe enthält

240 namentlich Tarifsätze für den Verkehr zwischen der badischen Station Singea und den Vereinigten Schweizerbahnen , der Bötzbergbahn, Nordostbahn Aargauische Südbahn und Bremgarten. Exemplare dieses Nachtrags sind zu 25. Cents, bei unsern Güterspeditionen erhältlich.

Z ü r i c h , den 30. März 1880.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn

Schweizerische Centralbahn.

Wir nehmen Bezug auf die Publikation vom 20. Januar 1880, betreffend Aufhebung des Tarif combiné Genf transit-Aarau loco und transit-Ostschweiz.

d. d. 1. März 1876, auf Ende März 1880, und theile E. E. Handelsstand mit, daß derselbe bis auf Weiteres noch in Kraft verbleibt.

B a s e l , den 29. März 1880.

Unter Vorbehalt der Genehmigung des h. Bundesrathes treten mit 1. Juli 1880 neue Personentaxen für den internen und den direkten Verkehr der Centralbahn in Kraft.

Die neuen Taxen ergeben eine durchschnittliche Erhöhung von circa 7 °/o für die Billete einfacher Fahrt und von circa l °/° für die Hin- und Rückfahrtbillete.

Die neuen Personentarife werden rechtzeitig zur Einsicht aufgelegt werden.

B a s e l , den 31. März 1880.

Von den Transportbestimmungen der Waarenklassifikation für den internen und gegenseitigen direkten Güterverkehr der Schweizerischen Centralbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Brünigbahn und Emmenthalbahn, der Westschweizerischen Bahnen, der Bulle-Romont- und Simplonbahn, gültig seit 1. August 1877, bezw. 15. Oktober 1863, ist per April d. J. eine neue Ansabe veranstaltet worden, welche sämmtliche bisher hiezu ausgegebenen achträge und Ergänzungen enthält.

Diese neue Ausgabe kann bei unsern sämmtliche Stationen eingesehen und zum Preis von Fr. l per Exemplar bezogen werden.

B a s e l , den 1. April 1880.

Directorium der Schweiz. Centralbahn

g

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Belgisch-Schweizerischer Güterverkehr via Athus-Mont St-Martin- Delle.

Mit dem 25. d. M. tritt für den Transport von Reis in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm oder dafür zahlend ein Ausnahmetarif Nr. l ab nachfolgenden Stationen der Belgischen Staats-Bakn in's Leben : Anvers (Bassins) Grand (Station Champ des Manoeuvres, Entrepôt, Docks et Bassins) Néchin Vilvorde et Wygmael nach den Stationen Basel, Biel und Bern, unter Ausdehnung auf die Zwischenstationen der J. B. L.-Bahn nach Maßgabe der im Haupttarif vom 20. Mai 1879 pag. 25 enthaltenen Bestimmungen.

Exemplare dieses Tarifes, welcher die Bezeichnung : ,,Annexe N° 4 au tarif international commun du 20 mai 1879" trägt, können, soweit Vorrath reicht, gratis durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

B e r n , den 23. März 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn-

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem I.April tritt ein XV. N a c h t r a g zum B ö h m i s c h S c h w e i z . G ü t e r t a r i f vom 1. Dezember 1873, neue Kohlenfrachtsätze enthaltend, in Kraft.

St. G a l l e n , den 31. März 1880.

Die Generaldirektion

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Schweizerische Nationalbahn.

Pur Gütersendungen zwischen Basel S. C. B. einerseits und den Nationalbahnstationen Dätwyl bis Rielasingen und Emmishofen und den Stationen der Tößthalbahn anderseits wird mit 1. April nächstkünftig ein Uebernahmetarif via Olten-Aarau-Suhr in Kraft treten, der bei unserem Tarif bureau à 30 Cents, erhoben werden kann.

W in t er t u r, den 25. März 1880.

Zu den Uebernahmetarifen für Getreide, Hülsenfrüchte und Sämereien, sowie für Mehl und Mühlenfabrikate ab Lindau, Romanshorn und Rohrschach vom 20. resp. 25. Oktober 1878 wird mit 1. April nächstkünftig je im 1. Nachtrag in Kraft treten, welcher bei unserem Tarif bureau gratis erhoben werden kann.

W i n t e r t h n r , d e n 24. März 1880.

Der Delegirte für den Betrieb.

Westschweizerische Bahnen.

Die Gesellschaft der Schweizerischen Westbahnen gewährt auf dem Rückerstattungswege Herrn Ph. Ogay einen Preis von Fr. 2 per Tonne für Getreide- und Mehltransporte in ganzen Wagenladungen ab Lausanne gare du Flon nach Rivaz-St. Saphorin oder vice-versa.

Dieser Preis betrifft nur die Strecke der Schweizerischen Westbahnen..

L a u s a n n e , den 24. März 1880.

Die Direction der Westschweiz. Eisenbahnen.

Stelle-Ausschreibung.

Offene Stelle für einen Pri v atg ehü If e n auf dem Telegraph enb ü r e a u Thun. %

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Schweizerisches Bundesgericht.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur Kenntniß der Gläubiger der schweizerischen.

Nationalbahngesellschaft gebracht, daß die am 15. März abbin abgehaltene zweite Versteigerung der Nationalbahnlinien folgendes Resultat ergeben hat ::

A. Versteigerung auf Grundlage der Konzessionen und der Steigerungsbedingungen.

I. Einzelnversteigerung der Ostsektion Wmterthur-Etzweilen-Konstanz mit Abzweigung Etzweilen-Singen. Ansohlagspreis Fr. 4,500,000. Das Meistgebot, ausgehend von der Eidg. Bank in Bern, beträgt Pr. 3,150,000.

II. Einzelversteigerung der Westsektion Winterthnr-Suhr-Zofingen mit Abzweigung von Suhr nach Aarau. Anschlagspreis Fr. 1,000,000. Das Meistgebot, ausgehend von der Eidg. Bank in Bern, beträgt Fr, 460,000.

III. Gesammtversteigerung der ganzen Bahn. Anschlagspreis, »nach Art. 27, litt, c der Steigerungsbedingungen, Fr. 3,610,000. Das Meistgebot,, ausgehend .von der Eidg. Bank in Bern, beträgt Fr. 3,610,000.

B. Bedingte Angebote.

Von Seiten der Schweiz. Nordostbahngesellschaft wurde unter der Bedingung, daß einige Abänderungen der .Konzessionsbestimmungen erhältlich seien, auf die Westsektion ein Angebot von Fr. 750,000 gemacht. Das Nähereist aus dem Steigerungsprotokolle ersichtlich, welches bei der Bundesgerichtskauzlei in Lausanne, bei der Masseverwaltung in Winterthur, sowie bei den Staatskanzleien der Kantone Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen eingesehen werden kann.

Da gemäß Art. 32 des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen das Bundesgericht, nach Anhörung des Bundesrathes, der betheiligten Kantonsregierungen und der Gläubiger, darüber zu entscheiden hat, ob der Zuschlag, gestützt auf die vorliegenden Steigerungsresultate erfolgen oder eine andere sachgemäße Verfügung getroffen werden soll, so werden, in Anwendung der zitirten Gesetzesbestimmung die Gläubiger der Nationalbahngesellschaft hiemit aufgefordert, ihre Begehren und Wünsche in Bezug auf die zu treffende Anordnung dem Bundesgerichte bis spätestens den 5. April nächsthin schriftlich einzugeben.

L a u s a n n e , den 20. März 1880.

Im Namen des Bundesgerichtes,, Der Gerichtsschreiber : Rott.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postpaker in Neuenburg.

Ì Anmeldung bis zum 16. April ·2) Ablagehalter, Briefträger und Bote } !880 bei der Kreispostdirektion in Röche (Bern).

J in Neuenburg.

3) 2 Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 16. April 1880 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Telegraphist in Neuenburg. Besoldung nach Maßgabe des Bundesesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. April 1880 bei er Telegrapheninspektion in Bern.

f

1) Gehilfe bei der Zollverwaltung. Kenntniß der deutschen und der französischen Sprache ist erforderlich. Jahresbespldung bis auf Fr. 1800.

Anmeldung bis sum 7. April 1880 bei der Zolldirektion in Lausanne.

·2) Briefträger in Carouge (Genf). Anmeldung bis zum 9. April 1880 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postbüreaudiener in Basel.

\ Anmeldung bis zum 9. April 4) Posthalter u. Briefträger in Reinachj 1880 bei der Kreispostdirektion in (Baselland).

J Basel.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Vordemwald (Aargau). Anmeldung bis zum 9. April 1880 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Wangen (Schwyz). Anmeldung bis zum 9. April 1880 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Einbrach (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. April 1880 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8) Telegraphist in Gilly (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. April 1880 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

9) Telegraphist in Mammern (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. April 1880 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

10) Telegraphist in Ponte (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. April 1880 bei der Telegrapheninspektiou in Chur.

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03.04.1880

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