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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Stellung der Telegraphenausläufer.

(Vom 5. März 1880.)

Tit.

In der Sizung vom 17. Dezember 1879 haben Sie anläßlich der Büdgetberathung folgendes Postulat angenommen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob Maßregeln zu ergreifen seien, diejenigen Telegraphenausläufer, deren Zeit ganz dem Dienste der Verwaltung gewidmet ist, in ihrer Besoldung so zu stellen, daß solche für die nothwendigen Lebensbedürfnisse ausreicht. * Da die Ansichten über die notwendigen Lebensbedürfnisse sehr weit auseinandergehen können, so wird sich der Bundesrath nicht darauf einlassen, zu untersuchen, ob die gegenwärtigen Besoldungen dieser Anforderung entsprechen oder nicht. Das Postulat zielt offenbar darauf hin, die finanzielle Stellung der fraglichen Angestellten zu verbessern, und der Bundesrath ist weit entfernt, dieser Tendenz grundsäzlich entgegentreten zu wollen, wenn er sich auch nicht verhehlen darf, daß hin und wieder Begehrlichkeiten auftauchen, welche zu den beanspruchten Leistungen und den dazu benöthigten Vorkenntnissen nicht im richtigen Verhältnisse stehen.

Bekanntlich besteht die Besoldung der Telegraphenboten aus einem fixen Gehalt und einer Provision von 5 Cts. für jedes be-

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stellte Telegramm. Von Seite einer Anzahl dieser Bediensteten ist nun vor nicht langer Zeit der Versuch gemacht worden, das gemischte Besoldungssystem aufzuheben und durch ein Fixum zu ersezen, wie es bei den Postbediensteten besteht. Nach Anhörung eines Berichtes des Post- und Eisenbahndepartements glaubte aber der Bundesrath, auf dieses Gesuch nicht eintreten zu sollen, weil in dem Provisionssystem ein mächtiger Sporn zur Thätigkeit liegt und dasselbe eine gewisse Kontrole ermöglicht, welche sonst bei der Unregelmäßigkeit des Dienstes ganz ausgeschlossen wäre. Dieser e i n z i g e Grund, welcher denBundesrathh bei seiner Schlußnahme in Bezug auf das Besoldungssystem leitete, ist von der nationalräthlichen Büdgetkommission als richtig anerkannt worden, und die übrigen im Berichte dieser Kommission angeführten und kritisirten Gründe wurden theils. gar nicht geltend gemacht, theils beziehen sie sich nicht auf das Besoldungssystem, sondern auf die H ö h e der Besoldungen, offenbar zwei ganz verschiedene, sich gegenseitig durchaus nicht bedingende Fragen.

Was nun die Höhe der Besoldungen anbetrifft, so hat der Bundesrath einerseits in Erwägung gezogen, daß sich unter den Telegraphen boten viele ganz junge Leute befinden, welche nur für sich zu sorgen haben und für welche somit eine Besoldung von Fr. 1000--1200 völlig ausreicht, und daß ferner diese Angestellten durchaus keine materielle Verantwortlichkeit zu übernehmen haben ; andererseits mußte er aber auch berüksichtigen, daß der Dienst gerade seiner Unregelmäßigkeit wegen in manchen Fällen ein anstrengenderer ist, als derjenige der gleichartigen Postbediensteten.

Hievon ausgehend hat der Bundesrath schon im Jahre 1873 für die Besoldungen der Telegraphenboten folgende Normen aufgestellt : Bei 8 und mehr Dienstjahren Fr. 1700--1800 ,,5-7 ,, ,, 1500 -1700 ,, 2-4 ,, ,, 1300--1500 ,, weniger als 2 ,, '.n 1100--1300 wobei natürlich die Berüksichtigung des dienstlichen Verhaltens jedes Einzelnen vorbehalten bleibt.

Diese Normen wurden in den lezten Jahren nicht mehr durchwegs eingehalten, und zwar aus Sparsamkeitsrüksichten, sowie im Hinblik auf die bei den Ausschreibungen sich zeigende große Anzahl von Bewerbern. Der Bundesrath erklärt sich aber bereit, eine Remedur im Sinne dieser Normen eintreten zu lassen, sobald ihm hiezu die nöthigen Mittel an die Hand gegeben werden.

Die gegenwärtig fix angestellten 63 Ausläufer beziehen zusammen :

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An fixer Besoldung .

An Provisionen (1879)

.

.

. F r . 47,340 . ,, 41,139 Total Fr. 88,479

oder im Durchschnitt Fr. 1404.

Es beträgt die kleinste Gesammtbesoldung Fr. 1020, die größte Fr. 1930.

Als erster Schritt zu einer Annäherung an die im Jahr 18-73 aufgestellte Normirung müßte nun nach einer zu diesem Zweke vorgenommenen Zusammenstellung der Gesammtbetrag der flxen Besoldungen um Fr. 7800, also von Fr. 47,340 auf Fr. 55,140 erhöht werden.

Zu diesen Fr. 55,140 sind aber noch zuzuschlagen: 1) Die Taggelder von zwei provisorischen Ausläufern in Genf, welche ausschließlich die dortigen Filialen bedienen, à Fr. 3 ,, 2,190 2) Die Gesammtbesoldung von zwei neuen Ausläufern in Zürich, wo eine Personalvermehrung unbedingt nöthig ist · ,, 2,700 so daß eine Totalausgabe an fixen Gehalten von . Fr. 60,030 in Aussicht stände, wobei dann die vorgesehenen Zulagen vom 1. Januar an ausgerichtet werden könnten.

Da aber der Büdgetkredit nur Fr. 53,000 beträgt, so bedürfte es einer Erhöhung desselben um Fr. 7000.

Zur Verhütung von Mißverständnissen möge die Bemerkung eingeschaltet werden, daß die beiden neuen Boten in Zürich mit ihrer Gesammtbesoldung (inkl. Provision) angesezt sind, weil die übrigen Ausläufer durch diese Personalvermehrung in ihrem Provisionsantheil geschmälert würden und daher durch entsprechende Erhöhung ihres Fixums wieder zu entschädigen wären.

Nach Durchführung der vorgesehenen Erhöhungen würden die 63 Ausläufer zusammen beziehen : An fixer Besoldung .

.

. Fr. 55,140 An Provision .

.

.

. ,, 41,139 Total Fr. 96,279 oder im Durchschnitt Fr. 1528.

Es würde die kleinste Gesammtbesoldung Fr. 1107, die-größteFr. 1930 betragen.

Der Bundesrath würde sich natürlich angelegen sein lassen, die bewilligte Krediterhöhung in einer dem Dienstalter, den Leistungen und den Familienverhältnissen entsprechenden Weise auf die verschiedenen Angestellten zu vertheilen. .

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Für den Fall nun, als die Räthe geneigt sind, auf den Gegenstand einzutreten ; beehren wir uns, denselben den nachstehenden Beschlußentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 5. März 1880.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Stellung der Telegraphenausläufer.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrathes vom 5. März 1880, beschließt: Art. 1. Der im Voranschlage der Telegraphenverwaltung für das Jahr 1880, Rubrik 1 C, 2, a vorgesehene Kredit von Fr. 53,000 für die Besoldung der Ausläufer wird auf 60,000 Franken erhöht.

Art. 2. Der Bundesrath wird beauftragt, dem entsprechend die fraglichen Besoldungen aufzubessern, in dem Sinne, daß die gewährten Zulagen vom 1. Januar 1880 an berechnet werden sollen.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Stellung der Telegraphenausläufer. (Vom 5. März 1880.)

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13.03.1880

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